Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

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Pegasus
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#51

Beitrag von Pegasus »

Nicht alles verprassen gell. :mrgreen2:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#52

Beitrag von marsupilami »

:ironiea:
Anlegen?
Tagesgeld-Konto?
Aktien?
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Pegasus
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#53

Beitrag von Pegasus »

Nö in ne olle Socke. Diese wird auch nicht von ungebetenen Gästen mitgenommen. :zwinker:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
schimmy
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#54

Beitrag von schimmy »

@marsu... glückwunsch zu dem erfolg. :bravo:
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#55

Beitrag von marsupilami »

Ha!
Geld ist auch da!!

Jetzt warte ich noch bis Ende des Monats, ob und wie sie den Rest des Vergleiches erledigen und die übrigen Widersprüche.
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#56

Beitrag von marsupilami »

Da sich die Schnarchnasen mit dem 2. Teil offenbar Zeit lassen wollen, dachte ich mir, sie ein bisken aufzumuntern.
Geht das so?
Vergleich SG Palumbien vom 17.09.2014, Aktenzeichen Dingenskirchen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

der oben genannte Vergleich besteht aus mehreren Teilen. Den ersten Teil haben Sie ja recht schnell und sogar richtig umgesetzt.
Dafür bedanke ich mich ausdrücklich und bin voll des Lobes an die dabei tätig gewordenen MitarbeiterInnen.

Die Erfüllung des 2. Teil erwarte ich bis zum 20.11.2014 (Posteingang).
Widrigenfalls werde ich ohne weitere Nachricht an Sie das Sozialgericht über die nachlässige Behandlung dieses Vergleiches informieren.

Des weiteren erwarte ich bis zum gleiche Datum die Bescheidung aller noch offenen Widersprüche, - die ja alle letztendlich den gleichen Sachverhalt beinhalten - und die Zeiträume nach dem beklagten betreffen.
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Koelsch
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#57

Beitrag von Koelsch »

Ich denke mal, das kann so raus.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#58

Beitrag von Günter »

:Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#59

Beitrag von marsupilami »

Der 3. Satz nicht zu ironisch?
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Koelsch
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#60

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht. "Dafür bedanke ich mich ausdrücklich bei den in diesem Fall schnell tätig gewordenen MitarbeiterInnen."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#61

Beitrag von marsupilami »

Mit Datum von gestern:
Abhilfebescheid zu Ihrem Widerspruch vom 12/2012
nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage habe ich den angefochtenen Bescheid vom 12/2012 aufgehoben. Ihrem Widerspruch konnte damit entsprochen werden.
Die weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ihnen gesondert zugehenden Bescheid.

Aufwendungen können auf Antrag erstattet werden.
Von wegen "eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage".
Die haben vom Korrektur: SG! nicht JC :arge: die Auflage dazu bekommen und von mir ..... ähhhhh ..... die Aufforderung erhalten, in die Hufe zukommen.

Jetzt muß ich halt auf diesen Bescheid warten.
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 7. Nov 2014, 14:08, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#62

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#63

Beitrag von kleinchaos »

:Daumenhoch:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#64

Beitrag von schimmy »

:Daumenhoch:
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#65

Beitrag von Günter »

Egal warum, wichtig ist dass .... :Daumenhoch:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#66

Beitrag von marsupilami »

Alles zurück auf zero.
Der eingetroffenen Abhilfebescheid betrifft was pföllig anderes.
Da muß ich erstmal in Ruhe meine Akten wälzen.


Heute ist ein Widerspruchsbescheid eingetroffen zu einer nochmal anderen Sache.
Allerdings bin ich auch bei dem heftig am Grübeln.
Auf den Widerspruch des Marsupilamis wohnhaft siehe oben vom 14.04.2013gegen den Bescheid vom 02.04.2014 Geschäftszeichen xxxxxxxx wegen ..... trifft die Widerspruchsstelle folgende Entscheidung:
Der Widerspruch wird als unbegründet zurückgewiesen. Kosten können nicht erstattet werden.
Wie kann ich im Jahre 2013 widersprechen gegen einen Bescheid aus dem Jahre 2014 ?
Könnte man diesen Widerspruchsbescheid kurz und knackig zurückweisen mit dieser Begründung?
Oder muß ich den Weg über's SG gehen?
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tigerlaw
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#67

Beitrag von tigerlaw »

FRage innerhalb der nächsten Tage formlos nach, ob das ein Schreibfehler sein könnte. Ich nehme an, dass es zweimal 2013 heißen sollte, und man hatte bisher gewartet, wie das Gerichtsverfahren ausgeht.

Hattest Du denn am 14.4.2013 gegen einen VA vom 02.04.2013 Widespruch eingelegt?

