BSG - B 4 AS 39/17 R - vollständige Rückforderung Nachreichung von Unterlagen

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Olivia
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BSG - B 4 AS 39/17 R - vollständige Rückforderung Nachreichung von Unterlagen

#1

Beitrag von Olivia »

Die Unterlagen können zwar noch im Widerspruchsverfahren nachgereicht werden. Daraus folgt aber auch: wenn die nötigen Unterlagen nicht zusammen mit dem Widerspruch eingereicht werden, kann einem das Jobcenter immer noch ein Bein stellen. Bringt die Widerspruchsstelle des Jobcenters das Widerspruchsverfahren nämlich ungewöhnlich schnell zu Ende (z.B. durch einen unmittelbar nach Eingang des Widerspruchs erlassenen Widerspruchsbescheid), dann entfällt mit dem Datum des Widerspruchsbescheides endgültig die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzureichen.
Das Jobcenter kann durch eine zügige Bearbeitung des Widerspruches das Widerspruchsverfahren beenden und somit erneut eine nachträgliche Mitwirkung vereiteln. Beendet ist ein Widerspruchsverfahren mit dem Versand des Widerspruchsbescheides.

Es ist daher ratsam, dass notwendige Nachweise direkt mit der Eröffnung eines Widerspruchsverfahrens eingereicht werden.

https://www.gegen-hartz.de/urteil/die-v ... iv-1111456
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Koelsch
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Re: BSG - B 4 AS 39/17 R - vollständige Rückforderung Nachreichung von Unterlagen

#2

Beitrag von Koelsch »

Das dürfte dann wieder ein Fall für's BSG werden - wann endet die "Belegfrist"?

Am Tag, an dem JC entscheidet oder am Tag, an dem der Widerspruchsbescheid zugeht?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: BSG - B 4 AS 39/17 R - vollständige Rückforderung Nachreichung von Unterlagen

#3

Beitrag von tigerlaw »

Und was ist mit den Gerichten? Klage und Berufung sind Tatsacheninstanzen! Nach diesem BSG-Urteil dürfte es auchnoch möglich sein, im Prozess Fakten nachzuschieben.

In diesem Fall würde es noch nicht einmal eine Sanktion nach § 192 SGG geben können ... :unschuld:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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