Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

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Koelsch
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#76

Beitrag von Koelsch »

Warte mal, bis was vom Gericht kommt. Das kann natürlich dauern.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#77

Beitrag von Günter »

Das würde aber nach meiner Ansicht die Jungs und Mädelz beim JC vermutlich reif für die Geschlossene machen.
Jepp, mach sie kirre. :jojo: :jojo: :jojo:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#78

Beitrag von marsupilami »

Das wäre dann in etwa so:
[Betr:] Widerspruch gegen Ihren Änderungsbescheid vom [Datum], Ihr Zeichen xxxxx
SgDuH, gegen den oben genannten Änderungsbescheid erhebe ich Widerspruch.

Begründung:
Die Begründung für den Änderungsbescheid ist falsch.
Oder der beschiedene Zeitraum.
Sucht Euch was aus.
Jedenfalls paßt es nicht zusammen
mfg.
:lachen1:


Und das ganze Spielchen solange, bis es passt.

Nicht zur Strafe, nur zur Übung.
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#79

Beitrag von Günter »

SgDuH, gegen den oben genannten Änderungsbescheid erhebe ich Widerspruch.

Begründung: Weil mir grade so ist.

Der beschiedene Zeitraum stimmt nicht mit angegriffenen Bescheiden und dem Vergleich vor dem Sozialgericht Az.: XYZ überein.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#80

Beitrag von Koelsch »

Günter's Formulierung gefällt mir :Daumenhoch:

Mach das so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#81

Beitrag von marsupilami »

Ich hab ja ca. 4 Wochen Zeit.

Ich warte mal so bis 9. oder 10.12. und kukk mal, wann und ob und was bis dahin vom Gericht kommt.

An Günter's Formulierung muß noch 1 Satz ran:
Der beschiedene Zeitraum stimmt nicht mit angegriffenen Bescheiden und dem Vergleich vor dem Sozialgericht Az.: XYZ überein.
Damit ist der 2. Teil des Vergleichs [Aktenzeichen] nicht erfüllt.
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#82

Beitrag von Günter »

Der grüne Satz ist überflüssig. Widerspruch und korrekte Begründung mehr nicht. Du willst die Jungs doch üben lassen. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#83

Beitrag von marsupilami »

Man sollte nie nichts überstürzen.

Heute sind 2 Abhilfebescheide zu meinen Widersprüchen gekommen.
Als Begründung steht wieder "Vollziehung des Vergleichs" drinne.


Damit wären die ganzen Widersprüche abgearbeitet (Jep, Geld ist schon auffem Konto und richtig gerechnet) und ich bekomme zukünftig meine volle Miete.


Bleibt immer noch der formal notwendige Bescheid für 2012 (der ja der eigentliche 2. Bestandteil des Vergleiches ist) für den es aber - wie abgesprochen - kein Geld gibt.
Soll ich pingelig sein, und auf dem Bescheid bestehen?

Und was mache ich mit der Klage?
Oder kann das sein, das das Gericht das JC telefonisch mal eben kurz neu eingenordet hat und bald die Aufforderung vom Gericht, die Klage doch zurückzunehmen?
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#84

Beitrag von Günter »

Ich würde in Ruhe Kaffee kochen, aber du gießt dir ja lieber heißes Wasser über vertrocknetes Laub. :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#85

Beitrag von marsupilami »

Irgendwie kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß zumindest in meine JC und speziell die Damen/Herren, die an meinem "Fall" arbeiten - speziell jetzt an der JC-seitigen Aufbereitung der bereits abgeschlossenen Klage - an einer ganz bestimmten "Krankheit" leiden.

Legasthenie.

Es war ja vereinbart, daß 2.) für den beklagte Zeitraum das JC die volle Miete übernehmen muß, d.h. Nachzahlung und 2. für den Zeitraum davor aus formal-juristischen Gründen ein neuer Bescheid erstellt werden muß, aber für diesen Zeitraum kein Geld an mich fließen soll.

