Für mich ist das ein Urteil jenseits von Gut und Böse.
In welchem Gesetz des SGB ist definiert, wieviel Geld dem Menschen zum Leben zusteht?Nach Auffassung des Landessozialgerichts hätte die Klägerin ihren Lebensstandard den schwindenden Reserven anpassen müssen. Seine Rücklagen zur Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards innerhalb weniger Jahre aufzubrauchen, stelle keinen verantwortungsvollen Umgang mit dem eigenen Vermögen dar. Dass ihr Verhalten zwingend zur Sozialhilfebedürftigkeit führen würde, habe die Rentnerin als ehemalige Unternehmerin auch ohne Weiteres erkennen können und damit sozialwidrig gehandelt.
Gegen welcher Rechtsnorm hat die Frau verstoßen? Die Richter haben bewusst keine konkreten Zahlen genannt.
Da keinerlei Vermögenswerte mehr übrig geblieben sind, dient das Urteil ohnehin nur um das Archiv zu füllen.
Es wird sich wohl kein Erbe auftreiben lassen, der sich die Schulden auflädt.Die 83-Jährige steht nach der Entscheidung des Landessozialgerichts allerdings nicht mit leeren Händen da. Statt der Grundsicherungsleistungen erhält sie vom Sozialamt Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung fällt ebenso hoch aus wie die Grundsicherung, sie muss aber, weil die Anspruchsvoraussetzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, zurückgezahlt werden. Diese Verpflichtung geht nach dem Tod des Hilfebedürftigen auch auf die Erben über.