BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
- kleinchaos
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BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Jawoll! Endlich hat das BSG auch dazu entschieden.
Hat zwar an die Vorinstanz LSG zurückverwiesen, aber wohl mit deutlichen Hinweisen.
Also: bei jedem rechtswidrigen EEJ auf den vollen Tariflohn klagen.
Mal schauen, wie viele EEJ nach diesem Urteil noch bleiben werden ;)
http://norbertschulze1.wordpress.com/20 ... ckfordern/
Hat zwar an die Vorinstanz LSG zurückverwiesen, aber wohl mit deutlichen Hinweisen.
Also: bei jedem rechtswidrigen EEJ auf den vollen Tariflohn klagen.
Mal schauen, wie viele EEJ nach diesem Urteil noch bleiben werden ;)
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Und wie wird das dann be- bzw. angerechnet?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
- kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Da wird dann normal Lohn gerechnet. Es wird eine Rückforderung geben für das (zuviel) gezahlte ALG2, der Rest wird an den Kläger ausgezahlt werden. Rentenkasse, KK, Pflegekasse, Arbeitslosenkasse, Finanzamt werden eine Zahlung bekommen und es wird ne Menge Papier bedruckt werden
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Bei Nachzahlung für mehrere Monate müssten dann aber auch die Erwerbstätigkeitsfreibeträge in entsprechender Anzahl berücksichtigt werden, aus Vereinfachungsgründen ggf. aus gemittelten "Zuflüssen"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Das ist richtig.
Allerdings mauern die LSG. Ich weis von einem Fall, da war es genauso wie in dem oben. Das Verfahren wurde zur Berechnung etc ans LSG zurücküberwiesen. Das war vor 3 Jahren. Seitdem ruht still der See
Allerdings mauern die LSG. Ich weis von einem Fall, da war es genauso wie in dem oben. Das Verfahren wurde zur Berechnung etc ans LSG zurücküberwiesen. Das war vor 3 Jahren. Seitdem ruht still der See
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Androhung von Schadensersatz wg unrechtmäßig langer Verfahrensdauer??kleinchaos hat geschrieben:Das ist richtig.
Allerdings mauern die LSG. Ich weis von einem Fall, da war es genauso wie in dem oben. Das Verfahren wurde zur Berechnung etc ans LSG zurücküberwiesen. Das war vor 3 Jahren. Seitdem ruht still der See
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
2 Beschwerden verliefen bisher erfolg- und folgenlos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: BSG zur Entlohnung bei rechtswidrigen EEJ
Danke Günter
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