Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

Antworten
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

#1

Beitrag von friys »

21.01.2019 Tacheles Rechtsprechungsticker KW 04/2019, hat geschrieben:
Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung, denn die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 SGB X sind nicht erfüllt.

2. Es besteht eine Notwendigkeit der Speicherung von Sozialdaten im Hinblick auf deren Verwendung im Verfahren zur Korrektur eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes jedenfalls bis zu einem Zeitraum von 10 Jahren.

1. Instanz Sozialgericht Cottbus, S 44 AS 418/14, 06.07.2016
2. Instanz Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, L 32 AS 2045/16 Urteil vom 06.12.2018

Die Klägerin "hat gemeint, einen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge aus der Verwaltungsakte jedenfalls aus § 84 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) zu haben. Das Speichern von Kontoauszügen zur Aufgabenerfüllung sei grundsätzlich nicht erforderlich. So möge der Beklagte darlegen, was er wem gegenüber mit den Kontoauszügen konkret beweisen wolle. Die vorsorgliche Erhebung und Speicherung von Sozialdaten sei unzulässig. Sofern der Beklagte meine, die Kenntnis des Kontostandes des Betroffenen sei zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit erforderlich, so sei dem grundsätzlich zuzustimmen. Diese Kenntnis erfordere aber keine Speicherung der Kontodaten. Die Verpflichtung, Kontoauszüge bei dem Beklagten zur Einsichtnahme vorzulegen, berechtige diesen nicht, diese Sozialdaten auf alle Ewigkeit hin zu speichern."

Quelle => Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland => https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &sensitive
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89396
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

#2

Beitrag von Koelsch »

Letztlich doch ein alter Hut, ähnlich sagte es bereits in 2008 das BSG - B 14 AS 45/07 R
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

#3

Beitrag von friys »

Ahh, alte Hüte, die nicht auf junge Köpfe passen. Deshalb braucht es wohl nach 10 Jahren ein bestätigendes Urteil eines LSG. Die ausgetretenen Pfade können halt nicht breit genug sein. Würden sich die Jobcenter an ihre Anweisungen halten, bräuchte es keine weiteren Urteile.

Aus einer JC-Geschäftsanweisung: Anlage, Führung und Vernichtung von Akten zu den Leistungen des Sozialgesetzbuches II (SGB II)
Im Einzelfall aufzunehmende Unterlagen

Andere Unterlagen, wie Kopien von Kontoauszügen sollen nur im Ausnahmefall in die Akte aufgenommen werden, soweit sich hieraus leistungsrelevante Erkenntnisse ergeben.

Dies ist dann der Fall, wenn die Berechnungsgrundlagen für mögliche Leistungsansprüche eines Kunden/einer Kundin nicht schlüssig sind, so dass Klärungsbedarf besteht.

Dieser Klärungsbedarf liegt z.B. vor, wenn der Leistungssachbearbeiter/die Leistungssachbearbeiterin einen Gesamtüberblick über die (quasi-) gewerblichen Aktivitäten eines Kunden/einer Kundin erhalten muss, um zu beurteilen, wann die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten ist.

Insbesondere Kontoauszüge dürfen nur im Ausnahmefall zur Akte genommen werden. Der Kunde/die Kundin muss in diesen Fällen aber auf die Möglichkeit hingewiesen werden, auf der Ausgabenseite Empfänger und Verwendungszwecke zu schwärzen, die besondere Arten personenbezogener Daten im Sinne des § 67 Abs. 12 SGB X enthalten.
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

#4

Beitrag von Pegasus »

Erklärbär gesucht für: um zu beurteilen, wann die Grenze zum gewerblichen Handeln überschritten ist. :1:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Benutzeravatar
friys
Benutzer
Beiträge: 1321
Registriert: Mo 26. Mär 2018, 17:23

Re: Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

#5

Beitrag von friys »

#4 Ein Versuch.
Hobby-Auktionator oder professioneller Seller: Bin ich noch privater Anbieter oder doch schon gewerblicher Verkäufer?
Wenn der Kleiderschrank zu platzen droht und auch Vorratskammer, Kellerraum und Garage an die Grenzen ihrer Kapazitäten geraten, ist es Zeit für einen umfassenden Frühjahrsputz. Häufig und gern greifen Putzbegeisterte in diesem Fall auf verschiedene Verkaufsplattformen wie eBay & Co zurück, um sich des lästig gewordenen Hausstands gewinnbringend zu entledigen. Doch Vorsicht: Der Übergang von privatem zum gewerblichen Verkäufer ist fließend. Sobald ein größerer Hausstand aufzulösen ist oder die Hobby-Anbieter Gefallen am Verkauf finden, ist die Grenze zum gewerblichen Verkauf schnell überschritten.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wieso die Unterscheidung von gewerblichem und privatem Verkauf so wichtig ist und anhand welcher Merkmale Sie herausfinden, ob Sie noch privater Verkäufer oder doch schon gewerblicher Anbieter sind.
Quelle => https://www.it-recht-kanzlei.de/private ... uefer.html
Benutzeravatar
Pegasus
Update-Chefin
Beiträge: 12356
Registriert: So 19. Okt 2008, 12:31

Re: Keinen Anspruch auf Entfernung der Kontoauszüge im Sinne einer Löschung

#6

Beitrag von Pegasus »

Mhh das Beispiel wäre für mich im Grunde doch eine Art Vermögensumwandlung. Wenn ich Klamotten oder gelagerte Gegenstände aus den Keller verkaufe. Ich meine das ist nicht gewerblich. Wenn man jedoch Einkäufe dafür tätig, dann schon.

Ein FA hat mal einen Ebayer als gewerblich eingestuft. Er hatte nach den Tod seines Vater seine umfangreiche Sammlung von - weiß ich nicht mehr - angeboten. Das war eben eine sehr große Sammlung.

Aber wir wissen, das FA und JC zwei unterschiedliche Schuhe sind.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Antworten

Zurück zu „Diskussionsbeiträge zu Urteilen“