Unterlassene Beratung des Jobcenters

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marsupilami
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Unterlassene Beratung des Jobcenters

#1

Beitrag von marsupilami »

http://alg-ratgeber.de/alg-ii-grundsich ... 18353.html

Richtig, diesen ..... gehören ihre Aufgaben und Pflichten so lange um die Ohren gehauen, bis sie das kapiert haben.

Hatten wir nicht auch hier im Forum sowas ähnliches?
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Unterlassene Beratung des Jobcenters

#2

Beitrag von kleinchaos »

Seltsam. Scheidet mit 18 aus der BG aus und stellt eigenen Folgeantrag? Mit 18 ist er noch in der Eltern-BG
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
schimmy
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Re: Unterlassene Beratung des Jobcenters

#3

Beitrag von schimmy »

Von Beratung kann man beim Jobcenter nicht reden, da werden Informationen vor enthalten und es wird die Unwissenheit der Hilfeempfänger ausgenutzt.
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Günter
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Re: Unterlassene Beratung des Jobcenters

#4

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben:Seltsam. Scheidet mit 18 aus der BG aus und stellt eigenen Folgeantrag? Mit 18 ist er noch in der Eltern-BG

Es geht um das Jahr 2005, da konnte man noch ausscheiden.
Mit Bescheid vorn 04.07.2005 bewilligte der Beklagte Leistungen für den Zeitraum
vom 01.07.2005 bis 31.12.2005. Mit Bescheid vorn 30.08.2005, der an die Mutter gerichtet
war und durch diese nicht angefochten worden ist, hob der Beklagte den Verwaltungsakt
für den Zeitraum vom 21.07.2005 bis 31.08.2005 bezüglich der Ansprüche der Klägerin
mit der Begründung auf, dass diese mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres am
21.07.2005 nicht mehr Mitglied der Bedarfsgemeinschaft gewesen sei. Die Klägerin
beantragte sodann am 24.11.2005 mit eigenem Antrag Leistungen, woraufhin der
Beklagte diese mit Bescheid vom 19.12.2005 ab dem 24.11.2005 bewilligte. Der Bescheid
wurde ebenfalls nicht angefochten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Unterlassene Beratung des Jobcenters

#5

Beitrag von kleinchaos »

Sorry, das hab ich übersehen.
Aber es ist erschreckend, dass eine Klage 11 Jahre braucht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Unterlassene Beratung des Jobcenters

#6

Beitrag von Koelsch »

Ja, da hatte ein Gericht wohl viel Lust an den sozialrechtlichen Herstellungsanspreuch ran zu gehen, sieht man ja auch daran, dass im Aktenzeichen 3 Kammern genannt sind, das wurde schön von einer Kammer zur nächsten geschoben - klar, immer weil es dann mal wieder einen neuen Geschäftsplan gab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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