Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

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tigerlaw
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Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#1

Beitrag von tigerlaw »

http://alg-ratgeber.de/topic18691.html

Ist natürlich für die Kläger eine blöde Situation, aber leider folgerichtig
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#2

Beitrag von Peterpanik »

Bundessozialgericht - B 14 AS 34/15 R -

War anwesend und habe diese Sache verfolgt,
die Anwältin hat die Sachlage gut vorgetragen und auch auf Artikel 3 Satz 1 GG hingewiesen was der Vorsitzende Dr. Becker zur Kenntnis nahm und darauf hinwies das das sehr wohl gesehen würde vom Senat. Aber in der Mündlichen -begründung also der Zugrückverweisung wurde diese Sache sagen wir mal ausgeblendet vom Senat.
Aber Herr Dr. Becker wies in der Mündlichen - Erklärung darauf hin das der 14 oder 4 Senat sich nächstes Jahr zu der Problematik äußern würden.

Müssen wir warten wie es weiter geht, denn die Senate müssen ja mal was zu der Sachlage sagen in 2017, in Hinsicht auf das Grundgesetz und das Steuergesetz und die für fiele Selbständige auch noch offene Frage wie die Kriterien sind die Jobcenter zu Grunde legen dürfen, alle diese Fragen sind offen.
Olivia
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#3

Beitrag von Olivia »

Interessant wäre ja auch die Frage, wenn das JC Fahrten zu einer Massnahme "anordnet", die das Verhältnis der betrieblichen zu den privaten Fahrten durcheinanderwirbelt. Werden diese Fahrten zur Massnahme dann den betrieblichen Fahrten zugeschlagen, den privaten oder bilden sie einen Pool, der weder betrieblich noch privat veranlasst ist?

Falls Fahrten zu einer angeordneten Jobcenter-Massnahme privat veranlasst wären und demnächst eine Kfz-Reparatur ins Haus steht, könnte es durchaus sinnvoll sein, stattdessen öffentliche Verkehrsmittel oder gar ein Taxi zu nehmen. Die Ansage müsste nur vorher kommen, ob nun betrieblich, privat oder sonstige Fahrten, damit man sich darauf einrichten kann.
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Koelsch
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#4

Beitrag von Koelsch »

Im Zweifel kommt es auf die "Maßnahme" an - wenn die z.B. Deiner Fortbildung im Gewerbe dient, würde ich die als betrieblich ansehen.

Den Rat hab ich schon mehrfach gegeben, wenn das betriebsfahrzeug so um die 50% krebste: Besuch bei Oma etc. bitte per Bus und Bahn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#5

Beitrag von tigerlaw »

Peterpanik hat geschrieben:(...)
und die für fiele Selbständige auch noch offene Frage wie die Kriterien sind die Jobcenter zu Grunde legen dürfen, alle diese Fragen sind offen.
Das ist tatsächlich ein Problem:

Anfang der Woche war ich beim SG in DÜsseldorf, es ging um eine aEKS.

Der Richter meinte, dass im Bereich de ALG-II-VO es anders herum sei als im Steuerrecht.

Während dort der Staat etwas vom Bürger haben will und dieser sich gleichsam nur zu verteidigen brauche, wolle hier der Bürger etwas vom Staat und müsse das ggf. durchsetzen.
Demgemäß sei auch die "Beweislast" entsprechend verteilt.
Außerdem hatte er deutlich werden lassen, dass er eine sehr restriktive Auslegung des Merkmals "notwendige" Ausgaben anwenden werde.

So haben wir uns doch auf einen Vergleich eingelassen, bevor wir nachher mit noch weniger in den Händen gestanden hätten :6:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#6

Beitrag von Olivia »

