Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Hallo und einen schönen Sonntag zusammen,
mit "wubru" habe ich auch hier schon ein wenig drüber gesprochen aber auch hier ziehe(n) ich(wir) es vor, mich doch mit Euch in Verbindung zu setzen.
Nochmal kurz zur Situation. Mein Partner hat sich Mitte Januar von mir getrennt. Der damalige Wohnort war Recklinghausen. Ich bin daraufhin mit unserem 2-jährigen Sohn zwei Wochen später wieder zurück nach Hamburg gegangen. Vor ca. 3 Jahren bin ich wegen Papa und Kind nach RE gezogen. Wir sind nicht verheiratet!
Am 29.01.13 habe ich Leistungen (Hartz IV) beantragt. Ich bin in Elternzeit, habe kein eigenes Einkommen, keine Wohnung etc., wohne solange bei meiner Mutter.
Den Unterhalt vom Papa für meinen Sohn habe ich gleich mit angegeben. Mein Ex hat (nach der Beantragung) auch für mich Unterhalt überwiesen.
Nennt es dumm, naiv sein, Unwissenheit, ich habe diese Summe nicht gleich angegeben, da ich davon ausgegangen bin, dass alles zusammen ausgerechnet wird wenn die Unterhaltssache mit meinem Ex geklärt ist.
Man hat ihm bereits 2 x mit Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro gedroht wenn er der Aufforderung nicht nachkommt und seine Konten offenlegt was er jetzt z.T. auch gemacht hat. Auch ein Gespräch seinerseits mit der zuständigen Dame hat am Ende nur gebracht "füllen Sie das Formular aus und her mit den Unterlagen, alles andere interessiert mich nicht".
Gestern kam das Schreiben des JC mit folgendem Inhalt:
"die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wird mit Wirkung vom 29.01.13 aufgehoben. Grund für die Aufhebung: Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
Diese Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1, § 8 und § 9 Abs. 1 SGB II und § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 SGB II und § 330 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)."
Was ich rausbekommen habe ist, dass ich in deren Augen grob fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich gehandelt habe.
"Wubru" meinte, dass die meinen Ex gar nicht zwingen dürfen, die Konten offen zu legen, da wir nicht verheiratet sind. Und sie machen das trotzdem und kommen damit durch?!?!?
Es ist wirklich kein Wunder, dass man 'ne Hasskappe auf die kriegt...
Ich denke mal, dass Widerspruch einlegen schon mal nicht verkehrt wäre oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Mühe im Voraus!
mit "wubru" habe ich auch hier schon ein wenig drüber gesprochen aber auch hier ziehe(n) ich(wir) es vor, mich doch mit Euch in Verbindung zu setzen.
Nochmal kurz zur Situation. Mein Partner hat sich Mitte Januar von mir getrennt. Der damalige Wohnort war Recklinghausen. Ich bin daraufhin mit unserem 2-jährigen Sohn zwei Wochen später wieder zurück nach Hamburg gegangen. Vor ca. 3 Jahren bin ich wegen Papa und Kind nach RE gezogen. Wir sind nicht verheiratet!
Am 29.01.13 habe ich Leistungen (Hartz IV) beantragt. Ich bin in Elternzeit, habe kein eigenes Einkommen, keine Wohnung etc., wohne solange bei meiner Mutter.
Den Unterhalt vom Papa für meinen Sohn habe ich gleich mit angegeben. Mein Ex hat (nach der Beantragung) auch für mich Unterhalt überwiesen.
Nennt es dumm, naiv sein, Unwissenheit, ich habe diese Summe nicht gleich angegeben, da ich davon ausgegangen bin, dass alles zusammen ausgerechnet wird wenn die Unterhaltssache mit meinem Ex geklärt ist.
Man hat ihm bereits 2 x mit Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro gedroht wenn er der Aufforderung nicht nachkommt und seine Konten offenlegt was er jetzt z.T. auch gemacht hat. Auch ein Gespräch seinerseits mit der zuständigen Dame hat am Ende nur gebracht "füllen Sie das Formular aus und her mit den Unterlagen, alles andere interessiert mich nicht".
