BAG 10 AZR 859/16 Pfändungsschutz von Zulagen

Antworten
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22159
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

BAG 10 AZR 859/16 Pfändungsschutz von Zulagen

#1

Beitrag von Olivia »

Für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszulagen gilt Pfändungsschutz
Pfändungsschutz gilt dagegen nicht für Zulagen für Schicht-, Samstags- oder Vorfestarbeit
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sogenannte Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar im Sinne von § 850 a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3 b EStG angeknüpft werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­arbeits­gerichts hervor.

http://www.kostenlose-urteile.de/BAG_10 ... s24743.htm
:arge:
Antworten

Zurück zu „Diskussionsbeiträge zu Urteilen“