LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

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Olivia Cole
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LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

#1

Beitrag von Olivia Cole »

Okay, ein Verlust kann also nicht verrechnet werden. Es stellt sich dann die Frage, von was bitteschön der Verlust des zweiten Gewerbes aufgefangen werden soll? Vom Regelsatz? Von einem Darlehen? Dürfen dann die Darlehensraten geltend gemacht werden, wenn der Betrieb wieder schwarze Zahlen schreibt? Oder muss die Zweigstelle dicht gemacht werden, um die Verluste zu beenden? Und was, wenn nur temporär Verluste auftreten?
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Koelsch
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Re: LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

#2

Beitrag von Koelsch »

Die Frage, ob er verrechnet werden kann oder nicht ist ja rechtlich umstritten. Also kann man endgültig dazu (noch) nix sagen. Und wie der Verlust gedeckt werden kann/soll ist mit Sicherheit keine rechtliche Frage.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
andreasaerdna
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Re: LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

#3

Beitrag von andreasaerdna »

Ich denke, das es prinzipiell keine allgemeingültige Regel geben kann. Weshalb macht man sich selbständig? 1. Weil man eine noch nie dagewesene Geschäftsidee hat. 2. in Ermangelung von passenden Arbeitsplätzen, um vielleicht dort sein Glück zu finden. So lange der AST glaubhaft macht, das Gewerbe mit aller Ernsthaftigkeit zu betreiben, sollte es immer möglich sein Verluste zu verrechnen. Es wird sich doch wohl in aller Regel um temporäre Verluste handeln.
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Koelsch
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Re: LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

#4

Beitrag von Koelsch »

Es geht hier ja "nur" um den Verlustausgleich zwischen zwei gleichzeitig betriebenen "Unternehmen", und das ist eben umstritten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

#5

Beitrag von Olivia Cole »

Ich denke auch, wenn mal ein Verlusthalbjahr auftritt ausser der Reihe in Gewerbe Nr. 2, zum Beispiel aufgrund Sonderbelastung (kaputtes Auto oder dergleichen), die Sache anders aussieht als wenn das Gewerbe dauerhaft "siecht".
andreasaerdna
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Re: LSG BRB - L 29 AS 1501/11 - horizontaler Verlustausgleich

#6

Beitrag von andreasaerdna »

Sorry, da hab ich mich wohl nicht eindeutig genug ausgedrückt. :doof:
Natürlich bezieht sich mein Post auf den Verlustausgleich zwischen 2 gleichzeitig betriebenen Unternehmen.
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