Außerdem müsste wohl auch ein Widerspruchs-Az- aus 2013 oben rechts stehen.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#68

Beitrag von Günter »

Schau mal auf die RFB, da steht drin gegen diesen Bescheid ist Klage ...... zulässig.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#69

Beitrag von kleinchaos »

Ein Tippselfehler? Jedoch ein rechtlich bindender Bescheid, da sollten die Daten schon stimmen.

Ich vermute mal, dass der Widerspruch eine Sache betraf, die schon vorher im Widerspruchsverfahren lief und Teil der Klage war? Wenn im Beschluss des Gerichtes von einem Zeitraum vor diesem besagten Widerspruch an zu deinen Gunsten auch für die Zukunft in dieser Sache die Rede ist, dann ist der ursprüngliche Bescheid falsch, muss korrigiert werden. Somit werden Änderungsbescheide für alle nachfolgenden BWZ fällig. Und die bis dahin erlassenen Bescheide verlieren ihre Wirkung, somit ist ein Widerspruch unbegründet. ??? Nur ne Vermutung
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#70

Beitrag von Christoph »

Sie erhalten für die Zeit vom 01.01.2013 bis 30.06.2014 eine monatliche Nachzahlung der KdU in Höhe von monatlich 15 Tacken!!
Da könnte der Anwalt auch noch eine Verzinsung einfordern.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#71

Beitrag von marsupilami »

Diese .... vom JC machen einen echt kirre.

Also, der Abhilfebescheid ist doch richtig und passt.
Inhaltlich und zeitlich.
Jetzt warte ich halt bis zum 20.11.2014 auf den "gesondert zugehenden Bescheid."

Wenn der dann nicht da ist, .... wie schon gepostet.

Nachtrag:
Verzinsung: ja, könnte sein.

Aber dieses Verfahren ist quasi abgeschlossen, da mach ich jetzt nicht mehr lang rum.
Kannst ja mal ausrechen und mir mitteilen, was mir da evtl. durch die Lappen gegangen ist.
Vermutlich reicht es nicht mal einen ordentliche Eisbecher im Eis-Cafe.

Noch'n Nachtrag:
in der gleichen Sache stehen ja noch die Widerspruchsbescheide der nachfolgenden BW aus.
Dann kann man ja da zuschlagen.
Denn ich vermute, die kommen bis zum 20. nicht.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#72

Beitrag von marsupilami »

Da ich vermute, das der angekündigte, taillierte Bescheid nicht kommen wird, hab ich schon mal vorformuliert.
Betr: Aktenzeichen X 12 D 3456/78


Sehr geehrte Damen und Herren.

Der Vergleich unter dem oben genannten Aktenzeichen ist mit Schreiben des Gerichts vom 09.10.2014 rechtsgültig geworden.

Er besteht aus 2 Teilen.
Den ersten Teil hat das Jobcenter Palumbien recht zügig mit Änderungsbescheid und Überweisung erledigt.

Zum zweiten Teil des Vergleiches wurde erst nach schriftlicher Anfrage ein sogenannter Abhilfebescheid mit der bloßen Ankündigung eines detaillierten Bescheides an mich versandt.
Auf diesen detaillierten Bescheid warte ich noch heute.

Zwar wurde mit gleichem Datum wie der Abhilfebescheid ein Widerspruchsbescheid verschickt, dieser bezieht sich aber auf einen völlig anderen Sachverhalt, hat nichts mit dem unter obigem Aktenzeichen ausgehandelten Vergleich zu tun.

Da der Abhilfebescheid und der falsche Widerspruchsbescheid das gleiche Datum und die gleiche Unterschrift aufweisen, muß ich davon ausgehen, daß der inhaltlich falsche Widerspruchsbescheid bewußt so erstellt wurde, um die Beendigung des oben genannten Vergleiches vorsätzlich hinauszuzögern.

Der Hintergrund für diese bewußte Verzögerung ist vermutlich die Tatsache, daß es noch offene Widersprüche gibt, die sich inhaltlich auf den oben genannten Vergleich beziehen; allerdings auf andere, nachfolgende Bewilligungszeiträume.


Ich begehre, daß das Gericht das Jobcenter anweist:

1.) den angekündigten detaillierten Bescheid zur Erledigung des oben genannten Vergleiches in kürzest möglicher Zeit (ich denke dabei an max. 2 Wochen) zu erstellen und mir zukommen zu lassen.
2.) die noch ausstehenden Widerspruchsbescheide für die Widersprüche vom
Datum
Datum
Datum
ebenfalls kurzfristig zu erstellen und mir zuzusenden.

Um nicht mit formellen Dingen Fehler zu begehen und Fristen zu versäumen, bzw. möglicherweise notwendige Klageerweiterung formgerecht zu ermöglichen, beantrage ich auch für dieses Verfahren PKH unter Beiordnung des Rechtsanwaltes [Name].

