http://alg-ratgeber.de/kosten-der-unter ... 18114.html
Hierzu gibt es Anmerkungen:
BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
Kapiert hab ich das aber immer noch nicht.
Vermieter vermietet an Frau mit 2 erwachsenen Töchtern, also ist für mich die Frau der Vertragspartner.
Wo sie das Geld für die Miete herbekommt, kann - und muss - mir egal sein.
Soweit ist für mich das alles noch klar.
Nun läßt die Mieterin die Miete bzw. einen Teil davon vom JC überweisen.
Auch das kann mir im Prinzip egal sein.
Hauptsache, die Miete triff pünktlich und vollständig bei mir ein.
Jetzt aber überweist das JC nur teilweise und/oder verspätet.
Ansprechpartner / Vertragspartner ist für mich immernoch die Mieterin.
Für mich als Vermieter ist das JC außen vor.
Ich muss mich aufgrund des Vertragsverhältnisses doch immer an die Mieterin halten.
Also werde ich der schriftlich die Hölle heiß machen, sie soll mit der Kohle rüberkommen bzw. dafür sorgen, dass das JC in die Hufe kommt.
Wenn das nicht immernoch nicht klappt, kann ich doch normalerweise abmahnen, kündigen, Räumungsklage.
Und das geht offenbar nicht?
Nur weil das JC da mit drinne hängt?
Vermieter vermietet an Frau mit 2 erwachsenen Töchtern, also ist für mich die Frau der Vertragspartner.
Wo sie das Geld für die Miete herbekommt, kann - und muss - mir egal sein.
Soweit ist für mich das alles noch klar.
Nun läßt die Mieterin die Miete bzw. einen Teil davon vom JC überweisen.
Auch das kann mir im Prinzip egal sein.
Hauptsache, die Miete triff pünktlich und vollständig bei mir ein.
Jetzt aber überweist das JC nur teilweise und/oder verspätet.
Ansprechpartner / Vertragspartner ist für mich immernoch die Mieterin.
Für mich als Vermieter ist das JC außen vor.
Ich muss mich aufgrund des Vertragsverhältnisses doch immer an die Mieterin halten.
Also werde ich der schriftlich die Hölle heiß machen, sie soll mit der Kohle rüberkommen bzw. dafür sorgen, dass das JC in die Hufe kommt.
Wenn das nicht immernoch nicht klappt, kann ich doch normalerweise abmahnen, kündigen, Räumungsklage.
Und das geht offenbar nicht?
Nur weil das JC da mit drinne hängt?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
Marsu, das ist auch schwer zu verstehen.
Wichtig ist der letzte Satz im Abschnitt C:
Und sollte tatsächlich rechtskräftig auf Räumung erkannt werden (hier wäre das durchaus möglich gewesen, die Mieterinnen waren in der "Bewährungszeit von zwei Jahren"!) und dies auf einem Verschulden des Jobcenters beruhen, dürfte auch ein Amtshaftungsanspruch gegen das JC wohl nicht ausgeschlossen sein!
Wichtig ist der letzte Satz im Abschnitt C:
Und etwas später dann:Dass es bei der Vielgestaltigkeit denkbarer objektiver und subjektiver Momente im Verhalten von Mietvertragsparteien insoweit keine allgemein gültigen Grundsätze oder schematische Lösungen geben kann, wie der BGH immer wieder betont, liegt auf der Hand.
Anders ausgedrückt: Der BGH fordert die Gerichte auf, hier niemals nach Schema-F zu entscheiden, sondern immer alle Aspekte abzuwägen. Das Ergebnis kann dann sowohl für ein Raumung sein, als auch gegen.Diese Ausführungen stellen geradezu eine „Checkliste“ für Mieter und Vermieter dar.
Und sollte tatsächlich rechtskräftig auf Räumung erkannt werden (hier wäre das durchaus möglich gewesen, die Mieterinnen waren in der "Bewährungszeit von zwei Jahren"!) und dies auf einem Verschulden des Jobcenters beruhen, dürfte auch ein Amtshaftungsanspruch gegen das JC wohl nicht ausgeschlossen sein!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
Wer soll das verstehen?