tigerlaw hat geschrieben:Außerdem hatte er deutlich werden lassen, dass er eine sehr restriktive Auslegung des Merkmals "notwendige" Ausgaben anwenden werde.
Dabei ist die Aufgabe der Rechtsprechung eigentlich nicht, in die Unternehmensführung hineinzureden, sondern die Prüfung sollte sich auf eine Missbrauchsabwehr beschränken. Nicht notwendige Ausgaben sollten nicht einzeln herausgeklaubt werden, sondern in einer Gesamtschau müsste überprüft werden, ob Missbrauch vorliegt oder nicht. So können Geschenke und Blumen sehr wohl notwendig im Sinne des SGB II sein, es kommt immer darauf an, ob der Unternehmenserfolg damit unter dem Strich steigt oder nicht. Der Richter muss eine Kausalkette untersuchen und darf nicht einzelne Ausgaben isoliert betrachten. Ohne Geschenke keine Kundenbindung, ohne Kundenbindung keine Stammkunden, ohne Stammkunden wegbrechender Umsatz, mit wegbrechendem Umsatz höhere Bedürftigkeit, mit höherer Bedürftigkeit mehr Depressionen, mit mehr Depressionen höhere Arztkosten, in Folge dessen mehr Krankheitstage, mehr Krankheitstage bedeuten mehr Ausfalltage, mehr Ausfalltage wiederum höhere Bedürftigkeit usw.
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Günter
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#7

Beitrag von Günter »

Damit ist der Willkür durch die Behörde Tor und Tür geöffnet, denn die Faulheit des Richters erlaubt denen zu kürzen wo auch immer sie mögen und der Richter verstößt gegen §20 Abs2 SGB X

Schon die Aussage er wird eine restriktive Auslegung ....... ist mM nach eine Begründung für einen Befangenheitsantrag.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#8

Beitrag von Olivia »

Mal ein Beispiel aus der Pflanzenwelt. Wenn man eine Blume "restriktiv" giesst, verkümmert sie und geht ein.
Peterpanik
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#9

Beitrag von Peterpanik »

Mal eine Anmerkung zum Vergleich, wenn es nur um wenig Geld gegangen ist war es wohl richtig, aber in sich bringt ein Vergleich wenig.

Vieleicht sollte der Kunde bei seine Jobcenter sofort einen Antrag stellen auf Herausgabe der Bewertungskriterien für Firmenausgaben,
und dann wird der Kunde erleben wie das Jobcenter rumprobiert da solche einheitlichen Kriterien nicht existieren, sondern die Ausgaben- Auslegung erfolgt nur im Kopf des zuständigen Sachbearbeiters, und der Hafte als Person persönlich für sein Handeln was auch über das Jobcenter hinaus gehen kann.
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kleinchaos
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#10

Beitrag von kleinchaos »

Die haften für gar nix. Auch kein Geschäftsführer
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Peterpanik
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#11

Beitrag von Peterpanik »

Ja innerhalb des Jobcenters vielleicht, aber auch die Leben noch außerhalb des Jobcenters und da gilt BGB genau wie für Firmen, oder ......
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#12

Beitrag von der ratlose »

@ Peterpanik

Und genau das habe ich in mehreren EA Verfahren ja auch so durchgezogen.
Es gibt keine Möglichkeit für einen selbständigen vorher rechtskonform zu erfahren ob eine Betriebsausgabe notwendig,angemessen und unvermeitbar ist.
Und weil ich das nicht vorher weiß, darf ich also Aufträge ablehnen oder weitergeben, weil ich mich ja ggfs nicht rechtskonform verhalten würde.
Und ich möchte mich doch außschließlich rechtskonform verhalten.

Also haben wir so eine art Patt, das JC,das SG wie auch das LSG brauchen mir nicht aufzuzeigen wo ich erfahren kann ob eine Ausgabe notwendig,angemessen und unvermeitbar ist, dafür gebe ich Aufträge die mich aus dem Leistungsbezug führen würden einfach an meine Partnerin weiter.
Und als so eine art Schweigegeld erhalte ich um die 16.500 € per anno, steuerfrei !

Denn das ist ein generelles Problem 99,9 % der Leute reagieren immer nur, wenn überhaupt. Und dann sind sie auch nur bereit so weit zu kämpfen bis sie meinen das sie unbeschadet geblieben sind.

Stellt euch mal vor, nach einer der immerwiederkehrenden typischen "die Arbeitslosen sind alle nur faule Säcke" , Rede eines Politikers, würden am nächsten Tag zehntausende von aufgebrachten Leistungsempfängern die Jobcenter stürmen und die angeblich freien Jobs einfordern.
Und wenn es die nicht gibt, würde man eine neufassung des Prager Fenstersturzes erleben und die JC wären nur noch rauchende Trümmer.
der ratlose
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Re: Zu: BSG - B 14 AS 34/15 R - Betriebsfahrzeug Feststellung jeweils pro BWZ

#13

Beitrag von der ratlose »

Und das mit dem "nicht haften" sehe ich noch nicht so.
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