Was ich nie kapieren werde ....

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marsupilami
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Was ich nie kapieren werde ....

#1

Beitrag von marsupilami »

... wie man die Entschuldung - also die Verringerung von Schulden - als Vermögenszuwachs bezeichnen kann.

Wenn der Dispo ausgereizt ist und der mit einem kleinen Lottogewinn ausgeglichen wird, geht das nicht.
Denn der Lottogewinn ist Einkommen, wird angerechnet und muß zuerst aufgebraucht werden.
Aber nicht um Schulden abzutragen, sondern um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.


Das gleiche bei Betriebsdarlehen.

Zinsen werden als Betriebskosten anerkannt, nicht jedoch die Tilgung der Schulden.
Denn das ist Vermögenszuwachs.

http://www.alg-ratgeber.de/post355474.html#p355474


Das ist in meinen Augen Verdrehung von Tatsachen.
Vermögen ist für mich was positives, plus, stellt einen Wert dar.

Schulden sind was negatives.
Müssen/sollten beglichen werden.

Wenn ich Schulden habe und die abstottere, kann ich nur über weniger Geld verfügen, aber kein Vermögen anhäufeln.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Was ich nie kapieren werde ....

#2

Beitrag von Koelsch »

Jein.

Lottogewinn und Dispo-Ausgleich. Ich halte das Urteil für konsequent, wenn auch hart:

Da der Dispo ja unverändert zur Verfügung steht, wird eben darauf verwiesen, dass Du so weitermachen kannst mit den roten Zahlen wie bisher. Mit letztlich der gleichen Begründung würde Dir ja auch die Tilgung eines anderen Darlehens durch den Lottogewinn abgelehnt, Du hast Dir für den Gewinn Brötchen zu kaufen.

Anders sähe es aus (beim Lottogewinn schwer vorstellbar) wenn Du eine halbwegs sichere Zahlung notariell an Deinen Gläubiger abgetreten hättest, und zwar zu Zeiten vor ALG II Bezug, dann dürfte diese Zahlung nicht als Einkommen gerechnet werden.


Betriebsdarlehen:

Das ist ein anderes Paar Schuhe. Das SG Speyer hat klar gesagt, der Gewinn ist "ganz normal" als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben zu ermitteln, wobei die nicht mit tatsächlichen Zahlungsvorgängen verbundenen Ausgaben (Abschreibungen, Verlustvorträge) draußen vor bleiben. Das macht für mich enorm viel Sinn, denn dadurch kommt man vom "JC-Geeiere" weg:

In der Betriebswirtschaft (und im Steuerrecht) ist es ganz klar so: Darlehen ist keine Betriebseinnahme und Darlehenstilgung ist keine Ausgabe. Alle anderen Ausgaben aber sind und bleiben Ausgaben, daran ändert das Darlehen nix.

JC meint aber: Darlehen ist keine Einnahme, aber die auf Grund des Darlehens getätigten Ausgaben sind auch keine Ausgaben, nur die Tilgung soll Ausgabe sein - und das ist in meinen Augen schon immer Schwachsinn gewesen. Ich denke, damit wollte man den genauso großen Schwachsinn dämpfen, dass nur tatsächliche Zahlungen zu berücksichtigen sind, denn das führt zu einer enormen Bevorzugung von ALG II Selbstständigen:

"Normalo" kauft Auto
= Betriebsausgabe = 1/5 Auto wg. Abschreibung

"ALG II" kauft Auto
= Betriebsausgabe = komplettes Auto, denn es gibt ja keine Abschreibung

Also hat der "Normalo" einen um 4/5 Auto höheren Gewinn
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Was ich nie kapieren werde ....

#3

Beitrag von Olivia Cole »

So, nun aber folgende Frage. Ich habe vor zwei Jahren ein Darlehen aufgenommen und dieses wurde vom JC als Betriebseinnahme gewertet. In dem damaligen BWZ war es egal, weil die Nachgründungsphase lief und ich damals einen Gewinn von Null hatte.

Nun wird das JC das Urteil vom AG Speyer lesen und mir womöglich die Tilgung verweigern wollen! Wie kann ich dem vorbauen?

Zum AG Speyer, werten die etwa den Darlehenszufluss als Einnahme, während die Tilgung + die zum Darlehen gehörenden Ausgaben beide verboten werden? Dann wäre es wirklich schlimm. :heul:
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Koelsch
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Re: Was ich nie kapieren werde ....

#4

Beitrag von Koelsch »

Die Wertung als Betriebseinnahme war definitiv falsch. Warte erst mal ab, ob was kommt und was da kommt.
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