Gestern kam das Schreiben des JC mit folgendem Inhalt:
"die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wird mit Wirkung vom 29.01.13 aufgehoben. Grund für die Aufhebung: Wegfall der Hilfebedürftigkeit.
Diese Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1, § 8 und § 9 Abs. 1 SGB II und § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 SGB II und § 330 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III)."
Was ich rausbekommen habe ist, dass ich in deren Augen grob fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich gehandelt habe.
"Wubru" meinte, dass die meinen Ex gar nicht zwingen dürfen, die Konten offen zu legen, da wir nicht verheiratet sind. Und sie machen das trotzdem und kommen damit durch?!?!?
Es ist wirklich kein Wunder, dass man 'ne Hasskappe auf die kriegt...
Ich denke mal, dass Widerspruch einlegen schon mal nicht verkehrt wäre oder?
Vielen Dank schonmal für Eure Mühe im Voraus!
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Das JC akzeptiert also die Trennung nicht und berechnet euch weiterhin als BG?
Das geht ja mal gar nicht.
Das Zwangsgeld wurde ihm vom Jugendamt oder vom JC angedroht?
Jugendamt darf das, wegen dem Kindesunterhalt.
Das geht ja mal gar nicht.
Das Zwangsgeld wurde ihm vom Jugendamt oder vom JC angedroht?
Jugendamt darf das, wegen dem Kindesunterhalt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Widerspruch einlegen, klar, denn der hat zunächst mal aufschiebende Wirkung, die müssen also erst mal weiter zahlen. Erwähne bitte im Widerspruch, dass der aufschiebende Wirkung hat. Zur Begründung wäre die nächste Frage wichtig.
Habe ich das richtig verstanden, Du hast den Antrag mit einer "Damen vom Amt" (Jobcenter???) ausgefüllt und dort auch die Unterhaltsfrage besprochen?
Ein Blick in die Konten des Kindsvaters ist durchaus im § 60 SGB II vorgesehen, er ist zumindest gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig.
Habe ich das richtig verstanden, Du hast den Antrag mit einer "Damen vom Amt" (Jobcenter???) ausgefüllt und dort auch die Unterhaltsfrage besprochen?
Ein Blick in die Konten des Kindsvaters ist durchaus im § 60 SGB II vorgesehen, er ist zumindest gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Das JC hat die Unterhaltsfrage an eine andere Örtlichkeit hier in HH weitergegeben. Ob das nun das Jugendamt oder weiterhin das JC ist weiß ich nicht, kann ich nachher mal erfragen. Mein Ex kommt heute her.
Vom Jugendamt wäre das dusselig, da mein Ex von Anfang an für den Kleinen gezahlt hat. Da dürfte es keine Probleme geben.
Vom Jugendamt wäre das dusselig, da mein Ex von Anfang an für den Kleinen gezahlt hat. Da dürfte es keine Probleme geben.
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
jau kc, sogar über hunderte von km
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35559
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Zum besseren Verständnis:
Getrennte Wohnungen? Also Du und Dein Sohn zusammen und der Ex hat eigene Wohnung?
Damit sind Du und Dein Sohn eigene BG (Bedarfsgemeinschaft)?
Getrennte Wohnungen? Also Du und Dein Sohn zusammen und der Ex hat eigene Wohnung?
Damit sind Du und Dein Sohn eigene BG (Bedarfsgemeinschaft)?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Wubru: was meinst Du mit "kc"?
Mein Ex wohnt weiterhin in seinem Haus in Recklinghausen. Ich bin dort nach der Trennung mit unserem Sohn raus und hier nach HH zu meiner Mutter gezogen, so lange bis ich eine neue Wohnung finde/ habe.
Ich habe das Formular zu Hause ausgefüllt, die Leistungstante hat drüber geschaut und ergänzt. Das habe ich dann unterschrieben. Anscheinend habe ich gleichzeitig die Tretmühle bezüglich Unterhalt für den Kleinen in Gang gesetzt. Die Dame von Amt sagte mir, dass ich mich dagegen gar nicht wehren könne, da das die Vorgabe und deren Weg ist, Punkt.
