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SG Münster S 11 SO 178/16 Kein Anspruch bei zumutbarer Selbsthilfe Bestattungsvorsorge

Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 14:49
von tigerlaw
Zu http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 29#p493629

Die Sozialhilfe ist nun einmal subsidiär, und vorrangig ist u.a. der vertragliche Anspruch auf eine angemessene Bestattung.

Natürlich, man hat auch schon die Pferde vor der Apotheke ko*** gesehen. Als Sozialamt würde ich den Übernehmer (Sohn?) auffordern, insoweit eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Mutter in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte er nämlich das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung - aus welchen Gründen auch immer - verlieren, würde aus dem Versteigerungserlös auch diese Forderung abgedeckt (sofern nicht andere vorrangige Belastungen bereits den gesamten Erlös verzehrt haben sollten).

Dem Urteil als solchem kann ich jedenfalls zustimmen.

Re: SG Münster S 11 SO 178/16 Kein Anspruch bei zumutbarer Selbsthilfe Bestattungsvorsorge

Verfasst: Di 11. Sep 2018, 06:19
von kleinchaos
Sehe ich auch so. Nochzumal 9000€ schon ne Menge Holz sind für eine Bestattung. Wenn man allerdings noch Grabstein, Grabeinfassung usw dazurechnet, wirds grad so reichen. Sozialamt wird sagen, Bestattung für 9000 ist nicht angemessen