Ja, gut.
Nur: was sollen JC / eLB tun, wenn die Bedürftigkeit weiterhin besteht?
Und ansonsten: in dem Moment, wenn ich absehen kann: jetzt, ab Monat 3 im BWZ, geht es mir so gut, dass ich eh nix mehr bekommen würde, noch nicht mal KV-Zuschuss und es wird mir auf längere Zeit weiterhin gut gehen, wer hindert mich daran, mich aus dem Leistungsbezug abzumelden?
Dann ist alles hinfällig!
Jegliche EGV, jeglicher VA und auch EGV-VA.
Evtl. könnte JC rumzicken und sagen: BWZ geht noch 3 Monate, solange haben wir dich an der Kandare, solange kontrollieren wir und bewilligen keine Ausgaben etc. etc. aber dann muss man/vrau halt sich auf die Hinterbeine stellen und dem JC via SG sagen:
Aber das sind hier alles Spekulationen, da ja auch das obige Urteil ein Einzel-Urteil ist und nicht einfach so auf alle EGV's / VA's übertragen werden kann.
Jeder Fall muss individuell betrachtet und beurteilt werden.
Natürlich kann das Urteil herangezogen werden, aber dann muss ich auch begründen, warum das gut und richtig ist, auf dieses Urteil zu verweisen.