SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Hallo Allerseits,
ich lese hier schon eine Weile mit und konnte so schon manch kleines Problem lösen.Nun finde ich aber nicht was ich eben suche und stelle daher selbst mal eine Frage.
Ich hoffe, ich hab diese in den richtigen Bereich veröffentlicht:
Ich habe gegen einen Ablehungsbescheid Widerspruch eingelegt und zzgl. wg. der Dringlichkeit beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
In der Stellungnahme seitens des JC hält man den Ablehungsbescheid für korrekt und man bittet mich einen neuen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Jetzt fragt mich da SG, ob der ER-Antrag damit erledigt wäre ?
Nun ich bin zunächst der Meinung, das mein Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid bearbeite werden müßte. Und würde gern an dem ER-Antrag festhalten.
Weiß jemand wie ich dem SG gegenüber Argumentieren könnte ?
--------------------------------------
Der hintergründige Sachverhalt:
Mein Weiterbewilligungsantrag wurde zunächst für 6 Monate bewilligt. Als ich kurz darauf eine für 3 Monate befristete Stelle angenommen habe, erhielt ich den besagten Ablehnungsbescheid.
In diesem wurde die Befristung nicht berücksichtigt und Einkommen für den gesamten Zeitraum von 6 Monaten angerechnet.
Meines Erachtens ist dieser Ablehnunsgbescheid nicht rechtes.
Dagegen richtete sich mein Widerspruch und dies hab ich im ER-Antrag auch so dargelegt.
ich lese hier schon eine Weile mit und konnte so schon manch kleines Problem lösen.Nun finde ich aber nicht was ich eben suche und stelle daher selbst mal eine Frage.
Ich hoffe, ich hab diese in den richtigen Bereich veröffentlicht:
Ich habe gegen einen Ablehungsbescheid Widerspruch eingelegt und zzgl. wg. der Dringlichkeit beim Sozialgericht einstweiligen Rechtsschutz beantragt.
In der Stellungnahme seitens des JC hält man den Ablehungsbescheid für korrekt und man bittet mich einen neuen Weiterbewilligungsantrag zu stellen.
Jetzt fragt mich da SG, ob der ER-Antrag damit erledigt wäre ?
Nun ich bin zunächst der Meinung, das mein Widerspruch gegen den Ablehungsbescheid bearbeite werden müßte. Und würde gern an dem ER-Antrag festhalten.
Weiß jemand wie ich dem SG gegenüber Argumentieren könnte ?
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Der hintergründige Sachverhalt:
Mein Weiterbewilligungsantrag wurde zunächst für 6 Monate bewilligt. Als ich kurz darauf eine für 3 Monate befristete Stelle angenommen habe, erhielt ich den besagten Ablehnungsbescheid.
In diesem wurde die Befristung nicht berücksichtigt und Einkommen für den gesamten Zeitraum von 6 Monaten angerechnet.
Meines Erachtens ist dieser Ablehnunsgbescheid nicht rechtes.
Dagegen richtete sich mein Widerspruch und dies hab ich im ER-Antrag auch so dargelegt.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurück
Dann würde ich schreiben:
Ich kann den Antrag nicht zurückziehen, da sich der Ablehnungsbescheid auf einen sachlich falschen Tatbestand bezieht. Der Arbeitsvertrag ist auf drei Monate befristet, die Einkommensanrechnung für den Bewilligungszeitraum ist falsch. Ich bitte das Gericht um einen entsprechenden Beschluss.
Wobei das Gericht vermutlich sagen wird, für drei Monate bist du raus aus dem ALG II, danach musst du neu beantragen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurück
Ich danke Dir für die nette Begrüßung.
Nun, ich habe schon immer mal gelesen, das man einen neuen Antrag stellen muß, sofern man mal raus war.
Nur leider habe ich nie die gesetzliche Grundlage dazu gefunden. Kennt die Jemand ?
Ich trage mich nämlich in der Hoffnung dort evtl. Hinweise zu finden, ob die neue Antragstellung tatsächlich Erforderlich ist - für den Fall, wie hier gegeben, das vorab schon feststeht, das es sich um einmaliges ( oder eben 3 Monate ) Einkommen handelt.
Nun, ich habe schon immer mal gelesen, das man einen neuen Antrag stellen muß, sofern man mal raus war.
Nur leider habe ich nie die gesetzliche Grundlage dazu gefunden. Kennt die Jemand ?
