Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

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worker
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Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#1

Beitrag von worker »

Hallo zusammen

Hatte eine Erfahrung der besonderen Art mit den SB für Selbständige.


Bin zum ersten mal hier im Forum und möchte meinen Mißmut gerne teilen :motzki:

nach Abgabe der 2. abschließenden EKS wurden plötzlich zuvor anerkannte Ausgaben
einfach gestrichen bzw. meine Zahlen wurden manipuliert oder falsch übernommen.

Die von mir errechnete und erwartete Nachzahlung wurde abgelehnt, obwohl genau diese
abgelehnten Posten (in meinem Fall "sonstige Betriebsausgaben" ) zuvor ohne Probleme vom SB anerkannt wurden
Es handelt sich um „Flohmarkt-Strand-Gebühren“
(von deren Betreiber keine Belege ausgestellt werden wie auf den meisten Flohmärkten so üblich)

damit war ich nicht einverstanden und habe Widerspruch erhoben
meine Zahlen sind manipuliert worden oder ganz und gar unter den Tisch gekehrt.

Hier der Widerspruch:

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit widerspreche ich Ihrer Abschließenden Berechnung der Einkünfte aus Selbstständigkeit von XXXXX in Ihrem Schreiben vom 07.10.2013

KFZ- Kosten:
Es ist für mich nicht nachvollziehbar wann, wo und wie ich Sie in Kenntnis gesetzt haben soll, dass mein Geschäftsfahrzeug überwiegend privat genutzt wird.
Wie ich schon mit Ihren Kolleginnen und Kollegen abgesprochen habe wird das Fahrzeug ausschließlich NUR geschäftlich genutzt.
Deshalb wurden die Kosten für KFZ- Steuer, KFZ- Versicherung und Tankbelege sowie Reparatur und Instandhaltungskosten in voller Höhe angerechnet und auch bewilligt.

Mobiles Internet:
Anhand meiner eingereichten Belege ist die MOBILE- Internetnutzung ersichtlich, somit erbitte ich auch die von mir bei Ihnen schon zweifach abgegebenen Belege/Quittungen zu übernehmen.

Sonstige Betriebsausgaben:
Sind wie Ihnen auch schon in meinem Schreiben vom 04.10.2013 mitgeteilt, Kosten für Standgebühren auf den von mir besuchten Flohmärkten mit denen ich mein Geschäft betreibe.
(Auf Flohmärkten erhalten sie keine Rechnungen/Quittungen!) sowie Auktionsgebühren. All dieses wurde bisher von Ihren Kolleginnen und Kollegen anerkannt.
Wie in meiner Akte nachzulesen, ist dies persönlich mit Ihren Kolleginnen und Kollegen besprochen worden und wurde auf Grund dessen genehmigt.

Deshalb sind diese Ausgaben auch komplett anzurechnen und zu berichtigen ferner
korrekt an mich zurück zu senden.

Mit freundlichen Grüßen



kurz darauf erfolgt Anruf von einem anderen SB
man wäre nicht für meine Verluste verantwortlich
aufgrund der letzen EKS wurde ja schon mehr Geld ausgezahlt.
Deshalb wäre es nicht notwendig den Widerspruch aufrechtzuerhalten und ich soll ihn zurückziehen,
da kein Geld zu erwarten sei.

Widerspruch wurde von mir nicht zurückgezogen
hier das schreiben:



Betrifft:
Ihr Schreiben vom 21.10.2013 und das Telefonat mit Ihnen

Meinen Widerspruch werde ich weiterhin aufrechterhalten, da ich ebenfalls noch mal eine Berechnung durchgeführt habe und mit Ihrer Berechnung und Anerkennung meiner letzten abschließenden- EKS vom März 13 bis August 13 nicht übereinstimme und nicht einverstanden bin.

Meine von mir angegebenen Daten wurden nicht oder bzw. fehlerhaft in Ihre Berechnung einbezogen.
Ich hatte Ihnen zur Vorlage eine Abschließende EKS abgegeben.
Jedoch sind Beträge nicht aufgeführt, bzw. mit falschen Zahlen gerechnet worden-

wie bereits von mir beim letzten Schreiben erwähnt, kann es nicht sein, dass nachfolgende Daten nicht aufgeführt sind, die von ihrem Vorgänger anerkannt wurden

1. KFZ- Steuer
2. KFZ- Versicherung
3. Sonstige- Betriebsausgaben (Standgebühren u.- Internetgebühren)
wurden von Ihnen nicht berücksichtigt.
4. Mobiles- Internet Monat August 13

Für die Bezeichnung Durchschn. GWZ hätte ich gerne eine exakte Erläuterung
da ich damit nichts anfangen kann

Bitte erneut um korrekte Berechnung ohne Abweichungen der von mir bei Ihnen eingereichten Unterlagen.
Da ich sonst einen Antrag auf angemessene Vorschussleistung stellen müsste, um meinen Lebensunterhalt sicherzustellen.

