http://www.alg-ratgeber.de/post392585.html#p392585
Im Klartext heißt diese Urteil wenn die Ämter rechtswidrig Leistungen trotz rechtskräftiger Bescheide nicht auszahlen und der Hilfebedürftige aus der Bedürftigkeit ausscheidet, dann haben die Ämter ihn erfolgreich besch...trogen.
Konsequenz daraus kann nur sein, Darlehen über die fehlenden Mitteln bei Verwandten oder Freunden aufnehmen und Rückzahlung der Darlehen bei Auszahlung der vorenthaltenen Mittel vereinbahren. Gleichzeitig Strafanzeige gegen die verantwortlichen SBs und deren Vorgesetzen wegen Betrugs zugunsten Dritter (des Staates) stellen.
Dieses Urteil ist mM nach schreiendes Unrecht und öffnet der Willkür Tür und Tor.
BSG 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R, Keine SH-Nachz. bei § 44
BSG 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R, Keine SH-Nachz. bei § 44
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: BSG 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R, Keine SH-Nachz. bei § 44
Das sehe ich auch so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: BSG 17.12.2015, B 8 SO 24/14 R, Keine SH-Nachz. bei § 44
Wir reden hier von Grundsicherung. Da gibts als Freibetrag nur noch den Betrag eines anonymen Armeleutebegrbnisses. Und von den Ärmsten kann man immer noch profitieren, wie man an diesem Urteil sieht. Hier paar hundert, beim nächsten auch, die Menge machts halt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg