Brillenreparatur

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marsupilami
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Brillenreparatur

#1

Beitrag von marsupilami »

Also verstehe ich das richtig:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 47#p454547

Ich hab Brille.
Gleitsichtgläser.

Inzwischen hab ich Kopping, weil längeres "scharf" kukken auf bestimmte Entfernung anstrengt.
Kopping ist damit eindeutig auf veränderte - verschlechterte - Optik zurückzuführen.

Nun nehme ich die aktuelle Brille, geh zum Optiker.
Der misst neue Gläser passend auf's Auge und die Brille aus und "repariert" somit die alte Brille "nur".

Mit der Rechnung geh ich zum Grusel-Amt (SGB XII) und sag: Zahlemann und Söhne und Gruselamt rückt brav die Kohle raus bzw. überweist.


Aber wenn ich das allererste Mal (z.B. Kind in einer BG) eine Brille braucht, kann sich das JC die Hände reiben, denn diese Brille ist eine Neu-Anschaffung und muss somit nicht bezahlt werden.

Das ist doch ungerecht, Ungleichbehandlung!
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Brillenreparatur

#2

Beitrag von kleinchaos »

Bei Kindern trägt die KV den größten Teil der Kosten, wenn ein Rezept vom Augenarzt vorliegt.
Bei Erwachsenen muss man sehen, entweder Darlehen oder weil zB als Kraftfahrer Leistung aus dem Vermittlungsbudget
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia
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Re: Brillenreparatur

#3

Beitrag von Olivia »

Auch Kosten für eine Gleitsichtbrille sollen nicht vom SGB II- oder SGB XII-Träger zu übernehmen sein.
Ich verstehe diesen Satz nicht. Das ist doch unlogisch. Erst wird von einer Kostenübernahme für Reparaturen geschrieben, dann heisst es wiederum "auch ... nicht zu übernehmen". Wieso "auch nicht"??
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Koelsch
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Re: Brillenreparatur

#4

Beitrag von Koelsch »

Nein, ich sehe das so - wenn Reparatur, dann JC/GruSi.

Neue Gläser, weil Sehschärfe verändert, dürfte keine Reparatur sein. Sollten aber z.B. beide Gläser heftig zerkratzt sein, ja dann ist es Reparatur.

Hoch interessan dürfe die Frage werden, wenn Brillengestell irreparabe kaputt, das Brillengestell gibt's nicht mehr, also muss neues Gestell her und Optiker sacht: Das tut mir jetzt aber so was von leid, die kleinen Gläser passen aber ums Verrecken nicht mehr in das neue Gestell, oder auch, manuelles umschleifen der Gläser auf neues Gestell ist teurer als neue Gläser :unschuld: :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Brillenreparatur

#5

Beitrag von Olivia »

Oder auch - Brille geht kaputt und muss repariert werden, der Optiker stellt aber während der Reparatur fest: zwischenzeitlich hat sich die Sehschärfe geändert und es besteht Handlungbedarf.
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Koelsch
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Re: Brillenreparatur

#6

Beitrag von Koelsch »

Das Urteil zeigt letztlich mal wieder die beängstigende Weltfremdheit der BSG Richter, aber auch in weit höherem Maße der gesetzgebenden Politiker.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Brillenreparatur

#7

Beitrag von Koelsch »

Das Thema wird auch bei Tacheles diskutiert
http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2183514
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