Somit ist im Bereich des SG Berlin geklärt, das in einer unverheirateten BG der Partner, der nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, KEINESFALLS irgendwelche Zahlungen für das Kind aus seinem Einkommen tragen muß (also KEEINE BG mit dem Kind bilden kann), DENN hier besteht einwandfrei eine soziale Elternschaft, bei der aber SÄMTLICHE Rechte, somit auch Pflichten für RECHTLICH UNWIRKSAM erklärt worden sind!!!
Gruß
Ernie
zu soziale Elternschaft
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Re: zu soziale Elternschaft
Daran habe ich auch sofort gedacht.
Es ist einfach geil wie Richter sich gegenseitig in die Pfanne hauen.
Es ist einfach geil wie Richter sich gegenseitig in die Pfanne hauen.