SG Münster S 11 SO 178/16 Kein Anspruch bei zumutbarer Selbsthilfe Bestattungsvorsorge
Verfasst: Mo 10. Sep 2018, 14:49
Zu http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.ph ... 29#p493629
Die Sozialhilfe ist nun einmal subsidiär, und vorrangig ist u.a. der vertragliche Anspruch auf eine angemessene Bestattung.
Natürlich, man hat auch schon die Pferde vor der Apotheke ko*** gesehen. Als Sozialamt würde ich den Übernehmer (Sohn?) auffordern, insoweit eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Mutter in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte er nämlich das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung - aus welchen Gründen auch immer - verlieren, würde aus dem Versteigerungserlös auch diese Forderung abgedeckt (sofern nicht andere vorrangige Belastungen bereits den gesamten Erlös verzehrt haben sollten).
Dem Urteil als solchem kann ich jedenfalls zustimmen.
Die Sozialhilfe ist nun einmal subsidiär, und vorrangig ist u.a. der vertragliche Anspruch auf eine angemessene Bestattung.
Natürlich, man hat auch schon die Pferde vor der Apotheke ko*** gesehen. Als Sozialamt würde ich den Übernehmer (Sohn?) auffordern, insoweit eine entsprechende Dienstbarkeit zugunsten der Mutter in das Grundbuch eintragen zu lassen. Sollte er nämlich das Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung - aus welchen Gründen auch immer - verlieren, würde aus dem Versteigerungserlös auch diese Forderung abgedeckt (sofern nicht andere vorrangige Belastungen bereits den gesamten Erlös verzehrt haben sollten).
Dem Urteil als solchem kann ich jedenfalls zustimmen.