LSG RLP - L 6 AS 181/16.B.ER - EGV Begründung

Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22158
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

LSG RLP - L 6 AS 181/16.B.ER - EGV Begründung

#1

Beitrag von Olivia »

Grundlegende Änderungen einer Eingliederungsvereinbarung müssen vom Jobcenter dem Antragsteller stets vorab schriftlich unterbreitet und ihm Gelegenheit zur Prüfung – ggf. auch durch eine Bevollmächtigten – eingeräumt werden.
Schön, dass das mal in aller Deutlichkeit gesagt worden ist. Eine EGV, bei der die Verhandlung ohne triftigen Grund verweigert wird, ist demnach nichtig.
Antworten

Zurück zu „Diskussionsbeiträge zu Urteilen“