Bei meiner abschließenden EKS handelt es sich keinesfalls um eine Refinanzierung der Verluste sondern um eine komplett fehlerhafte Berechnung Ihrerseits,
Ich erbitte eine erneute Aufstellung mit meinen korrekten Zahlen, die von mir eingereicht wurden und bisher auch genehmigt wurden.

Die gesamten Standgebühren ( in dem Fall Betriebsausgaben ) sind als Betriebsausgaben aufzuführen, da es sich um tatsächlich geleistete notwendige Ausgaben handelt-
Sie können Beträge nicht einfach weglassen oder verändern.

• Ohne Kfz keine Einnahme möglich
• Ohne Standgebühren keine Ausstellung der Ware

wie ebenfalls schon mehrfach mitgeteilt gibt es auf den Märkten keine Belege.
Trotzdem sind die Kosten anzuerkennen, weil dies Betriebsausgaben sind.

Da ich mein Fahrzeug ausschließlich geschäftlich nutze, sind auch die von mir angegebenen Kfz Kosten in voller Höhe anzurechnen.

Des Weiteren bat ich um Mitteilung, wann, wo und wem gegenüber ich angeblich erwähnt haben soll, dass ich mein Fahrzeug nur privat nutze.
Das trifft in keinem Fall zu, denn für private zwecke stehen mir die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung

Erneuter Hinweis auf meine NEUE TELEFONNUMMER




gelber Brief kam vom Amt
damit wurde der Widerspruch abgelehnt-
die eigentliche Punkte des Widerspruches sind nicht bearbeitet worden.
Stattdessen wurde mir nun auferlegt, ein exakt geführtes Fahrtenbuch zu erstellen
für privat und geschäftlich genutzte Kilometer
(Ich nutze das Kfz ausschließlich geschäftlich- und nicht wie behauptet rein privat)

die von mir aufgeführten Punkte im Widerspruch sind weder berücksichtigt, noch aufgeführt worden-
ich deute aus dem Schriftstück (gelber Brief) das es kein Zweck hätte eine Klage einzureichen


zeitnah folgt Einladung zum Gespräch
Einladung wurde von mir wahrgenommen
während des Gespräches wurde mir eine EGV untergejubelt, die ich unterschreiben sollte. :angel:
Es wurde mir angeraten meine Selbständigkeit aufzugeben. :never:
Das hab ich auf keinen Fall vor
(nach 16 Jahren soll ich mein Selbständigkeit aufgeben und für 450 € jobben gehen- aber eine Garantie für eine Dauerbeschäftigung kann mir keiner geben) :verwirrt:

Die gnädigen Herren möchten mich nun vermitteln.
Bewerbungen sollen von mir geschrieben werden und eine Bewerbungsdokumentation soll ich bis Ende des Monats 31/12/2013 laut EGV ausgefüllt abgeben. :lachen1:
Es steht auch eindeutig in der EGV als was ich vermittelt werden soll. :kotz:
Im laufe des Gespräches wurden mir lediglich Fragen gestellt, ob ich mir vorstellen könnte in diesem Berufszweig zu arbeiten-
In keiner Silbe wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein Arbeitsvermittlungsgespräch handelt.

Habe mir die EGV mit nach Hause genommen, da ich mir das in aller Ruhe durchlesen möchte.
Der Fallmanager (SB) hat es unterschrieben und mir gesagt, das diese auch ohne meine Unterschrift gültig sei, da er es im Computer bei sich vermerkt habe.
Sollte jedoch von mir keine Unterschrift erfolgen wird eine Sanktion resultieren
Daher wäre es besser wenn ich mir selbst auf eigene Bemühungen einen Job suchen sollte.

Ich bin selbständig und will nicht einfach irgendwas machen, was dene in den Kram passt.
Versuche mit allen mitteln weiter auszubauen- das wird aber nicht funktionieren, wenn ich
irgendwo in ein Mini-job gezwängt werde :heul:

Noch habe ich diese EVG nicht unterschrieben. :beten:
• Muss ich mich so knebeln lassen?
• Gibt es eine Möglichkeit diese EGV zu umgehen?
• Ist es sinnvoll gegen den Widerspruch eine Klage einzureichen?
• Habt ihr ne Info wo ich einen guten Rechtsbeistand im PLZ-Gebiet 63450 erhalte?
• Was haltet ihr von der Geschichte?
• Gerne nehme ich Anregungen und Kommentare entgegen

DANKE DANKE
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Koelsch
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit sol

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Bisher hast Du alles richtig gemacht. Gegen den Widerspruchsbescheid wirst Du klagen müssen. Fahrtenbuch, mach doch eines. Gerne auch rückwirkend. Die km sollten halt ungefähr passen.

