... als das Bedürfnis eines JC nach Informationen bzw. Bestätigung der bereits vorliegenden Infos.
http://www.alg-ratgeber.de/post335972.html#p335972
Muß ich mir merken.
Für den Fall, daß mein JC vielleicht doch mal wieder auf die Idee kommt, ich könnte doch beim Vermieter nachfragen ob ....
Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
- marsupilami
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Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
Da hat das JC aber eins aufs Dach bekommen."Im Übrigen ist nicht alles, was geeignet und zweckmäßig ist, erforderlich, sondern nur das, was notwendig ist, um die gestellte Aufgabe rechtmäßig, vollständig und in angemessener Zeit erfüllen zu können." Zitat BSG
Eine andere Frage, was folgt nun aus dem Urteil? Das Sozialgeheimnis wurde durch die Behörde verraten und kann nicht rückgängig gemacht werden. Gibt es wenigstens einen Schadensersatz, der nicht sogleich wieder auf den Leistungsbezug angerechnet wird? Ein "Trostpflaster" wäre mehr als angemessen.
Re: Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
Da gibt's kein Pflaster, denn das war vermutlich eine reine Feststellungsklage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
Ob in der Behörde die dafür Verantwortlichen in irgendeiner Form einstehen müssen?
Re: Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Schutz der Sozialdaten ist höherwertig...
Ich gehe davon aus, dass der Staat die Mitarbeiter der Behörden deshalb von der Haftung für Fehlhandlungen befreit, um ihnen die Möglichkeit zu nehmen rechtswidrige Handlungen auf Anweisung von Vorgesetzten zu verweigern.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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