LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

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friys
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LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#1

Beitrag von friys »

Stellenbeschreibung "Bereitschaft zur Schichtarbeit" ist kein kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen.
Quelle: LSG – L 7 AS 84/13
Dies sei aber kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen, weil im Vermittlungsvorschlag lediglich die Bereitschaft zur Schichtarbeit gefordert worden sei, Zeitarbeitsfirmen aber regelmäßig verschiedene Stellen anbieten würden. In dem Vorstellungsgespräch hätte geklärt werden müssen, ob tatsächlich Schichtarbeit erforderlich gewesen sei.
Damit werden keine ausreichenden ernsthaften Bewerbungsbemühungen angenommen. Somit ist eine Sanktion rechtens.

NB: Ich suche noch immer nach praktikablen Möglichkeiten, dem Jobcenter die Absurdität ihres Handels aufzeigen, wenn Sie von mir Bewerbungen auf Jobs erzwingen, obwohl ich nachgewiesener Weise so starke Vermittlungshemmnisse (GdB, Alter) habe, ich ich selbst in der Rubrik Helfer/in - Teilzeitarbeit so gut wie keine realistische Chance habe, einen Job zu bekommen.
Olivia
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#2

Beitrag von Olivia »

Das Urteil ist bereits über vier Jahre alt.
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friys
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#3

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 13:12 Das Urteil ist bereits über vier Jahre alt.
Mein Gott Walter! Und was soll mir damit gesagt werden? Etwa, dass es heute nicht mehr rechtsgültig ist?
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marsupilami
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#4

Beitrag von marsupilami »

@ friys: Du wirst umgekehrt aber auch von keiner (Zeitarbeits-)Firma eine schriftliche Bestätigung zur Vorlage beim Amt bekommen:
Menschen über 50 stellen wir grundsätzlich nicht ein.
Menschen mit Behinderung mehr als 50 % stellen wir grundsätzlich nicht ein.

Während ich noch arbeitslos war, suchte der Discounter, der mit A anfängt, Leute.
Damals lokal, man konnte sich im Markt an den/die Marktleiter*in wenden.
Wie alt sind sie?
Über 50? Dann brauchen sie sich nicht zu bewerben.
Leute über 45 nehmen wir nicht.
Auf meine entsprechende Nachfrage bekam ich zu hören: nein, eine schriftliche Bestätigung kann ich ihnen nicht geben.
Wir würden uns dann nach dem AGG angreifbar machen.

friys, lass Dich vom Hausarzt zum Psycho-Doc überweisen und von dem krank schreiben.
Du hälst die Belastung durch die sinnlos-Bewerbungen nicht mehr aus, die dauernden Absagen und damit attestierte Erfolglosigkeit macht Dich völlig fertig.
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#5

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 14:21
Menschen über 50 stellen wir grundsätzlich nicht ein.
Menschen mit Behinderung mehr als 50 % stellen wir grundsätzlich nicht ein.
Richtig, wie erzählte es erst kürzlich ein, älterer (ich schätz mal Ende 50), Fallmänädscher beim JC, seines Zeichens bis zur Inso seines AG hochqualifizierter IT Fachmann im Abteilungsleiterrang, 25 Jahre in England gearbeitet:

Er hat sich ein Deutschland als ja händeringend gesuchte Fachkraft (IT-Experte mit entsprechendem Fachstudium!!!) wie ein Bekloppter beworben. Sieben (in Worten sieben) Mal sei er bei Vorstellungsgesprächen abgelehnt worden, weil seine Gehaltsvorstellungen jeden vernünftigen Rahmen sprengten - er sei viel zu teuer. Gut, das ist ein Grund, aber doch etwas eigenartig, wenn man bei keiner Bewerbung und auch in keinem Gespräch einen Gehaltswunsch geäußert hat. Selbstverständlich spielte es keine Rolle, dass man einen Bewerber wegen zu teuer ablehnen darf, nicht aber wegen zu alt - das wäre ja diskriminierend. :unschuld:

Er habe dann mit seiner Frau gesprochen, habe sich erfolgreich beim JC beworben, habe nun weniger als 50% seines bisherigen Nettoeinkommens und einen ausgesprochen ruhigen und stressfreien Job. Wenn man das mit einbezöge, sei der ausgesprochen gut bezahlt.

Als ich dann meinte, das mit dem geruhsam und stressfrei sähen seine Kollegen aber etwas anders, lachte er laut und meinte, die hätten ja auch Null Ahnung, wie es "draußen" aussähe.