Wie hoch ist Dein Gewinn derzeit? Denn nur über den Gewinn kannst Du Dich wirklich erfolgreich gegen Maßnahmen, Bewerbungen etc. wehren.

Mehr von mir morgen.

Bitte denke daran, ab übermorgen kann das Forum für ein paar Tage off-line sein - wir ziehen um. Näheres hier: http://www.alg-ratgeber.de/f18-forenreg ... ungen.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit sol

#3

Beitrag von tigerlaw »

Zu allererst: :willkommen:

Ich schreibe einfach mal meine Anmerkungen in anderer Farbe hinein
worker hat geschrieben:Hallo zusammen

Hatte eine Erfahrung der besonderen Art mit den SB für Selbständige.


Bin zum ersten mal hier im Forum und möchte meinen Mißmut gerne teilen (...)

gelber Brief kam vom Amt
Bedeutet nur "förmliche Zustellung", mit dem Datum, das der Postbote auf dem Brief oben rechts vermerkt hat, beginnt die 1-Monats-Frist zu laufen, innerhalb derer Du gegen den Widerpsruchsbescheid angehen kannst - nämlich beim SG Klage erheben.
damit wurde der Widerspruch abgelehnt-
die eigentliche Punkte des Widerspruches sind nicht bearbeitet worden.
Stattdessen wurde mir nun auferlegt, ein exakt geführtes Fahrtenbuch zu erstellen
für privat und geschäftlich genutzte Kilometer
(Ich nutze das Kfz ausschließlich geschäftlich- und nicht wie behauptet rein privat)
Fahrtenbuch solltest Du denoch führen, und wenn da dann keine Privatfahrten enthalten sind, dann ist es nach den jeweils 6 Monaten BWZ gut!
die von mir aufgeführten Punkte im Widerspruch sind weder berücksichtigt, noch aufgeführt worden-
ich deute aus dem Schriftstück (gelber Brief) das es kein Zweck hätte eine Klage einzureichen
Doch, auf jeden Fall!

zeitnah folgt Einladung zum Gespräch
Einladung wurde von mir wahrgenommen
während des Gespräches wurde mir eine EGV untergejubelt, die ich unterschreiben sollte. :angel:
Es wurde mir angeraten meine Selbständigkeit aufzugeben. :never:
Das hab ich auf keinen Fall vor Richtig so!
(nach 16 Jahren soll ich mein Selbständigkeit aufgeben und für 450 € jobben gehen- aber eine Garantie für eine Dauerbeschäftigung kann mir keiner geben) :verwirrt:

Die gnädigen Herren möchten mich nun vermitteln.
Bewerbungen sollen von mir geschrieben werden und eine Bewerbungsdokumentation soll ich bis Ende des Monats 31/12/2013 laut EGV ausgefüllt abgeben. :lachen1:
Es steht auch eindeutig in der EGV als was ich vermittelt werden soll. :kotz:
Im laufe des Gespräches wurden mir lediglich Fragen gestellt, ob ich mir vorstellen könnte in diesem Berufszweig zu arbeiten-
In keiner Silbe wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass es sich um ein Arbeitsvermittlungsgespräch handelt.

Habe mir die EGV mit nach Hause genommen, da ich mir das in aller Ruhe durchlesen möchte.
Der Fallmanager (SB) hat es unterschrieben und mir gesagt, das diese auch ohne meine Unterschrift gültig sei, da er es im Computer bei sich vermerkt habe.
"Quatsch mit Soße": Eingliederungsvereinbarung heißt Übereinstimmung beider Seiten. Solange Du nicht unterschrieben hast, kann FM keine Übereinstimmung beweisen
Sollte jedoch von mir keine Unterschrift erfolgen wird eine Sanktion resultieren
Der gute Mann hat seit 2 Jahren 8 Monaten keine Gesetzesänderung mehr mitbekommen!! :lachen1: :totlach:
Diese Möglichkeit gibt es seit 01.04.2011 nicht mehr. Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen!

Daher wäre es besser wenn ich mir selbst auf eigene Bemühungen einen Job suchen sollte.

