http://www.alg-ratgeber.de/post372276.html#p372276
Ich glaub, ich hab da was falsch verstanden.
Ich dachte bisher eigentlich, daß dieser ganze Streit um Kita-Plätze doch eigentlich geführt wird, damit Mutti die Lütten in der Kita abstellen kann um dann das Bruttosozialprodukt zu steigern.
So, und wenn eine Gemeinde oder Stadt diese Kita-Plätze nicht bereit stellen kann und ich .... ähhhhhh .... die Frau unbezahlten Urlaub nehmen oder gar Kündigen muß, wer ist dann der Mops?
Das Kind?
Das Kind ist glücklich!
Mamma ist den ganzen Tag zu Hause!
Was schöneres kann ich mir als Kind gar nicht vorstellen!
Irgendwie ....
Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35647
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12399
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
Da stimm ich Dir zu.
Aber die gängige Meinung ist nun mal, dass Mütter ihre Kinder nicht selbst großziehen können - die Kinder würden verblöden ob der fehlenden frühkindlichen Förderung ...
Ich könnte nur noch ko.... über diese Gesellschaft.
Aber die gängige Meinung ist nun mal, dass Mütter ihre Kinder nicht selbst großziehen können - die Kinder würden verblöden ob der fehlenden frühkindlichen Förderung ...
Ich könnte nur noch ko.... über diese Gesellschaft.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
Re: Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
So wie ich das Urteil (oder besser die Urteile, sind ja wohl 3) denken die Richter ja noch mehr um die Ecke.
Anspruch auf den Kita-Platz hat nicht Mutti sondern Kind. Da Kind aber eher selten Verdienstausfall hat, wenn Kind nicht in Kita kann, hat Kind also keinen Schaden durch Verdienstausfall - den hat Mutti, und das ist Pech, denn Mutti ist nicht "schutzwürdiger Gegenstand" des Kita-Gesetzes.
Anders könnte es nach diesem Urteil vielleicht (wurde aber nicht entschieden) aussehen, wenn Mutti sagt, ok Kita-Platz gibt's nicht, ich buch statt dessen teure Privat-Kita und geh dann normal arbeiten. Dann könnte der "Preisunterschied" zwischen öffentlicher Kita und Privatkita eventuell geltend gemacht werden, denn dann entsteht der Schaden ja nur dadurch, dass Mutti ganz im Sinne des Gesetzes alles tut, um Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung abzuwenden.
Anspruch auf den Kita-Platz hat nicht Mutti sondern Kind. Da Kind aber eher selten Verdienstausfall hat, wenn Kind nicht in Kita kann, hat Kind also keinen Schaden durch Verdienstausfall - den hat Mutti, und das ist Pech, denn Mutti ist nicht "schutzwürdiger Gegenstand" des Kita-Gesetzes.
Anders könnte es nach diesem Urteil vielleicht (wurde aber nicht entschieden) aussehen, wenn Mutti sagt, ok Kita-Platz gibt's nicht, ich buch statt dessen teure Privat-Kita und geh dann normal arbeiten. Dann könnte der "Preisunterschied" zwischen öffentlicher Kita und Privatkita eventuell geltend gemacht werden, denn dann entsteht der Schaden ja nur dadurch, dass Mutti ganz im Sinne des Gesetzes alles tut, um Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung abzuwenden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
Geht mir auch gerade so, da fällt mir doch fast das frisch verputzte Abendessen aus dem Gesicht.angel6364 hat geschrieben:Ich könnte nur noch ko.... über diese Gesellschaft.
Das kann er gut, die finanzielle Verantwortung verschieben, der Staat.
Dieser Logik werden Richter solcher Urteile kaum folgen. Die Logik ist ja demnach eher die, ob dem Kind als Anspruchshaber auf denDann könnte der "Preisunterschied" zwischen öffentlicher Kita und Privatkita eventuell geltend gemacht werden, denn dann entsteht der Schaden ja nur dadurch, dass Mutti ganz im Sinne des Gesetzes alles tut, um Schäden, die dem Kind wegen Verstoßes gegen seinen Anspruch auf frühkindliche Förderung abzuwenden
KiTa-Platz ein Schaden entsteht. Daran ändert auch die Selbstjustiz von Mutti nichts, wenn sie sich in einen Privatkindergarten einkauft. Schaden am Kind abgewendet, Kind hat keinen Schaden. Mutti selber hat aber keinen Anspruch auf fiskalischen Ersatz und Kind deswegen nicht weniger Geld, weil gesetzlichen Anspruch auf elterlichen Unterhalt.
Besser aufgestellt wäre man dann vielleicht, wenn das Kind dann ein paar Jahre später mit einem ärztlichen Gutachten über
Hospitalismus bei dem Träger aufkreuzt. Aber ach, hatte ich vergessen, dann ist die Mutti schuld, weil die ja statt Arbeiten hätte
Zuhause beim Kind bleiben müssen. Gesetzlich geschuldeter Betreuungsunterhalt eben. Pfui, kann ich da nur sagen.
Den Rechtsanspruch auf einen KiTa-Platz können sich Eltern und Kind jetzt, wie justiziabel bestätigt, in die Haare schmieren.
Re: Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
Nee, nee, meine Logik ist schon folgerichtig - guckst Du http://www.sueddeutsche.de/bildung/urte ... -1.1770099
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Kein Ersatz für Verdienstausfall wenn kein Kita-Platz
Da bin ich gar nicht traurig, wenn ich falsch liege. Bleibt abzuwarten, ob das nur ein Strohfeuer in RLP bleibt, denn das BVerwG hat den Schaden ja ausdrücklich auf diese Region begrenzt. Naja und wieviele betroffene Eltern bekommen tatsächlich noch einen privaten KiTa-Platz?