Beistand

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wevell
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Beistand

#1

Beitrag von wevell »

Ist die Zurückweisung eines Beistandes ein Verwaltungsakt?

wevell
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
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Koelsch
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Re: Beistand

#2

Beitrag von Koelsch »

Nach meiner Meinung ja. Was ist passiert?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Beistand

#3

Beitrag von marsupilami »

Offensichtlich ja.
Die Zurückweisung von Personen, die „zum sachgemäßen Vortrag nicht fähig“ oder „ungeeignet“ sind kommt in der Praxis ausgesprochen selten vor und soll hier nicht weiter erörtert werden. Die genannten Merkmale sind streng restriktiv auszulegen. Über eine Zurückweisung muss eine schriftliche Mitteilung erfolgen. Die Zurückweisung ist ein Verwaltungsakt (im selbständigen Nebenverfahren), gegen den Zurückgewiesene die üblichen Rechtsbehelfe anstrengen können. Ob das den Verfahrensbeteiligten auch möglich ist ohne zugleich die Sachentscheidung anzufechten kommentiert von Wulffen widersprüchlich (RZ 16 und 18).
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 900671.php

Hier das entsprechende Gesetz.
Interessant sind 6 und 7
Signatur?
Muss das sein?
wevell
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Re: Beistand

#4

Beitrag von wevell »

Passiert ist folgendes: Mein Beistand wollte seinen Namen nicht nennen und wurde des Zimmers verwiesen.

wevell
Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen.
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Koelsch
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Re: Beistand

#5

Beitrag von Koelsch »

Guckst Du auch mal hier: http://wirgehenmit.org/?page_id=12
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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