Ich bin selbständig und will nicht einfach irgendwas machen, was dene in den Kram passt.
Versuche mit allen mitteln weiter auszubauen- das wird aber nicht funktionieren, wenn ich
irgendwo in ein Mini-job gezwängt werde :heul:

Noch habe ich diese EVG nicht unterschrieben. :beten:
• Muss ich mich so knebeln lassen? Nein!
• Gibt es eine Möglichkeit diese EGV zu umgehen? Ja, einfach nicht unterschreiben, und wenn die dann diese EGW durch einen Bescheid ersetzen wollen, gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und danach ggf. Klage. Achtung! Beantrage bereits beim Widerspruch auch gleichzeitig die "Anordnung der aufschiebenden Wirkung"!
• Ist es sinnvoll gegen den Widerspruchsbescheid eine Klage einzureichen? Ja, auf jeden Fall!
• Habt ihr ne Info wo ich einen guten Rechtsbeistand im PLZ-Gebiet 63450 erhalte? Suche mal unter http://anwaltauskunft.de/anwaltssuche/erweitert/ mit der Eingabe Deines Heimatortes mit PLZ, und als weiteres Suchkriterium "Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht"
• Was haltet ihr von der Geschichte? Teilweise hanebüchener Mumpitz!!
• Gerne nehme ich Anregungen und Kommentare entgegen

DANKE DANKE
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
worker
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit sol

#4

Beitrag von worker »

hallo und servus

super- total super, ihr seid ja schneller als der Blitz

damit kann man echt beruhigt an die sache rangehn, wenn man euch im background hat

merci
worker
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Wie sollte man die Klage beim SG einreichen

#5

Beitrag von worker »

Klage: :kopfkratz:

Da dies meine erste Klage ist, habe ich noch keinerlei Anhaltspunkte und
möchte es gleich richtig machen
:ka:

Kann man die Formlos einreichen?
Wie sollte denn eine Klage aussehn?
Was muss ich beachten?
Gibt es Vorlagen hier im Forum?
Einschreiben mit Rückschein sinnvoll?

Könnt ihr da helfen?
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Koelsch
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#6

Beitrag von Koelsch »

Für so etwas gibt es Anwälte, gerade wenn man keine Erfahrung mit solchen Sachen hat. Hol Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, und dann suchst Du Dir einen Anwalt, der sich in Sozialrecht auskennt.

Wenn Du es allein machen willst. Geh Zum Sozialgericht zur sog. rechtsantragstelle. Da sitzen nette Menschen, die Dir helfen, die Klage fachgerecht zu formulieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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tigerlaw
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#7

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Für so etwas gibt es Anwälte, gerade wenn man keine Erfahrung mit solchen Sachen hat. Hol Dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein, und dann suchst Du Dir einen Anwalt, der sich in Sozialrecht auskennt.

Wenn Du es allein machen willst. Geh Zum Sozialgericht zur sog. rechtsantragstelle. Da sitzen nette Menschen, die Dir helfen, die Klage fachgerecht zu formulieren.
Sorry, Koelsch, wenn ich Dich korrigieren muss: Beratungsschein gibt es nicht, Beratungshilfe gilt ausschließlich für außergerichtliche Verfahren (bei H-4 also insbesondere Widerspruchssachen).

Bei Klagen gibt es sofort, aber auch nur PKH!

@worker: Suche doch mal tatsächlich bei der Anwaltauskuft.de nach Anwälten. Einen Kollegen in Frankfurt kann ich Dir benennen, die Daten erhältst Du gleich per PN.

Das ist jedenfalls eine Sache, bei der Du Dich verheben wirst, wenn Du Dir keine fachkundige Unterstützung nimmst!

:tiger:
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tigerlaw
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#8

Beitrag von tigerlaw »

Noch etwas, ganz wichtig:

Achte auf jeden Fall auf die Klagefrist, sie beträgt einen Monat (wenn der Widerspruch z.B. am 12.11.2013 mit dem gelben Umschlag zugestellt wurde, läuft die Frist am 12.12.2013 um 23.59 Uhr ab!
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StefanBerlin
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#9

Beitrag von StefanBerlin »

Zur Not, also wenn es zeitlich drängt und der Anwalt gerade keinen Termin frei hat, dann einen Brief ans Sozialgericht schicken:

"Sehr geehrtes Sozialgericht, ich reiche hiermit fristgerecht Klage gegen den Widerspruchsbescheid Nummersowieso vom Soundsovielten ein, eine ausführliche Klagebegründung folgt."
Kopie des Widerspruches sowie Widerspruchsbescheides beifügen. Dann ist zumindest die Frist eingehalten und es verschafft Dir ein wenig Zeit.
Einigkeit (bei) Unrecht Unfreiheit, für das deutsche Vaterland!
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#10

