widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

Antworten
klarheit
Benutzer
Beiträge: 20
Registriert: Di 10. Sep 2013, 13:14

widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#1

Beitrag von klarheit »

hallo leuts,

ich brauche dringend eure hilfe.

selbstständig, noch im leistungsbezug.

ich war beim anwalt widerspruch gegen eingliederungsvereinbarung eingelegt. (bewerbungen ,ablauf, formfehler)
bis jetzt keine antwort von unseren lieben freunden.

leider hab ich übersehen, dass ich mich laut eingliederungsvereinbarung schon im sept.
hätte bewerben müssen und nicht erst okt.!

die bewerbung im sept. hatte ich jetzt im okt gesendet, fristgerecht. natürlich
okt. termin jetzt um 5 tage verpasst. einfach meine nerven----


aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........


meine frage an euch.........

brauchte ich mich überhaupt bewerben?

weil der widespruch wurde ja noch nicht beantwortet oder
hab ich jetzt schon verloren und sie können 1x oder gar 2x
kürzen?

wäre tragisch dan wären ja 60% schon weg....
ind ich brauche das geld dringend.

....und wie soll ich mich verhalten......bewerbung nachsenden?

leider ist meine anwältin im urlaub und kommt erst ende nächster woche wieder...
sonst hätte ich auch die fragen können!

aber es gibt ja noch euch............gott sei dank"

ich danke euch wie immer für eure ratschläge
lieben gruss
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30947
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Bewerben kann man sich auch wenn man krankgeschrieben ist. Vorstellungsgespräche wohl eher nicht wahrnehmen, kommt auf die Krankheit an und wie du dich fühlst. Außerdem noch darauf, wie kurzfristig der Job angetreten werden soll. Wenn du also länger arbeitsunfähig bist ist es sinnlos sich auf Stellen zu bewerben, die innerhalb einer Woche angetreten werden sollen.

Wieso überhaupt Bewerbungen? Bist du selbständig im Nebenerwerb also unter 15 Stunden wöchentlich?

Gegen eine EGV kann man keinen Widerspruch einlegen, nur gegen den die EGV ersetzenden Verwaltungsakt.
Für den Widerspruch hat das JC 3 Monate Zeit.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#3

Beitrag von Günter »

ich war beim anwalt widerspruch gegen eingliederungsvereinbarung eingelegt. (bewerbungen ,ablauf, formfehler)
bis jetzt keine antwort von unseren lieben freunden.
Bleib ruhig, der Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung, als erst mal keine Bewerbungspflicht.
aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........
Dann kannst du dich eh nicht bewerben, weil ja bei psychischen Erkrankungen das Ende der AU nicht feststeht. Was willst du denn machen, wenn du nächste Woche anfangen sollst? Nö, bin noch krank, ich komme erst im Januar zum Bewerbungsgespräch.

Also erst mal nen Tässchen Kaffee in Ruhe schlürfen und dann gaaaaaanz langsam den Blutdruck senken.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#4

Beitrag von Günter »

kleinchaos hat geschrieben:Bewerben kann man sich auch wenn man krankgeschrieben ist.
Bewerben kann man sich sinnvollerweise nur, wenn das Ende der AU feststeht. Da sie wegen des Nervenkriegs mit dem JC krankgeschrieben ist, ist ein Ende nicht absehbar.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#5

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben: Bleib ruhig, der Widerspruch entfaltet aufschiebende Wirkung, als erst mal keine Bewerbungspflicht.
aber ich bin aufgrund des ganzen terrors der arge krankgeschrieben..........
:never: Nur wenn das beantragt und ggf. vom SG angeordnet wird.

Aber ansonsten korrekt, gerade wenn Du "bis auf Weiteres" krankgeschrieben bist, mach Bewerbung keinen Sinn, da Du ja weder Vorstellungsgespräch noch gar schnellen Dienstantritt gewährleisten kannst.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30947
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#6

Beitrag von kleinchaos »

Günter, ich hab doch oben im 2. Satz eingeschränkt.
Klar, bei psychischen Erkrankungen ist schon die Bewerbung sinnlos. Eben weil ein Ende der Krankheit oft nicht abzuschätzen ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
klarheit
Benutzer
Beiträge: 20
Registriert: Di 10. Sep 2013, 13:14

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#7

Beitrag von klarheit »

also verstehe ich das richtig-
keine gefahr im anmarsch.....

habe keinen brief mehr von sn bekommen-
oder koelsch wie ist das zu verstehen?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#8

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe da keine Gefahr. Du hast Dich beworben, obwohl Du AU bist und obwohl es derzeit wenig Sinn macht. Und für die kleine Verzögerung hast Du ja vernünftige Gründe = AU.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#9

Beitrag von Günter »

Keine Gefahr, die AU schützt dich. Und für den Fall, dass der Anwalt beim Widerspruch die aufschiebende Wirkung nicht beantragt hat, dann soll er das sicherheitshalber nachschieben.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
klarheit
Benutzer
Beiträge: 20
Registriert: Di 10. Sep 2013, 13:14

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#10

Beitrag von klarheit »

nee ihr beiden...
bei dem ersten abgabetermin war ich noch nicht krankgeshcrieben-
nur beim zweiten!

sorry..da hab ich mich blöd ausgedrückt

aber der anwalt hatte da schon widerspruch angelegt!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#11

Beitrag von Koelsch »

Auch dann würde ich mir keine Sorgen machen. Du kannst dann durchaus argumentieren, dass Du davon ausgegangen bist, dass der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat. Als Laie musst Du nicht unbedingt wissen, dass diese "Grundregel" im Bereich des ALG II nicht unbedingt gilt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
klarheit
Benutzer
Beiträge: 20
Registriert: Di 10. Sep 2013, 13:14

leider teilen wir ihnen mit...

#12

Beitrag von klarheit »

moin freunde-

super gau :rip: die arge stellt bei mir komplett die leistung ein-
weil sie den widerspruch komplett ablehnz haben.

nun ist guter rat teuer......

ich solllte ja den ganzen quatsch für die selbständigkeit auf meine kosten nochmals erbringen-
wie stellungsnahme von einer fachkundigen seite, schufaauskunft etc. menge geld und die letzten sind erst drei monate alt..und sie dauern wieder ne ewigkeit..........

so nun haben wir den salat.....no monetas mehr von unseren freunden!

gott sei danke hab ich nen termin bei meinem anwalt..............
mal sehen was ich euch dann berichten kann oder ob ich bald unter der brücke nächtigen darf..


leuts ich bin so fertig...mein arzt hat mich jetzt erstmal für 4 wochen krankgeschrieben und gesagt---die müßte man anzeigen wegen körperverletzung!
Zuletzt geändert von klarheit am Sa 19. Okt 2013, 13:04, insgesamt 1-mal geändert.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89507
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: leider teilen wir ihnen mit...

#13

Beitrag von Koelsch »

Warum machst Du dafür einen separaten Thread auf? So müssen wir suchen, worum es überhaupt ging. Vielleicht kannst Du uns mit einem Link zum ursprünglichen Thread helfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
klarheit
Benutzer
Beiträge: 20
Registriert: Di 10. Sep 2013, 13:14

Re: leider teilen wir ihnen mit...

#14

Beitrag von klarheit »

danke für die hilfe und sorry
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#15

Beitrag von Günter »

Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: widerspruch eingliederung bewerbungen abgabe verpasst?

#16

Beitrag von Günter »

Kannst du uns die Begründung für die Leistungseinstellung anonymisiert hier einstellen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“