Jetzt krieg ich gestern diesen Änderungsbescheid (endlich!!) - es stimmt auch die Begründung - aber :arge:

Begründung:
Vollziehung des Vergleiches.
Bla gack mia
Grundlage für die Änderung
§ Dingeskirchen in Verbindung mit § Sonstiges
Die Entscheidung für den Zeitraum vom - bis - erfolgt zu Ihren Gunsten.

Der Nachzahlungsbetrag wird Ihnen in den nächsten Tagen ausgezahlt.
:arge:
Genau das soll doch aber eben nicht geschehen.

Soll ich die darauf aufmerksam machen?
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Koelsch
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#86

Beitrag von Koelsch »

Heißt im Klartext, wenn die zahlen, hättest Du mehr als Dir eigentlich zusteht. Das ist soo unglaublich und unwahrscheinlich, dass Du als Laie diese höchst komplizierte Sachlage doch überhaupt nicht überschauen kannst und daher, wie es sich für den braven eLB gehört, einfach darauf vertraust, dass JC schon weiß, was es in dem Fall tut. :unschuld:
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#87

Beitrag von marsupilami »

Der Anwalt hat aber gesagt, daß ich mich melden soll, wenn sich da noch was tut ....
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#88

Beitrag von Koelsch »

Na dann meldest Du Dich eben ganz brav mit einem kurzen Schreiben an das JC:
Herzallerliebstes JC,
Euren Bescheid vom .... habe ich erhalten und gehen nun davon aus, dass der am .... geschlossene Vergleich Aktenzeichen ...... mit diesem Bescheid dadurch in vollem Umfang umgesetzt wurde.
Dann hast Du alles gemacht, was nötig ist. :unschuld:
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#89

Beitrag von marsupilami »

Nee, das kann ich nicht.
Zum einen bin ich Schisser und fürchte, daß das schief geht, die das irgendwann merken und zurückfordern und zum anderen ( Ihr werdet mich für einen kompletten Idioten halten ) war was anderes ausgemacht.
Und genau dazu will ich stehen.

Ja, ich könnte die knapp 100 Tacken gebrauchen.


Jaa, der Deal wurde vor Gericht geschlossen, jaaa, mit dem JC.
Jaaa, das JC hat sich insgesamt - wie es seine Art ist - doof angestellt.
Und solche Doofheit gehört eigentlich bestraft.

Jaaa, ich weiß, die tricksen noch ganz anders.

Aber .....
Ist halt nicht so mein Ding.


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Vielleicht ist ja die ganze Aufregung umsonst und die haben halt ihre Standard-Textbausteine gesetzt und die Zahlung händisch gestoppt.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#90

Beitrag von Pegasus »

Bis jetzt ist das Geld noch nicht auffem Konto.
Vielleicht ist ja die ganze Aufregung umsonst und die haben halt ihre Standard-Textbausteine gesetzt und die Zahlung händisch gestoppt.
:jojo: Warte doch erst mal ab ob überhaupt die Euronen überwiesen werden. Du weißt doch das Textbausteine nicht widersprechen und daher gern benutzt werden.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#91

Beitrag von Koelsch »

So ehrlich war ich früher auch mal :jojo: :jojo:

Wenn Du Dich besser mit absoluter Ehrlichkeit sogar gegenüber JC fühlst, dann mach es so. (Aber erst mal abwarten, ob's Gröschle auch kommt)

Der Betrag ist kein schlechtes Gefühl wert.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#92

Beitrag von Pegasus »

Juhu Koelsch Du wirst doch nicht behaupten Du unehrlich gegenüber dem JC. Ne das würdest Du nie nicht übers Herz bringen. :unschuld:
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#93

Beitrag von Koelsch »

Gibt's da nicht noch so 'ne Grauzone zwischen ehrlich und unehrlich? :unschuld:
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#94

Beitrag von Pegasus »

Grauzonen jep genau die sind überall aufzufinden. :zwinker:
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