Das Spiel mit dem gegenseitigen Hin- und Herverweisen von Sozialamt und ARGE haben wir schon einmal gestoppt:
Mit einer weiteren Person als Beistand und dem Betroffenen haben wir der Stellvertretenden Sozialamtsleiterin klar gemacht, was
ihre Situation ist:
Den letzten beißen die Hunde!
Der Letzte, das ist das Sozialamt; die Hunde sind die Medien und freien Redakteure eines Magazins des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die von unserer Seite aus bereits alles vorliegen haben: Akribisch protokolliert mit chronologischer Auflistung.
Und das Ganze ist ein Skandal.
Die gemeinsame Aufgabe von uns und ihr:
Die Kuh muss vom Eis!
Das Ergebnis:
Nach 3 Tagen Geldeingang und Bescheid, ca. 15 Tage später Nachzahlung der Altforderung des Hilfebedürftigen, Nachzahlung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung durch die zuständige ARGE.
Und Günter hat es sehr schön gesagt:
Günter hat geschrieben:....
Im Strafgesetzbuch gibt es keine Hungerstrafen und Frieren sowie Obdachlosigkeit sind dort auch nicht vorgesehen.
Das gilt es den Richtern ins Bewusstsein zu rufen und auch, dass es nicht sein kann und darf, dass Leute, die keinerlei Befähigung zum Richteramt
(und oft nicht einmal eine annähernde Qualifikation oder Sozialkompetenz) erworben haben, in Gemeinschaft mit SachbearbeiternInnen der ArGen deratige Machtbefugnisse haben die dazu führen, dass sie Funktionen mit quasi judikativer und exekutiver Wirkung haben. Das ist ein ganz großer Fehler im SGB.
LG
Dora
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