Fachaufsichtsbeschwerde

Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#51

Beitrag von Koelsch »

Wir werden da sicher ein "nettes" Schreiben an den geschäftsführenden Kopfnicker verfassen und das wird auch wiederum an sonstige "interessierte Kreise" gehen. Von vorgesetzter Stelle wurde der Kopfnicker bereits zu schriftlicher Stellungnahme aufgefordert. Auch aus diesem Gesichtspunkt sollte man die Sache nicht zu eilig machen, zunächst soll er auch zeitlich Gelegenheit haben, die Sache gegenüber seinen Vorgesetzten "schön zu reden".

Ich bin davon überzeugt, dass er auch denen versucht die Geschichte von der programmtechnischen Unmöglichkeit zu verkaufen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#52

Beitrag von Koelsch »

Koelsch hat geschrieben:Und weiter geht's, mal abgesehen davon dass die geschätzte Frau SB Leistung, stv. Teamleiterin Leistung (geistige) Abwesenheitsvertreterin der Geschäftsstellenleitung sich bei der ersten Datumsabgabe mal eben um ein Jahr vertut, wie bitte soll man bis 25.5.2014 die Ein- und Ausgabebelege bis 30.6.2014 beibringen? Und tut man's nicht, dann gibt's natürlich 3-mal lebenslänglich und ein Bein ab oder so

Als kurzer Entwurf:
Tussi,
Ihre Aufforderung zur Mitwirkung vom 8.5.2014 habe ich mit erheblichem Befremden zur Kenntnis genommen. Leider bin ich hier völlig überfordert und bitte höflichst um Ihre fundierten und verständlichen Erläuterungen zu der mich unendlich quälenden Frage:

Wie soll ich, wie von Ihnen unter Androhung der Leistungseinstellung gefordert, bis zum 25.5.2014 alle Nachweise über meine Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum 1.1.2014 bis 30.6.2014 einreichen.

Längeres Überlegen brachte mich zu der Erkenntnis, dass hierzu vermutlich spezielles hochtechnisiertes Gerät erforderlich ist, über das Sie anscheinend im Gegensatz zu mir, zu verfügen scheinen. Dieses Gerät ist allgemein unter der Bezeichnung Kristallkugel bekannt und insbesondere in der boomenden Branche der Wahrsager gebräuchlich, nicht aber bei Fotografen.

Ich beantrage daher hiermit bei Ihnen einen Zuschuss nach § 16c SGB II zur Anschaffung eines solchen Geräts und zum Besuch eines entsprechenden Kurses, in dem ich die fachkundige Benutzung desselben erlernen kann. Wie Sie auch dieser fachlich fundierten Seite http://www.questico.de/seminare/hellseh ... insteiger/ unzweifelhaft entnehmen können, ist die Bedienung dieses Geräts alles andere als einfach, daher sind entsprechende Kurse unerlässlich.

Ich darf die Gelegenheit nutzen und Sie dazu beglückwünschen, dass es Ihnen nun doch noch gelungen ist, mit Ihren Änderungsbescheiden vom 8.5.2014 den Warmwasserzuschlag für uns zu korrigieren. Nicht gelungen ist Ihnen aber, den uns vom SG Köln zugebilligten Zuschlag von € 144,37 pro Monat endlich in den Bescheid aufzunehmen. Insofern ist Ihre Aussage in diesem Schreiben falsch, dies sei mit Bescheid vom 28.2.2014 bereits erfolgt. Genau aus diesem Grund wurde von unserem Anwalt ja hiergegen Widerspruch eingelegt. Ich darf aber vermuten, dass Sie dies erneut mit Ihrer auch von der Leitung des JobCenters gebetsmühlenartig wiederholten absurden Behauptung begründen werden, dies sei auch programmtechnischen Gründen nicht möglich.

Ich darf Ihnen versichern, hier funktioniert das bekannte Werbekonzept nicht, dass durch ständiges Wiederholen die Glaubwürdigkeit einer Behauptung gesteigert würde, in diesem Fall wird lediglich die Lächerlichkeit der Behauptung gesteigert.

Mit freundlichen Grüßen

Kopie an:

Herrn GF
Herrn Landrat des ....-Kreises
Kundenreaktionsmanagement BA Nürnberg
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
kleinchaos
Moderator
Beiträge: 30889
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
Wohnort: Leipzig
Kontaktdaten:

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#53

Beitrag von kleinchaos »

So sollte man das wegschicken. Noch beliebter als jetzt kann man eh nicht mehr werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#54

Beitrag von Günter »

Der gefällt :gunni: :lachen1: :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#55

Beitrag von Koelsch »

Man sollte die Fachbegriffe Kristallomantie und Kristalloskopie noch einbauen, um zu zeigen, Im Gegensatz zur Tussi weiß man, wovon man spricht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#56

Beitrag von Günter »

Alternativ kannst du ja auch schreiben; Die Science-Fiktion ist zwar eine anerkannte Literatur Gattung und H. G. Wells hat seinen Roman "Die Zeitmaschine bereits 1895 verfasst, aber auch nach intensiver Suche konnte kein funktionstüchtiges Exemplar aufgetrieben werden.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35561
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#57

Beitrag von marsupilami »

Die beiden Fachbegriffe weglassen, die lernt man ja erst im Kurs.

Bei der Briefanrede - also bei "Sehr geehrte Frau ...." den vollen Titel anführen, mit dem sie immer unterzeichnet.
Und dann so raus.

Denn ich hab überlegt, die ganze Ironie weglassen und nur sachlich schreiben und Fakten aufführen begreift sie ja nicht.
Vielleicht aber so?
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#58

Beitrag von Günter »

Wer in der Lage ist, 5 Wochen in die Zukunft zu blicken, der sollte in der Zeit lieber 10 X den Lotto-Jackpot knacken, statt sich mit so einer hochintelligenten Dame rumzustreiten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Fachaufsichtsbeschwerde

#59

Beitrag von Koelsch »

Wir müssen hier taktisch klug vorgehen, denn es köchelt da noch eine andere Sache, die wir nicht durch "böse Briefe" stören wollen. Da aber müsste sich in den nächsten Tagen zeigen, ob die Küche kalt bleibt, oder es tatsächlich ein lecker Süppchen gibt. Erst wenn das klar ist, können wir hier weiter machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Widerspruch, Klage und sonstige Möglichkeiten, sich zu wehren“