SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

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Olivia Cole
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SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

#1

Beitrag von Olivia Cole »

:Daumenhoch:

Das ist ein gutes und durchdachtes Urteil, obwohl eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
Das liegt abgesehen von fehlender Sachkenntnis (z. B. über den Markt für Notebooks mit dem benötigen Einsatzprofil) auch aus Haftungsgründen auf der Hand. Das Jobcenter könnte nur dann ein (günstigeres) Produkt der Marke X empfehlen, wenn es im Fall einer Reklamation oder eines Schadens für diesen Rat aufkommt.
:jojo: Und genau deswegen ist gerade für Aufstocker das billigste Produkt fast nie das beste Produkt. Denn gerade wenn man wenig Geld zur Verfügung hat, muss man ein besonders gutes Produkt kaufen. Dies hält dann eine lange Zeit, kann ggf. repariert werden und man spart somit gegenüber Wegwerfschrott.
§ 3 Abs. 3 Alg II-VO gibt dem Beklagten zwar die Befugnis, tatsächlich entstandene Betriebsausgaben bei der Ermittlung des anrechenbaren Einkommens aus selbständiger Tätigkeit unberücksichtigt zu lassen, Maßstab für eine solche Vorgehensweise ist jedoch nach Wortlaut und Zweck eine Missbrauchsabwehr: Es soll verhindert werden, dass die Hilfebedürftigkeit über ein offensichtlich unangemessenes Ausgabeverhalten aufrechterhalten wird.
Und es besteht kein Recht des Jobcenters, sich zu einer Art "Kontroll-Geschäftsführer" einzusetzen, mit dem Recht, Direktiven zu erlassen und in die Unternehmensführung reinzureden. Schön, dass das vom Gericht noch einmal deutlich artikuliert wurde.

Verboten sind nach dem Urteil:

- offenkundig übeteuerte Ausgaben
- Luxusgüter
- auffällig überhöhte Kaufpreise
Olivia Cole
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Re: SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

#2

Beitrag von Olivia Cole »

Wurde bestätigt durch LSG BRB - https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=174763
Ein paar Fragen: Woran erkennt man das? Beim Feld "Urteil" ist noch kein Datum eingetragen. Und geht das Verfahren noch eine weitere Stufe höher? Hatte das Jobcenter Berufung eingelegt?
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Koelsch
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Re: SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

#3

Beitrag von Koelsch »

Olivia Cole hat geschrieben:
Wurde bestätigt durch LSG BRB - https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=174763
Ein paar Fragen: Woran erkennt man das? Beim Feld "Urteil" ist noch kein Datum eingetragen. Und geht das Verfahren noch eine weitere Stufe höher? Hatte das Jobcenter Berufung eingelegt?

Du hast Recht, ich hab nicht genau geguckt. Das ist unter dem Aktenzeichen beim LSG anhängig. Hab mein vorschnelles Posting gelöscht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Dann hat also das Jobcenter Berufung (heisst das so am Sozialgericht?) eingelegt? Das finde ich unerhört. Denn bei den Ausgaben handelt es sich um ganz normale Betriebsausgaben. Sinnvoll wäre gewesen, das Urteil so anzuerkennen, wie es vom Sozialgericht gefällt wurde.

Ob das wohl noch bis zum BSG "hochwandert"? Steht uns gar eine komplexe Neuregelung der erlaubten Betriebsausgaben ins Haus?? :kopfkratz:
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Koelsch
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Re: SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

#5

Beitrag von Koelsch »

:kristall_defekt: :kristall_defekt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
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Re: SG B - S 37 AS 11431/14 - Betriebsausgaben Anerkennung

#6

Beitrag von der ratlose »

Ich kann nur sagen "Holt sie mit ins Boot".

Mich hat heute das SG angeschrieben, wie es sein kann das wir uns noch um Winterreifen streiten, wenn das SG sich dazu in 3 Beschlüssen Nov 2014 doch ganz eindeutig dazu geäußert hat.

Ich antwortete dann gleich das es mir sehr unangenehm sei aber ich müsse den Richter jetzt mal in die Realität des Lebens einweihen.
Meine Gegenseite besteht aus zwei Parteien.
Das eine ist die Rechtsabteilung des JC und sitzt in der großen Stadt. Die andere Partei ist das JC in der kleinen Stadt,die zur Region gehört.
Und die reden nicht unbedingt miteinander.
Und das JC vor Ort ließt sich auch nie die Beschlüsse durch, sondern die schauen immer nur auf die erste Seite ob meine EA erfolgreich oder abgelehnt wurde.
Und ich verliere voll oft, es könnte aber auch damit zusammenhängen das ich einfach das fordere was das JC sonnst immer fordert.
und da sagt das Gericht dann oft so etwas wie "Na du kleiner Idiot das kannst du gar nicht fordern ,denn dafür gibt es ja gar keine Rechtsgrundlage".
oder " na was willst du denn, kannst doch mehrere monate einfach ins Ausland fahren bei vollen Leistungen was willst du eigentlich."

Und da, hat mir der TL und die SB vor etwas über einer Woche im Beisein von 2 Beiständen erklärt das ich jedesmal eine Vorabgenehmigung für solche Ausgaben einholen müsse. Es sei ihnen egal was das SG in der großen Stadt so ausführe. Das interessiere sie nicht.

Ich schickte auch ein Bild mit , von einer schön verschneiten Landschaft in Schweden, und führte aus,das das wohl auch nur in Deutschland gehe,das man sich vor einem SG darüber streiten müsse ob ein schwedisches Firmenfahrzeug, in Schweden, bei Schnee(?)im Winter , um der Winterreifenpflicht zu genügen,Winterreifen kaufen und aufziehen lassen müsste oder nicht.

Und nun möchte ich die Überführungskosten dafür haben das ich dem begehren des JC nachgekommen bin und das Fahrzeug hierher verbracht habe, die alten Reifen vorgezeigt habe und das Fahrzeug dann mit neuen Reifen wieder hochgebracht werden kann. 600 €
Ich habe das aus dem Regelbedarf vorfinanziert 303€ und nun kein Geld mehr, und das rechtfertigt ein EA Verfahren.
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