SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
Es wird doch kaum noch Einstiegsgeld gezahlt. Das ESG ist eine Ermessensleistung und das Ermessen wurde in den letzten Jahren ziemlich restriktiv gehandhabt.
Re: SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
So generell kann man das nicht sagen, es gibt wohl immer noch JC, die da halbwegs vernünftig agieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
Wie lange ist denn der Zeitraum, für den diese JC das bewilligen? 24 Monate sind das Maximum, wie ist die Praxis?
(Und schön wäre ja, wenn man ESG immer mal wieder beantragen könnte.)
(Und schön wäre ja, wenn man ESG immer mal wieder beantragen könnte.)
Re: SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
Gucksu § 16b SGB II - das gibt's nicht immer wieder, sondern eben nur zu Beginn. Wie lange, meine Erfahrung zeigt jeweils für 1 BWZ und dann Verlängerung mit abnehmendem Betrag. Dazu gucksu § 1 Abs. 2 ESGV
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG HH - S 22 AS 873/13 - Verlängerung Einstiegsgeld
Ich habe das Problemlos und für 1 Jahr bekommen.
Eine Verlängerung wäre nicht möglich gewesen. Im neuen Kreis gibt es das wenn dann generell nur für 6 Monate.
Eine Verlängerung wäre nicht möglich gewesen. Im neuen Kreis gibt es das wenn dann generell nur für 6 Monate.