SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Gut zu wissen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Nach langer Zeit mal ein Update:
Nachdem ich nun wieder Geld bekomme
und
nun mich nun auch der dazu gehörige Bescheid erreichte, habe ich die Sache dem SG gegenüber als erledigt erklärt.
Und nun schreibe ich meinen Kostenfestsetzungsantrag.
Eine Kostenerstattung seitens des Gerichtes kommt ja in diesen, meinen Falle nicht in Betracht, da es ja keine mündliche Verhandlung gab.
Werde da aber in Zukunft darauf achten, das man mir das richtige Formular aushändigt und meine 16 €/ Stunde beantragen.
Aber die außergerichtlichen Kosten bzw. Zeitaufwand bereitet mir ja die Größeren Sorgen.
@Koelsch, deinem Hinweis zu §§ 19 ff JVEG behalte ich mal im Auge.
Ich hatte schon in einem früheren Verfahren meine Zeitaufwendungen vergeblich geltet gemacht.
Bewilligt wurden mir nur meine Copykosten 0,42 ct/ je Kopie. (JC wollte 0,05 € zahlen )
Hauptargument des JC und auch des SG in der Festsetzung bzgl. des Arbeitsaufwandes:
"verfahren außerhalb seiner Arbeitszeit zu betreiben."
Ein Satz des JC ließt sich auch nicht schlecht:
" selbst kalkulierter Stundenlohn "
"selbst" - ja wer denn sonst ?
und "Lohn" ?
Ich lade die Schriftsätze aus dem früheren Kosten-Verfahren mal mit hoch.
Meine Meinung dazu, es ist ja nicht nur der zeitliche Aufwand für die Erstellung der Schriftsätze. Man macht sich ja den ganzen Tag Gedanken, recherchiert die Gesetzgebung und informiert sich. Ergo nimmt man gar keinen Auftrag an, weil man eh nicht bearbeiten kann und kann somit auch keinen Verdienstausfall nachweisen.
Dann könnte ja dann auch das Gericht die Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Verhandlung ablehnen. - ich habe ja kein Ladengeschäft - arbeite am Schreibtisch zu Hause.
Nachdem ich nun wieder Geld bekomme
und
nun mich nun auch der dazu gehörige Bescheid erreichte, habe ich die Sache dem SG gegenüber als erledigt erklärt.
Und nun schreibe ich meinen Kostenfestsetzungsantrag.
Eine Kostenerstattung seitens des Gerichtes kommt ja in diesen, meinen Falle nicht in Betracht, da es ja keine mündliche Verhandlung gab.
Werde da aber in Zukunft darauf achten, das man mir das richtige Formular aushändigt und meine 16 €/ Stunde beantragen.
Aber die außergerichtlichen Kosten bzw. Zeitaufwand bereitet mir ja die Größeren Sorgen.
@Koelsch, deinem Hinweis zu §§ 19 ff JVEG behalte ich mal im Auge.
Ich hatte schon in einem früheren Verfahren meine Zeitaufwendungen vergeblich geltet gemacht.
Bewilligt wurden mir nur meine Copykosten 0,42 ct/ je Kopie. (JC wollte 0,05 € zahlen )
Hauptargument des JC und auch des SG in der Festsetzung bzgl. des Arbeitsaufwandes:
"verfahren außerhalb seiner Arbeitszeit zu betreiben."
Ein Satz des JC ließt sich auch nicht schlecht:
" selbst kalkulierter Stundenlohn "
"selbst" - ja wer denn sonst ?
und "Lohn" ?
Ich lade die Schriftsätze aus dem früheren Kosten-Verfahren mal mit hoch.
Meine Meinung dazu, es ist ja nicht nur der zeitliche Aufwand für die Erstellung der Schriftsätze. Man macht sich ja den ganzen Tag Gedanken, recherchiert die Gesetzgebung und informiert sich. Ergo nimmt man gar keinen Auftrag an, weil man eh nicht bearbeiten kann und kann somit auch keinen Verdienstausfall nachweisen.
Dann könnte ja dann auch das Gericht die Kostenübernahme für die Teilnahme an einer Verhandlung ablehnen. - ich habe ja kein Ladengeschäft - arbeite am Schreibtisch zu Hause.
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