Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Wonach die tatsächlichen Stromkosten übernommen werden müssen, wenn sie denn angemessen sind!
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... format=PDF
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Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Das ist das allseits bekannte WW-Urteil, aber zum Thema Stromkosten sehe ich da nix.
Kannst du mir deine Auffassung mal bitte erläutern?
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Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Seite 2 ab Punkt 8
Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Da steht die Klagebegründung. Ich finde aber nix zu dem Thema in der Urteilsbegründung.
Strom ist fein säuberlich ausgespart.
Strom ist fein säuberlich ausgespart.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Upps, da bin ich von einem zum anderen Gericht gestolpert. Wollte eigentlich den Link vom Sächsischen Landessozialgericht verlinken
http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... format=PDF
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Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Es geht immer nur um das Warme Wasser, zeig mir bitte die Stelle an der steht die ARGE wird verpflichtet die den im Regelsatz nicht enthaltenen Anteil der Stromkosten zu übernehmen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Rainer hat meines Wissens Recht, es gibt auch so ein Urteil zu den Stromkosten, aber wieder unter der gleichen Prämisse wie bei den WW-Kosten. Wenn Strom in der Miete enthalten ist, dann darf max. um den im Regelsatz vrogesehenen Satz von € 20,XX gekürzt werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Stimmt, das war (unabsichtlich) etwas missverständlich bzw. überzogen von mir deklariert. Es geht primär darum, dass die Regelleistung zu gering ist um davon auch die Warmwassbereitung (Boiler) über die Regelleistung zu bestreiten. Ich suche gerade das Urteil vom SG Frankfurt, das hatte ich vorhin noch, da ging es um was ähnliches, finde es aber jetzt nicht weil ich nicht weiss welche Suchkriterien ich dafür eingab. Wenn ich nicht irre sollte über das Urteil sämtlicher Überbetrag der Regelsumme als Kosten der KDU übernommen werden.
Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Ja, aber Rainer interpretiert die den im Regelsatz enthaltenen Anteil von 20,XX € übersteigenden Kosten müssen von der ARGE übernommen werden. Und dieses Urteil gab es mal von einem Sozialgericht, das wurde aber ganz schnell versteckt, auf dass es niemand finde.
Rainer wollte nur mal testen, ob wir den Unterschied zwischen Klagebegründung und Urteilsbegründung erkennen.
Bevor du ne Waschmaschine kaufst guckste auch erst was die Stiftung Warentest schreibt. Und Rainer testet selber.
Rainer wollte nur mal testen, ob wir den Unterschied zwischen Klagebegründung und Urteilsbegründung erkennen.
Bevor du ne Waschmaschine kaufst guckste auch erst was die Stiftung Warentest schreibt. Und Rainer testet selber.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Lass das SG Frankfurt mal draußen vor, das ist steinalt und wurde nie von irgend einem anderen Gericht bestätigt. Das Urteil ist so nützlich wie ein Kropf, und zieht sich seit ewig und drei Tagen durch alle verfügbaren Foren
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
@Günter,
sehr nett von Dir :irrtum:
@Koelsch,
hast Du, bevor ich verzweifel, noch den Link zu dem Urteil vom SG Frankfurt? Auch wenn es wohl schon hinfällig ist, ich will sehen ob ich schon durchdrehe oder nur einige Urteile zusammen verwechelt habe :eis:
sehr nett von Dir :irrtum:
@Koelsch,
hast Du, bevor ich verzweifel, noch den Link zu dem Urteil vom SG Frankfurt? Auch wenn es wohl schon hinfällig ist, ich will sehen ob ich schon durchdrehe oder nur einige Urteile zusammen verwechelt habe :eis:
Daß alles VERGEHT; weiß man schon in der JUGEND; aber WIE SCHNELL alles vergeht, erfährt man erst im ALTER
Re: Interessantes Urteil zu Stromkosten, § 23 Abs. 1 SGB
Link zum Urteil SG Frankfurt u.a. http://www.dielinke-stadt-brb.de/filead ... -strom.pdf
Interessanter aber
BSG in http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Interessanter aber
BSG in http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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