Sehr interessant finde ich die Formulierung:
d.h. für mich: SB müsste auch sagen: wenn sie dies/das bein jenem anderen Amt beantragen, wird ihnen hier bei uns möglicherweise was gestrichen.sondern die verständnisvolle Förderung des Versicherten, das heißt die aufmerksame Prüfung durch den Sachbearbeiter, ob Anlass besteht, den Versicherten auch von Amts wegen auf Gestaltungsmöglichkeiten oder Nachteile hinzuweisen, die sich mit seinem Anliegen verbinden; denn schon gezielte Fragen setzen Sachkunde voraus, über die der Versicherte oft nicht verfügt.
Nachtrag: geht das womöglich soweit, dass SB die eingereichte EKS prüfen muss und im Bedarfsfalle sagen muss: wenn sie diesen oder jenen Posten so stehen lassen, bekommen sie weniger Geld von uns?
Sie müssten entweder diesen Posten woanders - nämlich dort und dort - eintragen oder mit anderen Belegen untermauern, .... was auch immer.