https://www.berlin.de/gerichte/sozialge ... 724312.php] 25.07.2018 Sozialgericht Berlin Pressemitteilung [/url]
Keine Prozesskostenhilfe für Streit mit Jobcenter um monatlich 1,85 Euro - Klägerin muss Rechtsanwalt selbst bezahlenSozialgericht Berlin, Beschluss vom 12. Juni 2018 (S 179 AS 12363/17): hat geschrieben: Der Antrag der Klägerin auf Beiordnung eines Rechtsanwalts auf Kosten der Staatskasse wird abgelehnt. Der Wert der Klage um die Kosten von Zündstrom für eine Gastherme ist derart gering und die Klage derart einfach zu begründen, dass rechtsanwaltliche Hilfe nicht erforderlich ist. Ein Kläger, der seine Anwaltskosten selbst tragen müsste und den intellektuellen und beruflichen Hintergrund der Klägerin hätte, würde den Prozess vor dem Sozialgericht vernünftigerweise allein führen.
Vgl. auch @ OliviaPressemitteilung SG Berlin, 25.07.2018 hat geschrieben: Die Klägerin aus Berlin Steglitz hat früher als Selbständige eine gewerbliche Zimmervermietung betrieben. Nun bezieht sie Hartz IV-Leistungen vom Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf. Mit Hilfe einer Anwaltsfirma hat sie Ende 2017 vor dem Sozialgericht Berlin Klage erhoben. Über das bereits bewilligte Arbeitslosengeld II hinaus begehrt sie vom beklagten Jobcenter ab Januar 2018 die Übernahme von 1,85 Euro monatlich (= 22,20 Euro jährlich). So viel kostet der Zündstrom zum Betrieb der Gastherme, mit der sie auch Warmwasser erhitzt. Zugleich hat die Klägerin bei dem Gericht einen Antrag auf Gewährung von PKH gestellt.