Ich habe denen gesagt, wie mein Ex heißt, Anschrift und wieviel und das er Unterhalt zahlt, was auch gleich angerechnet wurde. Mehr war da nicht.
Mein Ex wohnt weiterhin in seinem Haus in Recklinghausen. Ich bin dort nach der Trennung mit unserem Sohn raus und hier nach HH zu meiner Mutter gezogen, so lange bis ich eine neue Wohnung finde/ habe.
Ich habe das Formular zu Hause ausgefüllt, die Leistungstante hat drüber geschaut und ergänzt. Das habe ich dann unterschrieben. Anscheinend habe ich gleichzeitig die Tretmühle bezüglich Unterhalt für den Kleinen in Gang gesetzt. Die Dame von Amt sagte mir, dass ich mich dagegen gar nicht wehren könne, da das die Vorgabe und deren Weg ist, Punkt.
Ich habe denen gesagt, wie mein Ex heißt, Anschrift und wieviel und das er Unterhalt zahlt, was auch gleich angerechnet wurde. Mehr war da nicht.
Zuletzt geändert von agtis am So 24. Mär 2013, 11:38, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Geht aus dem Textmarsupilami hat geschrieben:Zum besseren Verständnis:
Getrennte Wohnungen? Also Du und Dein Sohn zusammen und der Ex hat eigene Wohnung?
Damit sind Du und Dein Sohn eigene BG (Bedarfsgemeinschaft)?
Nochmal kurz zur Situation. Mein Partner hat sich Mitte Januar von mir getrennt. Der damalige Wohnort war Recklinghausen. Ich bin daraufhin mit unserem 2-jährigen Sohn zwei Wochen später wieder zurück nach Hamburg gegangen. Vor ca. 3 Jahren bin ich wegen Papa und Kind nach RE gezogen. Wir sind nicht verheiratet!
und diesem Fred http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?t=11175 eindeutig hervor.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Nun erheben sich allerdings ein paar Fragen:
Wieviel zahlt der Ex Unterhalt? Ich vermute mal so um die 300€, damit ist der Bedarf des Krümels gedeckt. Kindergeld 184€ + 150€ (?) Elterngeld, damit dürfte dein Bedarf fast gedeckt sein (sofern du Elterngeld bekommst bist du auch über Elterngeld krankenversichert).
Fehlt nur noch die Miete. Du wohnst ja derzeit praktisch mietfrei bei deiner Mutter?
Wieviel zahlt der Ex Unterhalt? Ich vermute mal so um die 300€, damit ist der Bedarf des Krümels gedeckt. Kindergeld 184€ + 150€ (?) Elterngeld, damit dürfte dein Bedarf fast gedeckt sein (sofern du Elterngeld bekommst bist du auch über Elterngeld krankenversichert).
Fehlt nur noch die Miete. Du wohnst ja derzeit praktisch mietfrei bei deiner Mutter?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Mein Ex zahlt 420 Euro Unterhalt für den Kleinen und 580 Euro für mich. Dann habe ich noch 184 Euro Kindergeld. Elterngeld habe ich nur im ersten Jahr bekommen.
Ich wohne mietfrei bei meiner Mutter, richtig.
Ich wohne mietfrei bei meiner Mutter, richtig.
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
kurze Ergänzung: Die 580 Euro für mich habe ich bisher nicht angetastet, da mir bewusst war, dass die mit angerechnet werden. Alles zusammen, das wäre ja was...
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Alles zusammen ergäbe einen Anspruch folgendermaßen:
Krümel: 224,00€
du: 382,00€
Alleinerziehendenzuschlag 137,52€
Bedarf: 743,52€
zuzüglich Krankenversicherung etwa 300€
Dein Einkommen beträgt 1184,00€
Wobei sich die Zahlungen an dich ganz sicher noch deutlich reduzieren werden. Zumindest ist er dir nicht wirklich zum Unterhalt verpflichtet. Wenn sich Reduzierungen ergeben, kann auch wieder ein ALG2-Anspruch entstehen
Krümel: 224,00€
du: 382,00€
Alleinerziehendenzuschlag 137,52€
Bedarf: 743,52€
zuzüglich Krankenversicherung etwa 300€
Dein Einkommen beträgt 1184,00€
Wobei sich die Zahlungen an dich ganz sicher noch deutlich reduzieren werden. Zumindest ist er dir nicht wirklich zum Unterhalt verpflichtet. Wenn sich Reduzierungen ergeben, kann auch wieder ein ALG2-Anspruch entstehen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
