Sind nicht alle Einnahmen Einkommen, insbesondere privat vereinnahmtes Einkommen?die Nichtberücksichtigung von Privateinnahmen als Einkommen
LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Es geht hier um "Einnahmen" aus Privatentnahmen aus einem Gewerbe, also vergleichbar einer Vermögensumwandlung ..... z.B. der ALG II Bezieher macht seine Sammlung an über die Jahre gehäuften Pfandflaschen zu Geld
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Hat das Gericht die Zeile A2 EKS für ungültig erklärt?
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Nein, Waren sind Sachen die per Betriebsausgabe gekauft wurden - klassisches Beispiel: Der Besitzer einer Wurstbraterei futtert ab und an eine seiner Bratwürste und übertüncht den schlechten Geschmack mittels eine Cola aus dem Getränkeangebot. Das gehört dann beides in A2
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Problematisch wird es nur, wenn der JC-SB "vollblind" bei einer Pizzeria auf die Tabellen der Finanzverwaltung für "Gaststätten" schaut und in der Zeile A2 monatlich über 1.300 € Privatentnahmen ansetzt, während in Zeile B1 "Wareneinsatz" nur 600 € stehen ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Ach so.
Um aber noch mal in einer Variante des Beispiels zu bleiben: futtert der Wurstbratereibesitzer verfallene Bratwürste selbst auf und übertüncht den schlechten Geschmack mittels einer abgelaufenen Cola aus dem Getränkeangebot, so sind diese Entnahmen mit dem Wert "O,--" auf "Privat" zu buchen.
Um aber noch mal in einer Variante des Beispiels zu bleiben: futtert der Wurstbratereibesitzer verfallene Bratwürste selbst auf und übertüncht den schlechten Geschmack mittels einer abgelaufenen Cola aus dem Getränkeangebot, so sind diese Entnahmen mit dem Wert "O,--" auf "Privat" zu buchen.
Wird wertlose Ware entnommen (Ablaufdatum erreicht, verderbliche zubereitete Lebensmittel, beschädigte und unverkäufliche Ware ...), so wird mit dem Preis „O,--“ auf „Privat“ gebucht. Im Regelkreis SGB II muss das anrechnungsfrei bleiben, entsprechend einer Versorgung durch die „Tafel“. (So auch RiSG Berlin Geiger in ZFSH/SGB 01/2010).
siehe Seite 10 unten: http://harald-thome.de/media/files/Priv ... nahmen.pdf
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Alles richtig, so ist es im Steuerrecht geregelt. Da wird dann eine Wertberichtigung vorgenommen und schon ist der Wert = 0.
Nur gilt im Sozialrecht die heilige Kuh: In die EKS kommt's nur wenn tatsächlich Geld geflossen ist - und genau das ist bei der Wertberichtigung genauso wenig der Fall wie bei der ja auch im SGB II "ungeliebten" AfA - Abschreibung für Abnutzung.
Ich will Herrn Geiger nicht widersprechen - im Ergebnis hat er ja völlig Recht ....... nur ob das alle seine Kollegen auch so sehen, wage ich einfach mal zu bezweifeln.
Nur gilt im Sozialrecht die heilige Kuh: In die EKS kommt's nur wenn tatsächlich Geld geflossen ist - und genau das ist bei der Wertberichtigung genauso wenig der Fall wie bei der ja auch im SGB II "ungeliebten" AfA - Abschreibung für Abnutzung.
Ich will Herrn Geiger nicht widersprechen - im Ergebnis hat er ja völlig Recht ....... nur ob das alle seine Kollegen auch so sehen, wage ich einfach mal zu bezweifeln.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: LSG S-A - L 4 AS 28/15 - Privatentnahme kein Einkommen
Richtig, und wie ich schon sagte, solche Fragen sollte wir nicht hier diskutieren, daher schieb ich das mal hier hin http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 26#p455226der ratlose hat geschrieben: ↑Di 31. Okt 2017, 15:05
Und ihr meint ich hätte von BWL und der ALG II VO keine Ahnung?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.