LSG Rh.-Pf.: 8 Bewerbungen /Monat zumutbar

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Olivia Cole
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LSG Rh.-Pf.: 8 Bewerbungen /Monat zumutbar

#1

Beitrag von Olivia Cole »

Es wäre ihm zumutbar gewesen, seine Bemühungen gegenüber dem Beklagten darzulegen und etwa durch Sammeln von Stellenanzeigen in Zeitungen, Ausdrucken von Angeboten im Computer oder Ähnliches zu dokumentieren, dass es tatsächlich im fraglichen Zeitraum keine ausreichenden Angebote für ihn gab. Dass ihm dies nicht möglich ist, wirkt sich nach den Grundsätzen der materiellen Beweislast zu seinen Lasten aus. Die Formulierung der gesetzlichen Regelung des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II, dass eine Minderung nicht eintritt, wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtigte einen wichtigen Grund für sein Verhalten darlegt und nachweist, spricht für eine eingeschränkte Beweislastumkehr.
Wie ist das gemeint? Wie soll bitteschön ein eLB durch Sammeln von Stellenanzeigen in Zeitungen, Ausdrucken von Angeboten im Computer "oder Ähnliches" einen kompletten Marktüberblick an (fehlenden) angebotenen Stellen abbilden? Dies ist objektiv nicht möglich. Denn das Jobcenter könnte durch eine Recherche von im "Marktüberblick" des eLB nicht umschlossenen Stellen einen "Gegenbeweis" erbringen, nach dem Motto: der eLB hätte nur nicht lange genug nach offenen Stellen gesucht. Auch könnte das Jobcenter einen solchen "Beweis" damit kontern, dass man eben Firmen persönlich hätte aufsuchen müssen und dergleichen mehr.
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Koelsch
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Re: LSG Rh.-Pf.: 8 Bewerbungen /Monat zumutbar

#2

Beitrag von Koelsch »

Er hätte einen Nachweis bringen müssen, dass er nach Stellen gesucht hat und nix gefunden hat. Das ist halbwegs normal, ist exakt das Gleiche bei KdU. Auch da musst Du nachweisen, ich hab gesucht, in den berühmten 6 Monaten nix gefunden also habt ihr weiter die hohen KdU zu zahlen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: LSG Rh.-Pf.: 8 Bewerbungen /Monat zumutbar

#3

Beitrag von Günter »

Der Beweis dürfte etwas schwierig sein, wenn ich 5 kostenlose Werbezeitungen vorlege und beweise: Hier sind keine Stellenanzeigen drin, heißt das nicht, dass in der Tageszeitung keine passenden Stellenangebote drin sind. ABER die Zeitung kostet Geld und das ist weder im Regelsatz, noch in den Bewerbungskosten enthalten.

Man kann auch im WWW suchen, aber nicht jeder hat einen PC und Internetzugang.

Wenn ich mich als Reinigungskraft, Spezialgebiet Pflege von Badezimmerfliesen bewerbe, dann werde ich keinen Headhunter zu meiner Unterstützung heranziehen, aber als Herzchirurg suche ich meine Stelle auch nicht in der Fachzeitschrift "Besser Kochen für eine glückliche Ehe".

Jetzt hab ich den Faden verloren, was wollte ich eigentlich schreiben ? :verlegen: :verlegen:

Ach ja, den Nachweis zu führen, dass etwas nicht existiert ist manchmal schwieriger als schwarz auf weiß zu zeigen, schau mal hier steht´s.

Das doofe ist allerdings, dass ALG II keinen Berufsschutz bietet und man gezwungen ist, sich auch auf niederqualifizierte Stellen zu bewerben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
der ratlose
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Re: LSG Rh.-Pf.: 8 Bewerbungen /Monat zumutbar

#4

Beitrag von der ratlose »

Internet-> Amtsgericht -> Konkurslisten -> Firmen eine Bewerbung zukommenlassen -> artig 8 Bewerbungen angeben.

Wer es so möchte, soll es doch auch so bekommen.
quinky
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Registriert: Mo 23. Feb 2009, 13:04

Re: LSG Rh.-Pf.: 8 Bewerbungen /Monat zumutbar

#5

Beitrag von quinky »

Und selbstverständlich in die EGV ausnehmen lassen, das 520€ Bewerbungskosten jährlich übernommen werden (2 x 52 Wochen x 5€). Im Bereich dieses LSG ist JEDES Jobcenter verpflichtet, JEDEM LE diesen Betrag jährlich zu zahlen!!
Da das LSG 2 Bewerbungen frundsätzlich für korrekt ansieht, MÜSSEN auch ALLEN die Kosten IMMER ersetzt werden.
JEDE anderslautende EGV ist grundsätzlich rechtswidrig!!

Gruß
Ernie
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