300 KV? Habe ich noch nirgends gesehen... muss ich in meinen Bescheid gucken.
Ich muss jetzt mal bis später unterbrechen, der Papa kommt gleich und mein Sohn dreht mehr als nur ein wenig am Rad.
Vielen Dank schonmal für Eure Infos und bis später.
Ich muss jetzt mal bis später unterbrechen, der Papa kommt gleich und mein Sohn dreht mehr als nur ein wenig am Rad.
Vielen Dank schonmal für Eure Infos und bis später.
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Die KV steht auch nicht als Betrag im Bescheid, das ist in etwa der Satz, den Du zahlen musst, wenn Du Dich selbst versicherst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Du müsstest dich privat krankenversichern, bzw freiwillig gesetzlich. Und da ist der niedrigste Satz anzunehmen. Auf den halbierten niedrigsten Satz hast du wohl nur Anspruch, wenn du noch einen ALG2-Anspruch hast zusätzlich.
Den hast du aber erst, wenn du eine Wohnung hast (dann bekommst du auch wieder ALG2 und musst keine KV mehr zahlen) oder der Unterhalt für dich geringer wird oder wenn Mutter Geld sehen will für Miete
Den hast du aber erst, wenn du eine Wohnung hast (dann bekommst du auch wieder ALG2 und musst keine KV mehr zahlen) oder der Unterhalt für dich geringer wird oder wenn Mutter Geld sehen will für Miete
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
So, da bin ich wieder und es war ein schöner Tag ;o).
Also, dass ich z.Z. mehr an Geld von meinem Ex bekomme als vom Amt habe ich verstanden.
Ist denn ein Widerspruch gegen die Aufhebung noch sinnvoll? Und dann, es stand zwar nicht auf dem Papier aber fordert das Amt doch sicherlich auch die bisher gezahlten Leistungen zurück oder? Logisch wäre es ja...
Eine neue Wohnung habe ich ja noch nicht. Wenn die dann kommt, würde ich dann wieder ALG II beantragen bzw. eine entsprechende Ergänzung oder wie läuft das dann? Wenn meine Mutter jetzt Miete sehen wollen würde, würde ich das Geld entsprechend vom Amt wiederbekommen bzw. würde mir das dann zustehen (wohl eher meiner Mutter, schon klar)?.
Warum werden sich meine Zahlungen noch deutlich reduzieren? Meinst Du von meinem Ex?
Ob er verpflichtet ist... ich meine, dass er die ersten drei Jahre, gerade weil ich auch noch in Elternzeit bin, zahlen muss.
Mit sowas wie der Krankenversicherung... da tue ich mich ja schwer. Bisher war und bin es immeroch bei meiner bisherigen KK versichert (geseztlich) und mein Sohn bei mir mit. Wenn ich kein Einkommen habe, so wie jetzt, wer zahlt das eigentlich z.Z.? Habe ich mir noch gar keine Gedanken zu gemacht.
Also, dass ich z.Z. mehr an Geld von meinem Ex bekomme als vom Amt habe ich verstanden.
Ist denn ein Widerspruch gegen die Aufhebung noch sinnvoll? Und dann, es stand zwar nicht auf dem Papier aber fordert das Amt doch sicherlich auch die bisher gezahlten Leistungen zurück oder? Logisch wäre es ja...
Eine neue Wohnung habe ich ja noch nicht. Wenn die dann kommt, würde ich dann wieder ALG II beantragen bzw. eine entsprechende Ergänzung oder wie läuft das dann? Wenn meine Mutter jetzt Miete sehen wollen würde, würde ich das Geld entsprechend vom Amt wiederbekommen bzw. würde mir das dann zustehen (wohl eher meiner Mutter, schon klar)?.
