SG Münster S 11 SO 178/16 Kein Anspruch bei zumutbarer Selbsthilfe Bestattungsvorsorge

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tigerlaw
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SG Münster S 11 SO 178/16 Kein Anspruch bei zumutbarer Selbsthilfe Bestattungsvorsorge

#1

Beitrag von tigerlaw »

Zu http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 29#p493629

Die Sozialhilfe ist nun einmal subsidiär, und vorrangig ist u.a. der vertragliche Anspruch auf eine angemessene Bestattung.

Natürlich, man hat auch schon die Pferde vor der Apotheke ko*** gesehen. Als Sozialamt würde ich den Übernehmer (Sohn?) auffordern, insoweit eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Mutter in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte er nämlich das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung - aus welchen Gründen auch immer - verlieren, würde aus dem Versteigerungserlös auch diese Forderung abgedeckt (sofern nicht andere vorrangige Belastungen bereits den gesamten Erlös verzehrt haben sollten).

Dem Urteil als solchem kann ich jedenfalls zustimmen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: SG Münster S 11 SO 178/16 Kein Anspruch bei zumutbarer Selbsthilfe Bestattungsvorsorge

#2

Beitrag von kleinchaos »

Sehe ich auch so. Nochzumal 9000€ schon ne Menge Holz sind für eine Bestattung. Wenn man allerdings noch Grabstein, Grabeinfassung usw dazurechnet, wirds grad so reichen. Sozialamt wird sagen, Bestattung für 9000 ist nicht angemessen
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