Anlagen (werden postalisch nachgereicht)
Wenn dann Donnerstag nichts da ist, geht das als Fax vorab an's Gericht und dann das gleiche nochmal per Post mit den ganzen Anlagen.
Widersprüche, Empfangsbestätigungen der selben, .....


Klingt das gut oder habt Ihr Änderungsvorschläge?
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#73

Beitrag von Koelsch »

Nix zu meckern :heul:
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#74

Beitrag von marsupilami »

Ich hatte es ja geahnt, dass die nicht nochmal nachkukken.
Deshalb ist obiges - ordentlich in Form gebracht - zusammen mit den Unterlagen (2 Sätze!) heute rausgegangen.

Das Anschreiben mit dem Zusatz:
Anmerkung zum Antrag auf PKH:
Gegen den oben angeführten falschen Bescheid ist bereits inhaltlich Klage erhoben worden, ebenfalls mit Antrag auf PKH. Dieser Antrag auf PKH datiert vom 14.11.2014.
Ich freue mich, wenn Sie sich dazu entschließen können, die dazu eingereichten Unterlagen auch für diesen aktuellen Antrag auf PKH zu verwenden um unnötige mehrfache Datenerhebung und Papierberge zu vermeiden.
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Re: Klage gegen Widerspruchsbescheid zur KdU

#75

Beitrag von marsupilami »

Langsam frage ich mich doch, ob nicht das Brot, das ich beim Bäcker hole, intelligenter ist als die Damen und/oder Herren, die JC meines Grauens die Stühle plattsitzen.

Krieg ich heute einen Änderungsbescheid.
Betrifft den Zeitraum 07_2014 bis 06_2015, es werden 15 Tacken mehr bewilligt.
Also die volle Miete.

So weit, so gut.

Nur, wenn ich die Begründung lese, falle ich in :ohnmacht:
Begründung:
Es sind folgende Änderungen eingetreten:

Vollziehung des Vergleiches

Auch der zweite Teil des Vergleiches wird heute umgesetzt.
Die Mietkosten werden ab 01.07.2014 vollständig berücksichtigt. Für die Zeit von 07_2014 bis 11_2014 erhalten Sie eine Nachzahlung in Höhe von 15,00 EUR monatlich.
Das ist ja nett, aber in dem Vergleich ging es um einen völlig anderen Zeitraum.

Ich könnte mich hinreißen lassen, diesen aktuellen Änderungsbescheid als Widerspruchsbescheid zum entsprechenden Widerspruch gelten zu lassen, aber auf gar keinen Fall als die Vollziehung des 2. Teils des Vergleiches.

Jetzt werd' ich nämlich langsam kiebig und pingelig.
Und ich habe große Lust, ein entsprechendes Fax aufzusetzen mit Verteiler an's Gericht und den Anwalt.



Ich dachte in etwa so:
[Betr.:] Änderungsbescheid vom 25.11.2014 / Aktenzeichen Sozialgericht S xxxxxx
SgDuH,
Herzlichen Dank für den oben benannten Bescheid.
Bedauerlicherweise kann ich diesen Bescheid in Folge der Begründung nicht nachvollziehen geschweige denn zuordnen.

Dies liegt an der Begründung:
Vollziehung des Vergleiches

Auch der zweite Teil des Vergleiches wird heute umgesetzt.
Die Mietkosten werden ab 01.07.2014 vollständig berücksichtigt. Für die Zeit von 07_2014 bis 11_2014 erhalten Sie eine Nachzahlung in Höhe von 15,00 EUR monatlich.

In dem oben per Aktenzeichen genannten Vergleich geht es eben nicht um den Zeitraum 07_2014 bis 06_2015

Ich bin geneigt, Ihnen entgegen zukommen und diesen aktuellen Bescheid als Änderungsbescheid zu meinem Widerspruch vom 17.06.2013 anzuerkennen. Aber ich erwarte
a) einen formellen Widerspruchsbescheid dazu
b) endlich eine dem oben genannten Vergleich entsprechend korrekte Erledigung des 2. Teils.
c) Die Abarbeitung der anderen offenen Widersprüche.

bis zum [Datum]
mfg
Oder soll ich noch warten, bis was vom Gericht kommt?
Denn Klage ist ja eingereicht.
Und wenn ja, wie lange warten?

Denn sonst muß ich ja womöglich noch rechtzeitig gegen diesen aktuellen Änderungsbescheid Widerspruch erheben wg. falscher Begründung.
Das würde aber nach meiner Ansicht die Jungs und Mädelz beim JC vermutlich reif für die Geschlossene machen.
Signatur?
Muss das sein?
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