Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

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Dora
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Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#1

Beitrag von Dora »

Hier noch was zum Thema kürzen von Hartz IV:
Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen
....
Das Sozialgericht sah "einen Verstoß gegen die verfassungsrechtliche Verpflichtung, für Bedürftige jedenfalls das zur physischen Existenz Unerlässliche zu gewähren", heißt es in einer Pressemitteilung. Die Sanktionsnorm im Paragraf 31 müsse im Sinne des Artikels 1 im Grundgesetz interpretiert werden, erklärte die Sprecherin des Sozialgerichts Jutta Lindner. Im Fall des 19-Jährigen habe die AFK nicht ausreichend informiert.
...
Quelle: HNA Kassel
Die AFK ist die ArGe in Kassel und nennt sich "Arbeitsförderung Kassel".

Sanktion ? :ohnemich:

LG
Dora
.
Anonym22010

Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#2

Beitrag von Anonym22010 »

Da kommen die aber früh drauf... wobei: Besser spät als gar nicht!
Dora
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#3

Beitrag von Dora »

Seh ich auch so. Und jetzt sogar schon das SG!

Und bei der nächsten Klage ist sicher noch viel mehr drin!

;)
keindurchblickmehr
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#4

Beitrag von keindurchblickmehr »

Und einige der Kommentare sind wieder mal zum :kotz: :kotz:
schlaraffenland

Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#5

Beitrag von schlaraffenland »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Und einige der Kommentare sind wieder mal zum :kotz: :kotz:
Die werde ich mir gleich mal zu Gemüte führen ...

Was bedeutet eigentlich "das zur physischen Existenz Unerlässliche" zu gewähren?

Lebensmittelgutscheine plus Übernahme der KdU plus Übernahme der Krankenkasenkosten?

Oder keine Lebensmittelgutscheine, sondern Verweis auf die Tafel, und keine Krankenkassenkosten, da es ja sowas wie gesetzlich vorgeschriebene Notaufnahmen gibt (vermute ich mal)?
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mickaela
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#6

Beitrag von mickaela »

Und was passiert eigentlich, wenn du auf´s Sozialamt gehst?
Die müssen dich doch unterstützen, oder?
Können sich Millionen Fliegen irren?
Ja, sie können!
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kleinchaos
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#7

Beitrag von kleinchaos »

Grundsätzlich nur wenn sie zuständig sind. Und wenn niemand sonst leistet. Aber bei Sperrzeit kann man das auch vergessen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#8

Beitrag von Günter »

Die werden an die ARGE verweisen, denn das Sozialamt ist nur noch für "nicht"-erwerbsfähige Sozialgeldbezieher nach SGB XII zuständig.

§31 Abs6 letzter Satz SGB II
Während der Absenkung oder des Wegfalls der Leistung besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des Zwölften Buches.
Das ist ja der Sinn des meiner Meinung nach verfassungswidrigen Sanktionsparagraphen, die Menschen durch physischen Zwang (Hunger) zu bezwingen. Im Strafgesetzbuch gibt es keine Hungerstrafen und Frieren sowie Obdachlosigkeit sind dort auch nicht vorgesehen.

Aber wie urteilen die Sozialgerichte immer so schön "wirklichkeitsnah" der Sinn ist die Erziehung und Lenkung und nicht die Strafe.

Wie z.B. in diesem Urteil aufgeführt
Der erforderlichen Rechtsfolgenbelehrung kommt deswegen gleichermaßen wie im Arbeitsförderungsrecht eine Warn- und Erziehungsfunktion zu. Sie soll nicht eine Absenkung der Entgeltersatzleistung ermöglichen, sondern die Erfüllung der Obliegenheit des Hilfebedürftigen sicherstellen, um die Eingliederung in eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Sie darf sich deshalb nicht in einer bloßen Formalie oder der formelhaften Wiederholung des Gesetzestextes in einem allgemeinen Merkblatt erschöpfen (zu § 119 AFG: BSG SozR 4100 § 119 Nr. 18). Sie hat vielmehr dem Hilfebedürftigen konkret, eindeutig, verständlich, verbindlich und rechtlich zutreffend die unmittelbaren und konkreten Auswirkungen eines bestimmten Handelns vor Augen zu führen (zu § 119 AFG: BSG SozR 4100 § 119 Nr. 31).
http://www.alg-ratgeber.de/f32t495-jede ... 38-07.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Dora
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#9

Beitrag von Dora »

Das Spiel mit dem gegenseitigen Hin- und Herverweisen von Sozialamt und ARGE haben wir schon einmal gestoppt:
Mit einer weiteren Person als Beistand und dem Betroffenen haben wir der Stellvertretenden Sozialamtsleiterin klar gemacht, was ihre Situation ist:
Den letzten beißen die Hunde!
Der Letzte, das ist das Sozialamt; die Hunde sind die Medien und freien Redakteure eines Magazins des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die von unserer Seite aus bereits alles vorliegen haben: Akribisch protokolliert mit chronologischer Auflistung.
Und das Ganze ist ein Skandal.
Die gemeinsame Aufgabe von uns und ihr:
Die Kuh muss vom Eis!
Das Ergebnis:
Nach 3 Tagen Geldeingang und Bescheid, ca. 15 Tage später Nachzahlung der Altforderung des Hilfebedürftigen, Nachzahlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die zuständige ARGE.

Und Günter hat es sehr schön gesagt:
Günter hat geschrieben:....
Im Strafgesetzbuch gibt es keine Hungerstrafen und Frieren sowie Obdachlosigkeit sind dort auch nicht vorgesehen.
Das gilt es den Richtern ins Bewusstsein zu rufen und auch, dass es nicht sein kann und darf, dass Leute, die keinerlei Befähigung zum Richteramt (und oft nicht einmal eine annähernde Qualifikation oder Sozialkompetenz) erworben haben, in Gemeinschaft mit SachbearbeiternInnen der ArGen deratige Machtbefugnisse haben die dazu führen, dass sie Funktionen mit quasi judikativer und exekutiver Wirkung haben. Das ist ein ganz großer Fehler im SGB.

LG
Dora
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Günter
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#10

Beitrag von Günter »

Um es etwas deutlicher zu sagen, egal ob jemand die Befähigung zum Richteramt hat oder nicht, in der Verfassung steht der Art 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Und der Art 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Sanktionen des §31 SGB II verstoßen eindeutig gegen die Verfassung an die ich aus alter Gewohnheit und Sturheit immer noch glaube.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Dora
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#11

Beitrag von Dora »

Günter hat geschrieben:Um es etwas deutlicher zu sagen, egal ob jemand die Befähigung zum Richteramt hat oder nicht, in der Verfassung steht der Art 1
......
Die Sanktionen des §31 SGB II verstoßen eindeutig gegen die Verfassung an die ich aus alter Gewohnheit und Sturheit immer noch glaube.
:bravo:

Mensch Günter,

haste dir doch nich so doll abjeschliffen im Laufe der Jahre! ;)

LG
Dora
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Jean Fairtique
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Re: Stadt darf Hartz IV nicht voll kürzen

#12

Beitrag von Jean Fairtique »

  • Sack
    LOL :lachen1:
Der, der immer nur sagt: "Der Klügere gibt nach" darf sich nicht wundern wenn bald die Dummen das sagen haben.
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