Brillenreparatur
Verfasst: Mi 25. Okt 2017, 17:49
Also verstehe ich das richtig:
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 47#p454547
Ich hab Brille.
Gleitsichtgläser.
Inzwischen hab ich Kopping, weil längeres "scharf" kukken auf bestimmte Entfernung anstrengt.
Kopping ist damit eindeutig auf veränderte - verschlechterte - Optik zurückzuführen.
Nun nehme ich die aktuelle Brille, geh zum Optiker.
Der misst neue Gläser passend auf's Auge und die Brille aus und "repariert" somit die alte Brille "nur".
Mit der Rechnung geh ich zum Grusel-Amt (SGB XII) und sag: Zahlemann und Söhne und Gruselamt rückt brav die Kohle raus bzw. überweist.
Aber wenn ich das allererste Mal (z.B. Kind in einer BG) eine Brille braucht, kann sich das JC die Hände reiben, denn diese Brille ist eine Neu-Anschaffung und muss somit nicht bezahlt werden.
Das ist doch ungerecht, Ungleichbehandlung!
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 47#p454547
Ich hab Brille.
Gleitsichtgläser.
Inzwischen hab ich Kopping, weil längeres "scharf" kukken auf bestimmte Entfernung anstrengt.
Kopping ist damit eindeutig auf veränderte - verschlechterte - Optik zurückzuführen.
Nun nehme ich die aktuelle Brille, geh zum Optiker.
Der misst neue Gläser passend auf's Auge und die Brille aus und "repariert" somit die alte Brille "nur".
Mit der Rechnung geh ich zum Grusel-Amt (SGB XII) und sag: Zahlemann und Söhne und Gruselamt rückt brav die Kohle raus bzw. überweist.
Aber wenn ich das allererste Mal (z.B. Kind in einer BG) eine Brille braucht, kann sich das JC die Hände reiben, denn diese Brille ist eine Neu-Anschaffung und muss somit nicht bezahlt werden.
Das ist doch ungerecht, Ungleichbehandlung!