Beitrag von worker »

Keine chance mit der Klage- es wäre sinnlos deswegen eine Klage einzureichen

"meint der Anwalt"

denn der will erstmal Geld sehen bevor er überhaupt was dazu sagen wird-

wenn ich das Geld hätte - bräuchte ich kein Anwalt

leider ist da auch keinerlei Hilfe zu erwarten :hang:
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Koelsch
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#11

Beitrag von Koelsch »

Hattest Du denn, wie Tigerlaw schrieb, Prozesskostenhilfe beantragt?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#12

Beitrag von worker »

Hatte einen Termin beim Anwalt bekommen da die Einspruchsfrist ja bald abläuft

Der Anwalt wollte bares sehn - und hat das Gespräch dann abgebrochen, weil er meint
das es nur Prozesskostenhilfe gibt, wenn ein Prozess geführt wird-
er aber für das öffnen seiner Lippen schon was sehen möchte- (mit ca. 150 euro könnte man so rechnen)

ich schlug vor, das man das auch noch vor ort anfordern könnte ( also in seiner Kanzlei anfordern könnte)
das war dann wohl nicht lukrativ genug-
und mir wurde angeraten es wegen dem Kram nicht dagegen vorzugehn-
er hätte eh schon umsonst Informationen rausgegeben die er nicht hätte tun müssen-

die Fahrt nach Frankfurt hätte ich mir sparen können
leider
:kopfkratz:
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kleinchaos
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#13

Beitrag von kleinchaos »

Zumindest weist du nun, an welchen Anwalt du dich nicht mehr zu wenden brauchst. Denn er lügt.

Auch für die außergerichtliche Tätigkeit gibt es Geld, nämlich die Beratungsbeihilfe.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#14

Beitrag von tigerlaw »

War das der Anwalt K. in Frankfurt, den ich Dir nannte?
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tigerlaw
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#15

Beitrag von tigerlaw »

War das der Anwalt K. in Frankfurt, den ich Dir nannte?
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
keindurchblickmehr
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#16

Beitrag von keindurchblickmehr »

Darf ich auch mal was sagen ?

Selbstverständlich hast du ein Anrecht auf eine Quittung des Flohmarktbetreibers. Ich kennen hier keinen, der keine Quittung ausstellt. Und soweit ich weiß, ist er sogar dazu verpflichtet. Gut möglich, daß das JC darauf herumreiten wird. Denn wie sonst willst du denn nachweisen, daß du tatsächlich Standgebühren bezahlt hast ?

Wenn du Neuware verkaufst, bist du sogar verpflichtet eine Quittung bei dir zu haben. Bei uns kontrolliert sowas ganz gerne der Zoll und das Ordnungsamt .... In Hessen der WKD (Wirtschaftskontrolldienst) ... meine Erfahrung halt.
worker
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#17

Beitrag von worker »

tigerlaw hat geschrieben:War das der Anwalt K. in Frankfurt, den ich Dir nannte?
ja leider
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Re: Widerspruch dann Einladung dann EGV (Selbständigkeit soll au

#18

Beitrag von worker »

keindurchblickmehr hat geschrieben:Darf ich auch mal was sagen ?

Selbstverständlich hast du ein Anrecht auf eine Quittung des Flohmarktbetreibers. Ich kennen hier keinen, der keine Quittung ausstellt. Und soweit ich weiß, ist er sogar dazu verpflichtet. Gut möglich, daß das JC darauf herumreiten wird. Denn wie sonst willst du denn nachweisen, daß du tatsächlich Standgebühren bezahlt hast ?

Wenn du Neuware verkaufst, bist du sogar verpflichtet eine Quittung bei dir zu haben. Bei uns kontrolliert sowas ganz gerne der Zoll und das Ordnungsamt .... In Hessen der WKD (Wirtschaftskontrolldienst) ... meine Erfahrung halt.

Die Standgebühren sind zuvor beim SB ohne Probleme anerkannt worden-
Quittung gab es keine auf den Märkten- kann mir höchstens selbst eine ausstellen-
Und Rückwirkend is des eh nicht machbar


werde in den Wintermonaten nicht mehr auf Märkte gehen-
nutze lieber die gemieteten Räumlichkeiten und bau diese weiter aus, um ein abverkauf vor Ort zu
machen- dann muß ich mir auch keine Gedanken mehr über die Standgebühren machen

Neuware ist auf den Märkten nicht erlaubt

Die suchen echt in den Krümeln
deshalb manipulieren die ja auch meine Zahlen
:motzki:
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