-Beschluss vom 22.03.2016, 3 StR 517/15:
Im verhandelten Fall hatten Angeklagte Einkommen verschwiegen, um höhere Sozialleistungen zu erhalten.
Der BGH stellte hierzu klar, dass ein Gericht in Fällen von Sozialleistungsbetrug selbst prüfen (nachrechnen) muss, wie hoch das nach den Grundsätzen der für die Leistungsbewilligung geltenden Vorschriften anzurechnende Einkommen gewesen wäre.
Zudem stellte der BGH klar, dass in Fall gemeinschaftlich begangenen Betruges (Bandenbetrugs) die Täter hinsichtlich des Sozialleistungsbetruges gesamtschuldnerisch haften, d.h. die Summe der Einzelschäden darf den Gesamtschaden nicht übersteigen.
Sozialleistungsbetrug
Re: Sozialleistungsbetrug
Da war Koelsch etwas schneller: http://alg-ratgeber.de/post399114.html#p399114
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!