Warum werden sich meine Zahlungen noch deutlich reduzieren? Meinst Du von meinem Ex?
Ob er verpflichtet ist... ich meine, dass er die ersten drei Jahre, gerade weil ich auch noch in Elternzeit bin, zahlen muss.
Mit sowas wie der Krankenversicherung... da tue ich mich ja schwer. Bisher war und bin es immeroch bei meiner bisherigen KK versichert (geseztlich) und mein Sohn bei mir mit. Wenn ich kein Einkommen habe, so wie jetzt, wer zahlt das eigentlich z.Z.? Habe ich mir noch gar keine Gedanken zu gemacht.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30887
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Deine letzte Frage ist die allerwichtigste: niemand zahlt. Und da solltest du dir ganz schnell Gedanken machen. Denn Kinder werden immer mal wieder krank, die U-Untersuchungen etc. Und wenn du seit Monaten keine KV bezahlt hast, dann hast du jetzt Beitragsschulden. Also morgen gleich hin zur KK und das bereden.
Wenn du eine Wohnung beziehst steht dir auch die Miete zu, ganz klar, ergänzend. Damit also auch wieder die Zahlung der KV, wird dann nicht mehr viel werden, aber immerhin.
Die Höhe des Unterhaltes: du schriebst, dass er etwa 2000€ netto hat. Mit den 1000€ an euch liegt er unter der Selbstbehaltsgrenze von zur Zeit 1028€
Wenn du eine Wohnung beziehst steht dir auch die Miete zu, ganz klar, ergänzend. Damit also auch wieder die Zahlung der KV, wird dann nicht mehr viel werden, aber immerhin.
Die Höhe des Unterhaltes: du schriebst, dass er etwa 2000€ netto hat. Mit den 1000€ an euch liegt er unter der Selbstbehaltsgrenze von zur Zeit 1028€
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Jetzt hat die Mutter mitbekommen, wieviel Geld dir zur Verfügung steht und fordert rückwirkend 200 € Monat für euch beide als Untermiete.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
kleinchaos: Nein, die 2.000 Euro waren in Zusammenhang mit der Androhung von Zwangsgeld (in Höhe von 2.000 Euro) gefallen sofern mein Ex sein Konto nicht offen legt.
Er verdient schon einiges mehr. Netto hat er knapp das 3fache...
Also das mit der KV wundert mich, denn ich war nach dem ersten Jahr und das bis Januar d.J., als ich noch das Elterngeld bekommen habe, regelmäßig (mein Sohn und ich) bei verschiedenen Ärzten. Da kam bisher nichts, dass da etwas nicht richtig läuft... Komisch, aber da werde ich gleich morgen auch noch anrufen.
Günter: ich nehme mal an, dass das ein Wink mit dem Zaunpfahl ist. Wenn nicht, dann kläre mich bitte auf. Geht das denn rückwirkend? Wobei wir dann auch wieder bei einer anderen "Gemeinschaft" wären oder? Muss sie denn da nicht auch alles offen legen?
Fragen über Fragen... Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
Er verdient schon einiges mehr. Netto hat er knapp das 3fache...
Also das mit der KV wundert mich, denn ich war nach dem ersten Jahr und das bis Januar d.J., als ich noch das Elterngeld bekommen habe, regelmäßig (mein Sohn und ich) bei verschiedenen Ärzten. Da kam bisher nichts, dass da etwas nicht richtig läuft... Komisch, aber da werde ich gleich morgen auch noch anrufen.
Günter: ich nehme mal an, dass das ein Wink mit dem Zaunpfahl ist. Wenn nicht, dann kläre mich bitte auf. Geht das denn rückwirkend? Wobei wir dann auch wieder bei einer anderen "Gemeinschaft" wären oder? Muss sie denn da nicht auch alles offen legen?
Fragen über Fragen... Vielen Dank für Eure Unterstützung!!!
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Nein, sie muss nix offen legen und es besteht auch keinerlei Gemeinschaft. Sie hat dir lediglich für die Zeit bis du eine geeignete Wohnung gefunden hast Unterkunft gewährt, da sie jetzt deine finanzielle Situation kennt, verlangt sie, dass du dich an den Kosten für Miete, Heizung, WW usw mit 200 €/Monat beteiligst.
