BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi

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Olivia
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BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi

#1

Beitrag von Olivia »

Die Abschnitte E bis J brauchen von GruSi-Empfängern also nicht ausgefüllt werden. Aber was sind diese Abschnitte? :verwirrt:
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tigerlaw
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Re: BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi

#2

Beitrag von tigerlaw »

Da ist es: Bruttoeinnahmen, Abzüge, Vermögen, Wohnung!
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi

#3

Beitrag von Olivia »

Frage. Wieso entscheidet das Gericht etwas, das bereits in die Antragsformulare eingearbeitet wurde? :verwirrt: Denn da steht doch:
Wenn Sie laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe) beziehen und den aktuellen Bescheid einschließlich des Berechnungsbogens vollständig beifügen, müssen Sie die Abschnitte E bis J nicht ausfüllen, es sei denn, das Gericht ordnet dies an.
Dann noch etwas. Da steht doch auch noch:
Bei laufenden Einkünften ist jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen. Reduzieren sich geltend gemachte Abzüge, muss ich dies ebenfalls unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, wenn die Entlastung nicht nur einmalig 100 Euro im Monat übersteigt. Ich weiß, dass die Bewilligung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe bei einem Verstoß gegen diese Pflicht aufgehoben werden kann, und ich dann die gesamten Kosten nachzahlen muss, und dass ich mich unnachgiebiger Strafverfolgung aussetze, wenn ich falsche Angaben mache.
Das bedeutet doch aber, dass Aufstocker mit schwankendem Einkommen jede kleine Veränderung einreichen müssen! Nur wie soll denn eine Veränderung innerhalb des BWZ nachgewiesen werden? Der eine Monat läuft gut, der andere schlecht. Nicht jeder erledigt seine Buchhaltung monats-, wochen- oder tagesgenau. Und zudem steht da nichts von Einkommensglättung über 6 Monate. Also muss jede Gewinnänderung sofort gemeldet und verrechnet werden. Man unterwirft man sich mit dem Antrag, sobald man ihn unterschreibt, unter eine dritte Buchhaltung:

Buchhaltung 1)
nach steuerrechtlichen Anforderungen - diese muss "zeitnah" erledigt werden und dem Finanzbeamten zur jederzeitigen Einsicht bereitgehalten werden
Buchhaltung 2) nach SGB-Spezifikationen - diese muss nach Ablauf von sechs Bewilligungsmonaten plus zwei weiteren Monaten erledigt und dem JC eingereicht werden
und nun noch neu: Buchhaltung 3) nach den Regularien der PKH - diese Buchhaltung muss taggenau erledigt werden, und sie muss sofort bei Erreichen eines Schwellwertes von 100 € Schwankungsbreite gemeldet werden, um nicht mit einem Fuss im Gefängnis zu stehen

Wie soll man das bewerkstelligen? :verwirrt: Da fühlt man sich doch regelrecht alleingelassen. Überhaupt fühlt man sich bei der ganzen Bürokratie ziemlich alleingelassen.
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Koelsch
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Re: BFH - V S 9/16 (PKH) - vereinfachtes Formular nur bei GruSi

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß nicht, wie genau das nach Bewilligung von PKH geprüft wird. Meines Wissens, fragt das Gericht oder die Verwaltung ab und an mal nach.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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