SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

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Olivia Cole
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SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#1

Beitrag von Olivia Cole »

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Koelsch
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#2

Beitrag von Koelsch »

Nein, das gibt es doch oft, dass Gerichte unterschiedliche Ansichten haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#3

Beitrag von tigerlaw »

Obwohl: Die Logik ist folgerichtig, die 20 € Post- und Telekompauschale sind ausschließlich im "Vergütungsverzeichnis" (VV) zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) normiert.

Vor den Verwaltungsgerichten können die Behörden, wenn sie gewinnen, vom unterlegenen Bürger 20 € Postpauschale nach Nr 7002 VV bekommen, das ist aber auch ausdrücklich so in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt, vgl. § 162 Abs.2 S.3 VwGO.

Koelsch hat den Richter im übrigen auch schon einmal persönlich erlebt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#4

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo: und ich meine, ihn weniger druckreif charakterisiert zu haben :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#5

Beitrag von Olivia Cole »

tigerlaw hat geschrieben:Vor den Verwaltungsgerichten können die Behörden, wenn sie gewinnen, vom unterlegenen Bürger 20 € Postpauschale nach Nr 7002 VV bekommen, das ist aber auch ausdrücklich so in der Verwaltungsgerichtsordnung geregelt, vgl. § 162 Abs.2 S.3 VwGO.
Die Behörden verlangen dem Bürger 20 € ab, also der umgekehrte Fall?
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Koelsch
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#6

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Christoph
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#7

Beitrag von Christoph »

Die Antragstellerin/Erinnerungsführerin wurde aufgefordert Nachweise beizubringen, dem ist sie nicht nachgekommen.

Die Schriftsätze wurden von ihr möglicherweise ausschließlich über Conspace versandt, da wären nicht mal Druckkosten angefallen. Das deutet auf eine rege und kostenoptimierte Kommunikation mit der Sozialgerichtsbarkeit hin.

Unter diesen Gesichtspunkten ist diese Einzelfallentscheidung für mich nachvollziehbar.
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tigerlaw
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Re: SG AC - S 11 SF 11/15 E - Nachweis außergerichtlicher Kosten

#8

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: :jojo: :jojo: und ich meine, ihn weniger druckreif charakterisiert zu haben :unschuld:
:unschuld: :unschuld: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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