Ihr wirtschaftet NICHT gemeinsam, du kaufst deinen Bedarf getrennt ein und ihr kocht auch NICHT gemeinsam!!!!
Ihr wirtschaftet NICHT gemeinsam, du kaufst deinen Bedarf getrennt ein und ihr kocht auch NICHT gemeinsam!!!!
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Günter: Danke für den Tipp!
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Was die KV angeht, ist alles geregelt. Da ich in einem ungekündigten Angestelltenverhältnis bin, bin ich für die Elternzeit beitragsfrei gestellt, also alles in Ordnung (für's erste) was das angeht.
Nun doch noch 1 - 2 Fragen, die ich schon gestellt hatte, die aber wohl untergegangen sind.
1. Ist ein Widerspruch nun sinnvoll? Von meinem Ex bekomme ich derzeit mehr Geld als vom Amt. Allerdings habe ich gehört, dass wenn ich keinen Widerspruch einlege, ich evtl. gar nichts mehr bekommen kann, nicht mal mehr für die anstehende Wohnung o.ä. Ist dem so?
2. Muss ich (eigentlich logischerweise) damit rechnen, dass das Amt die bisher gezahlten Leistungen zurückfordert?
Mögt ihr mir da nochmal einen Tipp zu geben. DANKE
Nun doch noch 1 - 2 Fragen, die ich schon gestellt hatte, die aber wohl untergegangen sind.
1. Ist ein Widerspruch nun sinnvoll? Von meinem Ex bekomme ich derzeit mehr Geld als vom Amt. Allerdings habe ich gehört, dass wenn ich keinen Widerspruch einlege, ich evtl. gar nichts mehr bekommen kann, nicht mal mehr für die anstehende Wohnung o.ä. Ist dem so?
2. Muss ich (eigentlich logischerweise) damit rechnen, dass das Amt die bisher gezahlten Leistungen zurückfordert?
Mögt ihr mir da nochmal einen Tipp zu geben. DANKE
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
tja...ich an deiner Stelle würde dafür sorgen, dass Kindsvater dir einen Wisch ausstellt, indem er mitteilt, dass er jetzt die zahlungen für dich einstellt und nur noch fürs Kind evtl. Unterhalt zahlt...
inoffiziell gibts sicher andere Wege
inoffiziell gibts sicher andere Wege
Es gibt nur zwei Tage im Jahr, an denen man nichts tun kann. Der eine ist gestern, der andere ist morgen. (Dalai Lama)
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Ich denke, der Tip von Wubru ist ok.
Zu den Fragen:
zu 1) Bei der Sachlage schindest Du mit dem Widerspruch nur Zeit, d.h.
zu 2) der Rückforderungsbescheid kommt später
Zu den Fragen:
zu 1) Bei der Sachlage schindest Du mit dem Widerspruch nur Zeit, d.h.
zu 2) der Rückforderungsbescheid kommt später
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Bewilligung von Leistungen rückwirkend aufgehoben
Koelsch: nur noch kurz zur Ergänzung... OK, Widerspruch würde nicht viel bringen, ich würde mit denen sprechen, dass das normale Verfahren wieder aufgenommen wird also die bisherigen Leistungen wieder gezahlt werden oder muss ich genau dafür doch einen Widerspruch anbringen?
*Kopf kratz* Sorry, ich denke immer um x Ecken und dann ist einfaches nicht mehr einfach...
Und egal ob Widerspruch oder nicht, wenn ich eine Wohnung bekomme kann ich wegen der Miete zum JC gehen und die Übernahme (ganz oder anteilig, je nachdem) beantragen?
*Kopf kratz* Sorry, ich denke immer um x Ecken und dann ist einfaches nicht mehr einfach...
Und egal ob Widerspruch oder nicht, wenn ich eine Wohnung bekomme kann ich wegen der Miete zum JC gehen und die Übernahme (ganz oder anteilig, je nachdem) beantragen?