S 179 AS 12363/17 Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

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friys
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S 179 AS 12363/17 Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

#1

Beitrag von friys »

[url=
https://www.berlin.de/gerichte/sozialge ... 724312.php] 25.07.2018 Sozialgericht Berlin Pressemitteilung [/url]
Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2018 (S 179 AS 12363/17): hat geschrieben: Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse wird abgelehnt. Der Wert der Klage um die Kosten von Zündstrom für eine Gastherme ist derart gering und die Klage derart einfach zu begründen, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist. Ein Kläger, der seine Anwaltskosten selbst tragen müsste und den intellektuellen und beruflichen Hintergrund der Klägerin hätte, würde den Prozess vor dem Sozialgericht vernünftigerweise allein führen.
Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro - Klägerin muss Rechtsanwalt selbst bezahlen
Pressemitteilung SG Berlin, 25.07.2018 hat geschrieben: Die Klägerin aus Berlin Steglitz hat früher als Selbständige eine gewerbliche Zimmervermietung betrieben. Nun bezieht sie Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf. Mit Hilfe einer Anwaltsfirma hat sie Ende 2017 vor dem Sozialgericht Berlin Klage erhoben. Über das bereits bewilligte Arbeitslosengeld II hinaus begehrt sie vom beklagten Jobcenter ab Januar 2018 die Übernahme von 1,85 Euro monatlich (= 22,20 Euro jährlich). So viel kostet der Zündstrom zum Betrieb der Gastherme, mit der sie auch Warmwasser erhitzt. Zugleich hat die Klägerin bei dem Gericht einen Antrag auf Gewährung von PKH gestellt.
Vgl. auch @ Olivia
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Koelsch
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Re: S 179 AS 12363/17 Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

#2

Beitrag von Koelsch »

Meine Rede seit Jahr und Tag - in "offiziellen" Schreiben bloss nicht raushängen lassen, dass man die Rechtslage kennt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: S 179 AS 12363/17 Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

#3

Beitrag von friys »

Koelsch hat geschrieben: Mo 31. Dez 2018, 14:46 Meine Rede seit Jahr und Tag - in "offiziellen" Schreiben bloss nicht raushängen lassen, dass man die Rechtslage kennt.
Koelsch hat geschrieben: Fr 16. Nov 2018, 15:56 Ist aber nun mal so, es landen durchaus auch alberne Fälle vor Gericht :unschuld: :unschuld:
Koelsch hat geschrieben: Sa 12. Mai 2018, 12:35 Wenn man sich so manche Klage :zwinker: anschaut, dann könnte man schon verstehen, wenn Gericht sagt: Nicht mit mir :unschuld: :zwinker:
Koelsch hat geschrieben: Di 10. Apr 2018, 11:50 Da stimm ich Dir zu, also ich würde mich nicht trauen, so etwas bei/vor Behörden Gerichten zu vertreten, allerdings möchte ich auch ernst genommen werden und nicht als Lachnummer angesehen werden.

Bild Bild Neujahr 2019!
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Günter
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Re: S 179 AS 12363/17 Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro

#4

Beitrag von Günter »

Ich dachte der Personenkult ist abgeschafft.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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