Ich trage mich nämlich in der Hoffnung dort evtl. Hinweise zu finden, ob die neue Antragstellung tatsächlich Erforderlich ist - für den Fall, wie hier gegeben, das vorab schon feststeht, das es sich um einmaliges ( oder eben 3 Monate ) Einkommen handelt.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurück
Ich weiß auch nicht, ab wann man Neuantrag stellen muss und wann noch Weiterbewilligung geht. Warte mal ab, was das SG sagt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurück
Ich denke auch, dass das Gericht entscheiden muss.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
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Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurück
Soweit mir bekannt innerhalb von 6 Monaten muss man nur den WBA stellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurück
ich war auch mal für 3 monate mitten im BWZ raus und mußte nur WBA stellen.
der kam sogar automatisch
der kam sogar automatisch
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Ich danke für Eure Beiträge.
Mir hatte die Sache jedoch keine Ruhe gelassen, und so wurde ich nach vielen Stunden(Tagen) fündig.
Und zwar in den Fachlichen Hinweisen zu § 37 SGB II
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 5.2011.pdf
Dort bei Randziffer 37.19:
"Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich,
wenn die Anspruchsvoraussetzungen nur für einen von vornherein bestimmbaren Zeitraum
innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht mehr gegeben sind (z. B. Zufluss von einmaligem bedarfsdeckendem Einkommen). "
Die (Nicht) Erfordernis eines weiteren (neuen)Antrages wär somit geklärt. Mein Widerspruch erfolgte demnach zu Recht.
Auf Nachfrage beim SG erhielt ich einen Richterlichen Hinweis:
- Auf die gerichtliche Anregung einen Abhilfebscheid zu erlassen, steht seitens des JC eine Stellungnahme aus.
- ABER auch: Das ein Rechtsschutzbefürniss wohl fehlt, da da gleiche Ergebnis mit einem Neuantrag erzielt werden könne.
- Ich erhielt die Anregung, doch vor dem 31.12 einen Neuen Antrag zu stellen.
Frage, muß ich dies persönlich tun, oder reicht fristwahrend ein Formlosen Schreiben ?
Wenn meine Überlegung jetzt richtig ist, ergibt sich mir aber folgende Sorge:
Das JC könnte sich ja dann (zukünftig) jedem Widerspruch entziehen und jedesmal einen Neuantrag fordern ???
Weis jemand Rat ?
Mir hatte die Sache jedoch keine Ruhe gelassen, und so wurde ich nach vielen Stunden(Tagen) fündig.
Und zwar in den Fachlichen Hinweisen zu § 37 SGB II
http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 5.2011.pdf
Dort bei Randziffer 37.19:
"Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich,
wenn die Anspruchsvoraussetzungen nur für einen von vornherein bestimmbaren Zeitraum
innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht mehr gegeben sind (z. B. Zufluss von einmaligem bedarfsdeckendem Einkommen). "
Die (Nicht) Erfordernis eines weiteren (neuen)Antrages wär somit geklärt. Mein Widerspruch erfolgte demnach zu Recht.
Auf Nachfrage beim SG erhielt ich einen Richterlichen Hinweis:
- Auf die gerichtliche Anregung einen Abhilfebscheid zu erlassen, steht seitens des JC eine Stellungnahme aus.
- ABER auch: Das ein Rechtsschutzbefürniss wohl fehlt, da da gleiche Ergebnis mit einem Neuantrag erzielt werden könne.
- Ich erhielt die Anregung, doch vor dem 31.12 einen Neuen Antrag zu stellen.
Frage, muß ich dies persönlich tun, oder reicht fristwahrend ein Formlosen Schreiben ?
Wenn meine Überlegung jetzt richtig ist, ergibt sich mir aber folgende Sorge:
Das JC könnte sich ja dann (zukünftig) jedem Widerspruch entziehen und jedesmal einen Neuantrag fordern ???
Weis jemand Rat ?
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Gib einmal folgende Daten an:
BWZ von ... bis
3-Monats-Job von ... bis
Danke!
BWZ von ... bis
3-Monats-Job von ... bis
Danke!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Der ursprünglich beantragte BWZ:
- 10/2013 bis 03/2014 -> war bewilligt worden
Arbeitsaufname:
- 4.10.13 befristet bis 31.12.13 -> Ablehungsbescheid zu gesamten Zeitraum -> Widerspruch + ER Antrag
- Probezeitkündigung gemäß Tarifvertrag am 14.11. zum 30.11.13 -> Nachtrag zum ER + Mitteilung an JC
- 10/2013 bis 03/2014 -> war bewilligt worden
Arbeitsaufname:
- 4.10.13 befristet bis 31.12.13 -> Ablehungsbescheid zu gesamten Zeitraum -> Widerspruch + ER Antrag
- Probezeitkündigung gemäß Tarifvertrag am 14.11. zum 30.11.13 -> Nachtrag zum ER + Mitteilung an JC
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Hallo Hope,
hast du denn soviel Verdient das es für dein Lebensunterhalt gereicht hätte ? In etwa hätte doch auch eine Aufstockung stadtfinden können.
