EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Das Aufenthaltsrecht bleibt also erhalten. Hier im Forum waren doch aber schon öfters Fälle gewesen, wo auftragslose Selbständige umsortiert worden sind weg vom Selbständigen-Team in das Jobcenter-Arbeitsvermittlungsteam und somit die Eigenschaft als Selbständige zu verlieren drohten.
Re: EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Hat nicht unmittelbar miteinander zu tun, da es verschiedene Rechtsmaterien sind.
Im Urteil ging es um die frage, ob ausländischen Selbständigen bestimmte Rechte zustehen, die sonst auch inländischen AN zustehen.
Die "Überstellung" innerhalb eines Jobcenters vom Status Selbständiger" zum Status "AN-Suche" ist völlig unabhängig vom ausländerrechtlichen Status!
Im Urteil ging es um die frage, ob ausländischen Selbständigen bestimmte Rechte zustehen, die sonst auch inländischen AN zustehen.
Die "Überstellung" innerhalb eines Jobcenters vom Status Selbständiger" zum Status "AN-Suche" ist völlig unabhängig vom ausländerrechtlichen Status!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Hier geht es um die Sauerei die einige Jobcenter mit den Landessozialgerichten durchgezogen haben.
Da wurde dem ausländischen Selbständigen "empfohlen" doch sein Gewerbe abzumelden und sich arbeitslos zu melden.
Sobalt der das dann gemacht hatte, wurden alle Leistungen gestrichen mit der Begründung das er ja nicht mehr Selbständig sei und daher sein Aufenthaltsrecht hinfällig sei.
Und wie gesagt einige LSG haben da schön mitgemacht.
Da wurde dem ausländischen Selbständigen "empfohlen" doch sein Gewerbe abzumelden und sich arbeitslos zu melden.
Sobalt der das dann gemacht hatte, wurden alle Leistungen gestrichen mit der Begründung das er ja nicht mehr Selbständig sei und daher sein Aufenthaltsrecht hinfällig sei.
Und wie gesagt einige LSG haben da schön mitgemacht.
Re: EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Die konkrete Konstellation betraf zwar Irland, ist aber natürlich auch auf Deutschland zu übertragen.
Wenn Du Leute selber kennst, denen dies widerfahren ist (und solange es nicht früher als 2016 geschehen ist) sollten sie SOFORT einen Überprüfungsantrag stellen (Am 31.01.2017 (in diesem Jahr ausnahmsweise erst am 02.01.2018) ist Fristablauf!!!
Sollte diese "Sauerei", wie Du sie nennst, bereits vor 2016 passiert sein, so ließe sich jedoch leider nichts mehr machen ...
Wenn Du Leute selber kennst, denen dies widerfahren ist (und solange es nicht früher als 2016 geschehen ist) sollten sie SOFORT einen Überprüfungsantrag stellen (Am 31.01.2017 (in diesem Jahr ausnahmsweise erst am 02.01.2018) ist Fristablauf!!!
Sollte diese "Sauerei", wie Du sie nennst, bereits vor 2016 passiert sein, so ließe sich jedoch leider nichts mehr machen ...
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Re: EuGH - C-442/16 - Arbeitsloser Selbstständiger behält Aufenthaltsrecht
Leider vor 2016.
Wie will man so etwas anders bezeichnen.
Leider kommen die Leute sehr oft erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.
Wie will man so etwas anders bezeichnen.
Leider kommen die Leute sehr oft erst wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.