Hallo und Guten Abend,
da es im Beitrag "Widerspruch auch bei Änderungsbescheiden notwendig" eben um Änderungsbescheide geht, habe ich nicht weitergelesen, sondern erst meine Frage verfasst.
Nun habe ich den Beitrag gelesen und denke meine Frage ist beantwortet.
Zu jedem Bescheid eines Bewilligungszeitraumes ein Widerspruch, bei Änderungsbescheiden kein Widerspruch notwendig.
Hab' ichs???
Vielen Dank im Voraus!
lG fan
bisheriger Text:
zu meinem ersten Bewilligungsbescheid im April habe ich erst eine höfliche Anfrage an das JC gestartet, dann mit einem Anwalt Widerspruch eingelegt und nach einigem Hin- und Her am 02.08. Klage eingereicht.
Nun gab es inzwischen einen weiteren Antrag mit entsprechendem Bescheid. KdU wird natürlich genauso berechnet wie beim ersten Mal, da noch immer kein Gerichtsverfahren stattgefunden hat.
Muss ich nun zum 2. Bescheid wieder einen Widerspruch zur KdU formulieren oder hätte eine Entscheidung zum 1. Bescheid automatisch Auswirkungen auf folgende Bescheide?
Ich möchte den Anwalt im Moment aussen vor lassen [habe ja eine Widerspruchsvorlage ;-)].
hat sich, glaube ich erledigt, oder: Widerspruch zu jedem Be
hat sich, glaube ich erledigt, oder: Widerspruch zu jedem Be
Zuletzt geändert von fanchon am Mi 31. Okt 2012, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.
- kleinchaos
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Re: Widerspruch zu jedem Bescheid neu?????
Auf jeden Fall ja!
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: hat sich, glaube ich erledigt, oder: Widerspruch zu jede
oha,
bin bisher von: Wird ja gerichtlich geklärt und ist dann maßgebend für die weitere Zeit ausgegangen. Die Bedenken kamen mir heute erst, als ich beim Anwalt nachfragen wollte, wie es denn mit der Klage aussehe.
Ich habe im Bewilligungszeitraum noch einen Änderungsbescheid bekommen. Frist ist noch nicht abgelaufen. Rettet ein Widerspruch gegen den Änderungsbescheid noch was?
lG fan
bin bisher von: Wird ja gerichtlich geklärt und ist dann maßgebend für die weitere Zeit ausgegangen. Die Bedenken kamen mir heute erst, als ich beim Anwalt nachfragen wollte, wie es denn mit der Klage aussehe.
Ich habe im Bewilligungszeitraum noch einen Änderungsbescheid bekommen. Frist ist noch nicht abgelaufen. Rettet ein Widerspruch gegen den Änderungsbescheid noch was?
lG fan
- kleinchaos
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Re: hat sich, glaube ich erledigt, oder: Widerspruch zu jede
Ja
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: hat sich, glaube ich erledigt, oder: Widerspruch zu jede
Danke!
Widerspruch ist unterwegs.
lG fan
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lG fan