Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe von einer Fahrschule eine Einstellungszusage als Fahrlehrer bekommen (liegt mir schriftlich vor). Dazu fehlen mir noch folgende Voraussetzungen:
1. Führerschein C/CE
2. Fahrlehrausbildung
Ich habe mir also Angebote besorgt, alle Unterlagen beim JC eingereicht.
Antwort: die Kosten für die Fahrlehrausbildung würden sie übernehmen (ca 8500 EUR), jedoch nicht die Kosten für den Führerschein (ca 3000 EUR).
Da ich das Geld nicht habe verwehrt das JC also eigentlich die Arbeitsaufnahme.
Außerdem: Ich bekomme keine schriftliche Zusage über die Kostenübernahme für die Fahrlehrausbildung, ich bekomme aber auch keine schriftliche Absage bezüglich der Kosteübernahme für den FS. Alles läuft nur mündlich.
Wenn ich berücksichtige, dass ich zusammen mit meier Frau in einer BG lebe und das JC daher monatlich ca 1200 Euro zahlt, finde ich das Verhalten sehr seltsam.
Die Arge will sich auch nicht darauf einlassen mir das Geld als Darlehen zu gewähren.
Wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einen Tipp geben könnte, wie ich jetzt weiter verfahren kann.
Beste Grüße
Frippie
Kostenübernahme Umschulung
- marsupilami
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- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
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Re: Kostenübernahme Umschulung
Schreib einen Brief an das JC und bestehe darin auf einer schriftlichen Zu- bzw. Absage der Ausbildungskosten bzw. Führerscheinkosten.
Den gibst Du dort persönlich ab und läßt Dir den Eingang auf Deiner Kopie von dem Schrieb mit Stempel und Unterschrift/Kurzzeichen quittieren.
Dann müssen die Leutz vom JC schriftlich reagieren und ihr Tun und Lassen schriftlich begründen.
Den gibst Du dort persönlich ab und läßt Dir den Eingang auf Deiner Kopie von dem Schrieb mit Stempel und Unterschrift/Kurzzeichen quittieren.
Dann müssen die Leutz vom JC schriftlich reagieren und ihr Tun und Lassen schriftlich begründen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Kostenübernahme Umschulung
Sehe ich genauso wie Marsu - ohne schriftlichen Bescheid kommst Du da nicht weiter.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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