Mit solchen FM's kann man gut zusammen arbeiten - gibt nur viel zu wenige davon.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#6

Beitrag von friys »

@marsu, ich habe erst kürzlich einen Vermittlungsvorschlag als Call-Center-Agent in Teilzeit von meiner ach so sehr geliebten JC-Sachbearbeitung erhalten. Arbeitgeber: ein Zeitarbeitsunternehmen / Personaldienstleister. Beim Vorstellungsgespräch waren wir uns nach 30 Minuten einig, dass diese Tätigkeit nicht für mich taugt.

Eine Woche später erhielt ich noch einmal Briefpost von o. g. Gesellschaft für Personalservice mbH mit dem Wortlaut: "... wir haben Ihr Bewerberprofil von der Jobbörse erhalten. Gerne möchten wir Sie persönlich kennen lernen und würden uns freuen, ..."

Hihi, mit einem hämischen, kichernden Lächeln habe ich denen eine kurze Antwort geschrieben, dass das Gespräch schon längst stattgefunden hat. Die haben sich nicht noch einmal gemeldet ;-)
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friys
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#7

Beitrag von friys »

Ein JC-Fallmanager braucht nur wenig Grips um zu erkennen, wie real meine Chancen im allgemeinen Arbeitsmarkt sind. Ich kann mich dem Gedanken nicht erwehren, dass man mich absichtlich schikanieren will.
Zuletzt geändert von friys am Mi 16. Mai 2018, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#8

Beitrag von Koelsch »

Und ich kann mich dann des Gedankens nicht erwehren, dass der Richter genau das dem JC einmal sehr deutlich erklären möchte.
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Günter
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#9

Beitrag von Günter »

Ich würde an deiner Stelle einen freundlichen Brief an den GF schicken.

Lieber ....,

ich möchte mich kurz vorstellen, ich bin seit ......unzufriedener Kunde ihres Institutes. Ich habe ich die folgenden Vermittlungshemmnisse ..... die aber den zuständigen SB nicht hindern mir ständig VV zuzusenden, die selbst für einen für einen JC-Mitarbeiter deutlich erkennbar für mich ungeeignet sind.

Sie haben nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern sondern auch gegenüber ihren Kunden, besonders Kunden mit Schwerbehinderung.

Ich möchte sie freundlich bitten, entweder ihre Mitarbeiter zu schulen, oder wenn ihnen das nicht möglich ist, mich einem SB zuzuordnen, der sich mit Schwerbehinderten und deren Rechten auskennen.

Mit freundlichen .....
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#10

Beitrag von friys »

@Günter, von deinen "freundliche Briefen" habe ich hier schon das eine und andere Manuskript gelesen. Auch ich habe schon so machen nicht freundlichen Brief in Richtung JC geschrieben. Beim Geschäftsführer des JC war ich auch schon 3x eingeladen. Erst kürzlich haben wir eine EinV ohne RFB festgelegt. Aber die Bewerbungs-/Eigenbemühungen konnte ich nicht weg verhandeln.

Ich vertrete die Meinung des Sozialgericht Berlin – S 37 AS 19402/08 ER : Keine Sanktion wegen nicht erfolgter Bewerbungen wenn die Bewerbungen sinnlos wären. Von Seiten meines JC lässt man aber nicht locker. Eine Strategie erfolgreich dagegen zu wirken ist gefragt...
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#11

Beitrag von Koelsch »

Da jedes JC sein eigenes Süppchen kocht, gibt es keine allgemein verbindliche oder auch nur empfehlenswerte Vorgehensweise. Man kann eigentlich immer nur reagieren.
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#12

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 20:26..., dass der Richter genau das dem JC einmal sehr deutlich erklären möchte.
Wenn ich nur wüsste, wie ich einen Richter dazu bewegen könnte, dass er meinem JC einmal sehr deutlich erklärt, dass sie in meinem Fall von ihrem Schema F abweichen müssen. Dazu müsste ich erst einmal zu einem Vorsitzenden vordringen. Aber wie?
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Günter
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#13

Beitrag von Günter »

Ich könnte mir vorstellen, du stellst einen Antrag auf EM Rente. Solange das Verfahren läuft hast du Ruhe vor dem JC. In aller Regel lehnt die DRV den Antrag ab. Das Verfahren wird 6 - 10 Monate laufen, so lange ist Ruhe getutet. Das JC kann in der Zeit auch nicht auf vorgezogenen Rentenantrag nach §12a SGB II bestehen. EM Rente ist etwas anderes als vorgezogene Altersrente.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#14

Beitrag von kleinchaos »

Und dann kommt Widerspruch, danach Klage ... und dann hast du Altersrente
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#15

Beitrag von Günter »

Nein, wenn du die Klage gewinnst bekommst du rückwirkend Rente ab Antragsstellung, aber mit Abschlag. Wenn du einen halbherzigen Widerspruch schreibst, der dann negativ entschieden wird hast du wahrscheinlich ein Jahr gewonnen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#16

