Also, wenn ich das recht verstanden habe, muss der potentiell Mieter vor Vertragsunterzeichnung sich als Anhänger der linken Gewalt-Szene offenbaren.
http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=42&t=20924
Und wie ist das bei Anhängern der rechten Szene?
Müssen die sich auch outen oder kann ich als Vermieter gleich - aufgrund äußerer Merkmale (Schwatte Stiefel mit weisse Schnürsenkels, Glatze, etc.) sagen: Nö, dich will ich nicht als Mieter.
Oder ist das dann Diskriminierung?
Arglistige Täuschung durch den Mieter.
- marsupilami
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Arglistige Täuschung durch den Mieter.
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Muss das sein?
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Re: Arglistige Täuschung durch den Mieter.
schwatte Stiefel mit weißen Schnürsenkeln und Glatze.
das 1 REC? also in Paris sind im Juli jedesmal Vertreter der deutschen Regierung anwesent und applaudieren diesen Männern.
das 1 REC? also in Paris sind im Juli jedesmal Vertreter der deutschen Regierung anwesent und applaudieren diesen Männern.
- marsupilami
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Re: Arglistige Täuschung durch den Mieter.
Die tragen dann aber auch die passende Kopfbedeckung dazu und bemühen sich höchstwahrscheinlich nicht um eine Wohnung in Schland.
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Muss das sein?
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Re: Arglistige Täuschung durch den Mieter.
Ich habe das so verstanden dass man seine politische Neigung nicht offenbaren muss. Jedoch kann sie für den Vermieter einen Grund darstellen, das Mietverhältnis zu kündigen.