Das LSG Baden-Württemberg (Akt.Zeich.: L 7 AS 5626/07 ER-B vom 04.04.2008) nimmt recht ausführlich Stellung zur Art der Einkommensberechnung nach der neuen ALGII-V. Leider werden hier die Anforderungen an den Nachweis entstandener Kosten sehr hoch gesetzt, die Vorlage buchhalterischer Aufzeichnungen reicht danach als Nachweis nicht aus.
Positiv ist, dass für die Privatentnahmen klargestellt wird, dass diese nicht als Einkommen zu werten sind.
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... &sensitive
Selbstständige - Einkommensberechnung nach ALG II-V (2008)
Selbstständige - Einkommensberechnung nach ALG II-V (2008)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Selbstständige - Einkommensberechnung nach ALG II-V (2008)
Problematisch schien hier vor allem zu sein, dass einzelne Kosten weder hinreichend aufgeschlüsselt noch belegt sind.
Auch bei der Notwendigkeit einzelner Ausgaben scheint der Antragsteller nicht plausibilisiert zu haben.
Man kann insoweit nur raten, im Zweifel so viele Belege wie nur möglich vorzulegen und einzelne Kostenpositionen zu begründen.
Auch bei der Notwendigkeit einzelner Ausgaben scheint der Antragsteller nicht plausibilisiert zu haben.
Man kann insoweit nur raten, im Zweifel so viele Belege wie nur möglich vorzulegen und einzelne Kostenpositionen zu begründen.
Re: Selbstständige - Einkommensberechnung nach ALG II-V (2008)
Wenn ich mit meinem laienhaften Verstand versuche, das zu interpretieren und vor allem in die tägliche Praxis umzusetzen, bedeutet das nach meiner Meinung folgendes:
Als Selbständiger unter ALG2 genügt für die Buchführung eben nicht das, was ein Steuerberater erstellt und ein Finanzamt "durchgehen" lässt.
D.h. in der täglichen Praxis ist eben alles - nicht nur für den Betrieb - was gekauft wird, zu belegen und - bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater - möglichst genau und ebenfalls mit Belegen dem betrieblichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen. Und selbst für einen Kleinstbetrieb ist ein Kontenrahmen auszuwählen, bei dem schon ein einfacher Finanzbeamter seine Probleme hat.
Dazu kommt, wenn ich es recht im Kopf habe, dass der/die SB die Anerkennung: was sind notwendige Betriebsausgaben, durchaus verweigern kann. Damit würde ja SB zum eigentlichen Geschäftsführer und ich als der eigentliche Selbständige bin nur noch Erfüllungsgehilfe.
Das würde aber in der Konsequenz meiner Meinung nach voraussetzen, dass der/die zuständige SB beim A-Amt sich nicht nur mit dem SGB auskennt (was an sich schon schwierig ist) sondern auch zusätzliche Qualifikationen in Buchhaltung und Steuerrecht mitbringen muss.
Von Kenntnissen in Geschäftsführung im Allgemeinen ganz zu schweigen.
Dann ist doch aber von Selbständigkeit keine Rede mehr.
Als Selbständiger unter ALG2 genügt für die Buchführung eben nicht das, was ein Steuerberater erstellt und ein Finanzamt "durchgehen" lässt.
D.h. in der täglichen Praxis ist eben alles - nicht nur für den Betrieb - was gekauft wird, zu belegen und - bei Bedarf in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater - möglichst genau und ebenfalls mit Belegen dem betrieblichen oder dem privaten Bereich zuzuordnen. Und selbst für einen Kleinstbetrieb ist ein Kontenrahmen auszuwählen, bei dem schon ein einfacher Finanzbeamter seine Probleme hat.
Dazu kommt, wenn ich es recht im Kopf habe, dass der/die SB die Anerkennung: was sind notwendige Betriebsausgaben, durchaus verweigern kann. Damit würde ja SB zum eigentlichen Geschäftsführer und ich als der eigentliche Selbständige bin nur noch Erfüllungsgehilfe.
Das würde aber in der Konsequenz meiner Meinung nach voraussetzen, dass der/die zuständige SB beim A-Amt sich nicht nur mit dem SGB auskennt (was an sich schon schwierig ist) sondern auch zusätzliche Qualifikationen in Buchhaltung und Steuerrecht mitbringen muss.
Von Kenntnissen in Geschäftsführung im Allgemeinen ganz zu schweigen.
Dann ist doch aber von Selbständigkeit keine Rede mehr.
Re: Selbstständige - Einkommensberechnung nach ALG II-V (2008)
Der Kasus Knacksus wird sein, dem SB den nachweis zu erbringen, dass erstens diese Betriebsausgabe erforderlich ist, und zum anderen auch noch in dieser Höhe.
Es reicht also nicht zu sagen, das Fahrzeug muss betankt werden, sondern es muss auch noch klar gemacht werden, dass Diesel für 1,50 € statt Aldi-Pflanzenöl für 1,29 € in den Tank kommt
Es reicht also nicht zu sagen, das Fahrzeug muss betankt werden, sondern es muss auch noch klar gemacht werden, dass Diesel für 1,50 € statt Aldi-Pflanzenöl für 1,29 € in den Tank kommt
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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