Beitrag von Olivia »

Mit 64 noch beim Jobcenter und Bewerbungen schreiben - ich dachte, mit 61 beginnt die Aufforderung zur Frühverrentung und mit spätestens 63 ist man das Jobcenter los und wird zur Grundsicherungsstelle umgesetzt?
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friys
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#17

Beitrag von friys »

Günter hat geschrieben: Mi 4. Apr 2018, 21:36EM Rente ist etwas anderes als vorgezogene Altersrente.
Laut DRV habe ich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder andere Renten von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), da ich die "besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" (Mindestversicherungszeiten) nicht erfülle. Erst in gut zwei Jahren soll ich in Altersrente gehen dürfen.

Da sehr häufig Fehler bei Renten­be­scheid und Renten­aus­kunft vorkommen, werde ich wegen meiner derzeitige JC-Situation alsbald einen von Versicherungsträgern unabhängigen Rentenberater um Prüfung angehen. Allerdings ist aufgrund der hohen Nachfrage von 10 bis 12 Wochen auf einen freien Termin bei den örtlichen Sprechtagen auszugehen.
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#18

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 07:48... Aufforderung zur Frühverrentung ... wird zur Grundsicherungsstelle umgesetzt?
Aufforderung zur Rentenantragsstellung erging schon vor zwei Jahren per Eingliederungsvereinbarung. In die Grundsicherung kann nur abgeschoben werden, wer gar nicht mehr arbeiten kann oder unter drei Stunden täglich erwerbsfähig ist.
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#19

Beitrag von Olivia »

friys hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 09:24In die Grundsicherung kann nur abgeschoben werden, wer gar nicht mehr arbeiten kann oder unter drei Stunden täglich erwerbsfähig ist.
Ich dachte, Hartz-IV-Empfänger erhalten mit 63 eine Rente mit Abschlag und beantragen dann eben aufstockende Grundsicherung? Da sind dann zusätzlich noch Mindestversicherungszeiten erforderlich? :verwirrt:
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#20

Beitrag von Peterpanik »

Mich wollten Sie auch in Rente abschieben, habe aber Widerspruch und schon Klage eingereicht,
bis das geklärt ist habe ich wahrscheinlich meine normale Altersrente auch erreicht.
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#21

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 11:42Ich dachte, Hartz-IV-Empfänger erhalten mit 63 eine Rente mit Abschlag und beantragen dann eben aufstockende Grundsicherung?

"Zwangsrente Hartz IV wird abgeschafft, so eine neue Verordnung zur Änderung der Unbilligkeitsveränderung vom 14.09.2016. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales macht es möglich." Quelle: P. K., Rentenberater und Rechtsanwalt
Führen Abschläge in der Altersrente zur Bedürftigkeit, darf der Betroffene nicht mehr mit der Zwangsrente geschickt werden. Deswegen soll kein neuer Grundsicherungsfall im Alter entstehen.
"Droht die Bedürftigkeit, dürfen die Jobcenter ab 01.01.2017 nicht mehr eine Zwangsrente anordnen." Somit is nix mehr mit Abschiebung...
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#22

Beitrag von Olivia »

D.h. das Jobcenter darf aber sehr wohl weiter frühverrenten, wenn die Rente so und so nicht reicht?
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#23

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Do 5. Apr 2018, 12:22 D.h. das Jobcenter darf aber sehr wohl weiter frühverrenten, wenn die Rente so und so nicht reicht?
Eben nicht @olivia. Wenn eine Rente aufgestockt werden muss, weil sie hinten und vorne nicht reicht, also zu einer weiteren Bedürftigkeit führen würde, dann darf das JC nicht Zwangsverrenten. Ist die Rente höher als das Existenzminimum, dann ja.
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#24

Beitrag von Olivia »

Wenn aber die Rente auch ohne Abschläge später zur Bedürftigkeit führt, dann darf das JC frühverrenten. Denn dann ist es egal, ob die Rente mit oder ohne Abschlag beansprucht wird: beides führt zur späteren Grundsicherungsbedürftigkeit.
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Re: LSG L 7 AS 84/13 Bereitschaft zur Schichtarbeit ist kein wichtiger Grund von der Bewerbung insgesamt abzusehen

#25

Beitrag von friys »

Ich interpretiere die BMAS-Verordnung anders: Jobcenter sollen nicht mehr auf vorgezogene Altersrente verweisen, wenn Bedürftigkeit droht..
Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Erwerbsfähige) werden danach nicht mehr zum Eintritt in eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen verpflichtet, wenn die Höhe dieser Rente zur Bedürftigkeit, also zum Bezug von Grundsicherungsleistungen im Alter führen würde.
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