hast du denn soviel Verdient das es für dein Lebensunterhalt gereicht hätte ? In etwa hätte doch auch eine Aufstockung stadtfinden können.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Dann reiche doch noch einmal - und zwar morgen! - einen WBA für den Restzeitraum Dezember 13 bis Februar 14 ein, und stelle gleichzeitig einen Antrag nach § 42 SGB I.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
tigerlaw hat geschrieben:Dann reiche doch noch einmal - und zwar morgen! - einen WBA für den Restzeitraum Dezember 13 bis Februar 14 ein, und stelle gleichzeitig einen Antrag nach § 42 SGB I.
Zur Erläuterung: Das ist ein Antrag auf Vorschuss
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Genau den WBA möchte ich mir ersparen, den bekomme ich so schnell auch nicht fertig ( Anlage EKS usw.)
Daher auch meine Frage, ob fristwahrend ein Formlosen Schreiben genügt.( sollte doch rückwirkend zum 1.12. sein ? )
Aber eigentlich möchte ich mir den WBA ersparen. Irgendwie ist mir das auch eine Frage des Prinzipes, da ich schon seit längerer Zeit keine rechtmäßigen Bescheide erhalte und ich stehts in Widerspruch gehen muß.
Und, wenn ich jetzt (jedesmal) einen Neuen Antrag stellen soll, reicht es mir schon ein bisschen.
Zumal ich mir auch nicht sicher bin welchen Antrag das JC erwartet, zunächst schreib man von einem WBA,
später Zitat: "neuen Antrag". ( ein Neu-Antrag ?)
Hätte ich den kein Recht auf Bearbeitung meines Widerspruches ?
Ja Danke, und up´s den Antrag auf Vorschuß vergaß ich zu erwähnen, diesen hatte ich mit einem Schreiben vom 13.12.13 an die Teamleiterin beantragt.
Jedoch bis heute keine Reaktion darauf erhalten.
Daher auch meine Frage, ob fristwahrend ein Formlosen Schreiben genügt.( sollte doch rückwirkend zum 1.12. sein ? )
Aber eigentlich möchte ich mir den WBA ersparen. Irgendwie ist mir das auch eine Frage des Prinzipes, da ich schon seit längerer Zeit keine rechtmäßigen Bescheide erhalte und ich stehts in Widerspruch gehen muß.
Und, wenn ich jetzt (jedesmal) einen Neuen Antrag stellen soll, reicht es mir schon ein bisschen.
Zumal ich mir auch nicht sicher bin welchen Antrag das JC erwartet, zunächst schreib man von einem WBA,
später Zitat: "neuen Antrag". ( ein Neu-Antrag ?)
Hätte ich den kein Recht auf Bearbeitung meines Widerspruches ?
Ja Danke, und up´s den Antrag auf Vorschuß vergaß ich zu erwähnen, diesen hatte ich mit einem Schreiben vom 13.12.13 an die Teamleiterin beantragt.
Jedoch bis heute keine Reaktion darauf erhalten.
- kleinchaos
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Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Ja was denn nun?
Einen WBA willst du nicht machen wegen EKS, einen Neuantrag willst du nicht weil BWZ nicht abgelaufen ist.
Beim WBA innerhalb des BWZ ist doch die EKS nicht nötig? Weil die doch zum Beginn des BWZ schon abgegeben wurde.
Vorschuss wird immer gern "vergessen", da hilft nur eins: morgen hin mit dem Kontoauszug der die Notlage beweist und nicht ohne Bares wieder heimgehen. Allerdings solltest du den WBA dabeihaben, dann geht das rückwirkend für den ganzen Dezember. Auch wenn du die EKS morgen nicht dabei hast, gilt der Antrag als gestellt. Die finanzielle Notlage kannst du nachweisen. Der Vorschuss kann mit der Bewilligung nach Beechnung verrechnet werden, zuviel gezahltes kann zurückgefordert werden.
Einen WBA willst du nicht machen wegen EKS, einen Neuantrag willst du nicht weil BWZ nicht abgelaufen ist.
Beim WBA innerhalb des BWZ ist doch die EKS nicht nötig? Weil die doch zum Beginn des BWZ schon abgegeben wurde.