Das ist für mich genaus wie Püppies "wir sind auf den Mühen der Ebenen angelangt"
Jaaaa, ich weiß, das eine ist Juristen-Deutsch und das andere Politik-Pidgin.
Das macht es trotzdem nicht besser.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
Nochmal, und immer noch ohne Sextant:
Wenn zwei Monatsmieten überfällig sind, dann darf Vermieter kündigen.
Wenn spätestens zwei Monate nach Klagezustellung alle offenen Mieten vollständig bezahlt sind, wird die Klage unbegründet, der Vermieter wird die Klage "für erledigt" erklären und beantragen, dass der/die Mieter/in die Prozesskosten zu tragen hat.
Wenn der Mieter so den Hals aus der Schlinge hat ziehen können, dann darf er innerhalb von zwei Jahren nicht erneut durch Nicht- oder vielfache säumige Zahlung wieder in die gleiche Situation gelangen, dann "ist der Bart ab", man kann sich nicht noch mal retten (so das Gesetz).
Gleichwohl darf aber ein Gericht dann über eine Räumungsklage nicht schematisch entscheiden, wenn die Zahlungsstockungen beim JC entstanden sind: Weder darf es sagen "Ist egal, Mieter hat wieder nicht gezahlt, also raus mit ihm!", noch darf es sagen "der arme Mieter kann es niemals schuld sein, wenn die Dummdösel im JC die Zahlung nicht hinkriegen".
Nein, es muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob der Mieter alles ihm mögliche getan hat, dass kein Rückstand eingetreten ist!
(vgl. insoweit auch die allerletzten Sätze der Entscheidungsbesprechung!)
Wenn zwei Monatsmieten überfällig sind, dann darf Vermieter kündigen.
Wenn spätestens zwei Monate nach Klagezustellung alle offenen Mieten vollständig bezahlt sind, wird die Klage unbegründet, der Vermieter wird die Klage "für erledigt" erklären und beantragen, dass der/die Mieter/in die Prozesskosten zu tragen hat.
Wenn der Mieter so den Hals aus der Schlinge hat ziehen können, dann darf er innerhalb von zwei Jahren nicht erneut durch Nicht- oder vielfache säumige Zahlung wieder in die gleiche Situation gelangen, dann "ist der Bart ab", man kann sich nicht noch mal retten (so das Gesetz).
Gleichwohl darf aber ein Gericht dann über eine Räumungsklage nicht schematisch entscheiden, wenn die Zahlungsstockungen beim JC entstanden sind: Weder darf es sagen "Ist egal, Mieter hat wieder nicht gezahlt, also raus mit ihm!", noch darf es sagen "der arme Mieter kann es niemals schuld sein, wenn die Dummdösel im JC die Zahlung nicht hinkriegen".
Nein, es muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden, ob der Mieter alles ihm mögliche getan hat, dass kein Rückstand eingetreten ist!
(vgl. insoweit auch die allerletzten Sätze der Entscheidungsbesprechung!)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: BGH - VIII ZR 173/15 - Kündigung weil JC nicht zahlt
Und falls es doch zu einer Räumung kommt, dann entsteht vermutlich gegen das JC ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der Amtshaftung.
Ich würde auch gegen die zuständigen SBs wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung meines Vermögens und meiner Gesundheit Anzeige erstatten. Vermutlich kommt nix bei rum, aber die Personalakte hat ne Delle und denen geht vermutlich auch der Arsch auf Grundeis. Außerdem spricht es sich bei der Bagage rum, wenn sich immer mehr Opfer aktiv mit der Justiz wehren.
Ich würde auch gegen die zuständigen SBs wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Schädigung meines Vermögens und meiner Gesundheit Anzeige erstatten. Vermutlich kommt nix bei rum, aber die Personalakte hat ne Delle und denen geht vermutlich auch der Arsch auf Grundeis. Außerdem spricht es sich bei der Bagage rum, wenn sich immer mehr Opfer aktiv mit der Justiz wehren.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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