LSG NSB - L 7 AS 1058/13 B - Grund für Meldeaufforderung

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Olivia
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LSG NSB - L 7 AS 1058/13 B - Grund für Meldeaufforderung

#1

Beitrag von Olivia »

Das bedeutet zusammengefasst, dass das JC also nicht vorladen darf zu einer "Inhouse-Jobmesse" und auch nicht zu einem Vorstellungsgespräch bei einem Dritten, selbst dann nicht, wenn das ein Massnahmeträger ist. Ein vernünftiges Urteil.
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kleinchaos
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Re: LSG NSB - L 7 AS 1058/13 B - Grund für Meldeaufforderung

#2

Beitrag von kleinchaos »

Neulich hat bei mir auch einer eine "Einladung" mit RFB zur Call-Center-"Messe" im JC bekommen.
Gutes Urteil.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: LSG NSB - L 7 AS 1058/13 B - Grund für Meldeaufforderung

#3

Beitrag von Olivia »

Da würde ich der JC-Geschäftsleitung mal das Urteil ausdrucken und zum Gegenzeichnen vorlegen. Das Jobcenter ist weder Messestandort noch Betriebsstätte der Arbeitgeber.
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kleinchaos
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Re: LSG NSB - L 7 AS 1058/13 B - Grund für Meldeaufforderung

#4

Beitrag von kleinchaos »

Hab es auf unserer Seite gepostet. Und auch auf der FB-Seite. Und du kannst dir sicher sein, dass beide Seiten regelmäßig vom JC besucht werden
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