Vorschuss wird immer gern "vergessen", da hilft nur eins: morgen hin mit dem Kontoauszug der die Notlage beweist und nicht ohne Bares wieder heimgehen. Allerdings solltest du den WBA dabeihaben, dann geht das rückwirkend für den ganzen Dezember. Auch wenn du die EKS morgen nicht dabei hast, gilt der Antrag als gestellt. Die finanzielle Notlage kannst du nachweisen. Der Vorschuss kann mit der Bewilligung nach Beechnung verrechnet werden, zuviel gezahltes kann zurückgefordert werden.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Das wäre ein Lösung, für den finanziellen Teil,
aber ich wollte eher auf den Widerspruch zwischen der Forderung nach einem neuen Antrag und dem Satz
Randziffer 37.19:
"Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich, wenn die An-spruchsvoraussetzungen nur für einen von vornherein bestimmba-ren Zeitraum innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht mehr gege-ben sind (z. B. Zufluss von einmaligem bedarfsdeckendem Ein-kommen). "
und somit auf meinen ER Antrag hinaus.
Seht Ihr da keine Chance ?
aber ich wollte eher auf den Widerspruch zwischen der Forderung nach einem neuen Antrag und dem Satz
Randziffer 37.19:
"Eine erneute Antragstellung ist nicht erforderlich, wenn die An-spruchsvoraussetzungen nur für einen von vornherein bestimmba-ren Zeitraum innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht mehr gege-ben sind (z. B. Zufluss von einmaligem bedarfsdeckendem Ein-kommen). "
und somit auf meinen ER Antrag hinaus.
Seht Ihr da keine Chance ?
- kleinchaos
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Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Für eine ER seh ich eher keine Chance. Das Gericht wird sagen: stell den Antrag und deinem Bedürfnis zur Deckung der Notlage ist abgeholfen. Die Verwaltungsgeschichte hat Zeit.
Und so seh ich das aus. Korinthen kannst du kacken wenn du wieder Geld hast.
Und so seh ich das aus. Korinthen kannst du kacken wenn du wieder Geld hast.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Auch wenn es vielleicht überspitzt formuliert ist, es stimmt schon ...kleinchaos hat geschrieben:... Korinthen kannst du kacken wenn du wieder Geld hast.
Und @hope: Nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich ergänze:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Nö, nehme ich nicht übel :-)tigerlaw hat geschrieben:Auch wenn es vielleicht überspitzt formuliert ist, es stimmt schon ...kleinchaos hat geschrieben:... Korinthen kannst du kacken wenn du wieder Geld hast.
Und @hope: Nimm es mir bitte nicht übel, wenn ich ergänze:
Es fragt sich nur wann ich wieder Geld habe , um "Korinthen" zu kacken.
... wenn einem das JC, für´s Geldverdienen mit derartigem Verhalten stehts die Zeit raubt.
Die Korinthen des JC wachsen zu einem großen Haufen an...
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
.. aber eine Frage bliebe zu diesem Thema noch...
darf das JC zur Antragstellung mein persönlichen Erscheinen verlangen.
Ich würde denen vorab, fristwahrend lieber ein formloses Schreiben senden und die Unterlagen nachreichen.
darf das JC zur Antragstellung mein persönlichen Erscheinen verlangen.
Ich würde denen vorab, fristwahrend lieber ein formloses Schreiben senden und die Unterlagen nachreichen.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
Das JC hat nach meiner Meinung durchaus das Recht und sogar die Pflicht, die Identität des Antragstellers zu prüfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
In den Handlungsanweisungen wird unter 37.9 die Identitätsprüfung empfohlen, das wird unter 37.13 etwas verschärft. Auch wenn da bei Erstantragstellung steht, wird sich niemand dagegen wehren können, wenn der SB sagt, bei der Vielzahl der Kunden muss ich sichergehen, dass sich nicht Schulze als Schmidt ausgibt. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... dernis.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
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Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... dernis.pdf
Randziffer 37.9 empfiehlt zur Identitätsfeststellung die persönliche Einladung/Vorsprache
Randziffer 37.9 empfiehlt zur Identitätsfeststellung die persönliche Einladung/Vorsprache
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: SG fragt ob ich ER-Antrag wg. Ablehnungsbescheid zurückzieh
die kennen mich doch schon...
und wenn ich wie bisher alle Schriftsätze per Fax sende, steht ja auch meine Telefonnummer drauf.
Deshalb wundere ich mich ja, das man mich jetzt pers. sehen möchte.
und wenn ich wie bisher alle Schriftsätze per Fax sende, steht ja auch meine Telefonnummer drauf.
Deshalb wundere ich mich ja, das man mich jetzt pers. sehen möchte.