BerH, PKH und Schonvermögen
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BerH, PKH und Schonvermögen
Zunächst, ich habe die Forensuche bereits bemüht, bin dabei aber auf veraltete Ergebnisse und Links gekommen. Meine Frage: falls ich mal einen Beratungshilfeschein bräuchte oder Prozesskostenhilfe, wie wären da die Vermögensgrenzen? Wenn ich Schonvermögen habe und aufstockendes ALG II bekomme, muss ich das ggf. einsetzen? Dann würde ich vielleicht gar nicht erst zu viel sparen, ehe ich dann im Fall der Fälle draufzahle.
Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Leider setzt die Prozesskostenhilfe (und damit auch Beratungshilfe) auf den Freibeträgen (und Schonvermögen) der Sozialhilfe auf, die - was Geldvermögen anbelangt - erheblich restriktiver sind als die Grenzen im § 12 SGB II!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Oh nein - dann sind die von mir gefundenen Links wohl doch nicht veraltet? 2.600 € wurden dort als Pi-mal-Daumen-Zahl genannt. Müsste ich ggf. auch den Grundfreibetrag und den Erwerbstätigenfreibetrag aus meinem Mini-ALG-II-"Einkommen" "opfern"?
Sind die Zahlen für BerH und PKH im wesentlichen gleich?
Sind die Zahlen für BerH und PKH im wesentlichen gleich?
- kleinchaos
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Ja, musst du opfern.
Es gibt im Netz auch PKH-Rechner, da kannst du schonmal grob nachrechnen. Aber das mit dem Schonvermögen ist so.
Es gibt im Netz auch PKH-Rechner, da kannst du schonmal grob nachrechnen. Aber das mit dem Schonvermögen ist so.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Wenn ich mich recht erinnere, lag das - für mich ohne Einkommen - recht nah beinander.
Aber ich hab hier u.a. einen Link gefunden mit Berechnungsbeispielen.
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/leichter ... 5e895.html
http://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebu ... ilfe-2014/
https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen
http://www.justiz.sachsen.de/agl/downlo ... _Zivil.pdf
Aber ich hab hier u.a. einen Link gefunden mit Berechnungsbeispielen.
http://www.mdr.de/hier-ab-vier/leichter ... 5e895.html
http://www.rvg-news.de/kanzleitipp-gebu ... ilfe-2014/
https://de.wikipedia.org/wiki/Schonverm%C3%B6gen
http://www.justiz.sachsen.de/agl/downlo ... _Zivil.pdf
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Sie sind exakt gleich: § 1 ABs. 2 BerHG verweist auf das REcht der PKH, wonach BerH dann gewährt wird, wenn man bei einer Klage PKH ohne Eigenbeteiligung erhalten würde. Und dies kann man anhand § 115 ZPO herausfinden.Olivia Cole hat geschrieben:Oh nein - dann sind die von mir gefundenen Links wohl doch nicht veraltet? 2.600 € wurden dort als Pi-mal-Daumen-Zahl genannt. Müsste ich ggf. auch den Grundfreibetrag und den Erwerbstätigenfreibetrag aus meinem Mini-ALG-II-"Einkommen" "opfern"?
Sind die Zahlen für BerH und PKH im wesentlichen gleich?
Hinweis: Zumindest bei "dejure.org" sind die Verweise auf das Sozialhilferecht verlinkt!
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Vielen vielen Dank für die ausführlichen und genauen Antworten!
Ich bin jetzt beim Lesen, das meiste hab ich sogar schon durch.
Also muss man in zwei Kategorien denken: einmal das SGB II, und dann extra noch die PKH-Grenzen. (Warum einfach, wenns auch schwierig geht...)
Ich bin jetzt beim Lesen, das meiste hab ich sogar schon durch.
Also muss man in zwei Kategorien denken: einmal das SGB II, und dann extra noch die PKH-Grenzen. (Warum einfach, wenns auch schwierig geht...)
Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Ich frage mich, was das Geld im ALG II Fall auf dem Konto, Sparbuch oder wo auch immer macht?
Jegliche Zinsen sind Einkommen und werden voll angerechnet.
Nur Bares ist Wahres ......
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Nur Bares ist Wahres ......
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Günter hat geschrieben:Ich frage mich, was das Geld im ALG II Fall auf dem Konto, Sparbuch oder wo auch immer macht?
Jegliche Zinsen sind Einkommen und werden voll angerechnet.
Nur Bares ist Wahres ......
Ja schon, aber zu welchen %-Sätzen? Die alte 70er-Jahre-Werbung "Mensch, Alfred, trau Dich! Diese lächerlichen 6 % CHRIS" ist heute nicht mehr möglich, da sind Sparbücher wie "Bit 0,0" ...
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Was ich damit andeuten will, ist dass es hirnrissig ist das Geld weiter nur für die Banker und Aktionäre auf dem Konto zu lassen, auf dass jeder die Geldbestände genau kontrollieren kann. Im Winter friert man, statt sich einen warmen Mantel und Stiefel zu kaufen und jammert dann auch noch wegen der verpassten PKH.
Mehr möchte ich dazu nicht sagen, vielleicht sollten einige Leute man den Denkapparat von standby auf online bringen.
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Jup Günni nur Bares ist Wares. Ich hebe grundsätzlich alles ab. Bei Bedarf zahle ich dann halt wieder ein. Das tue ich nun schon seit ewigen Zeiten, also auch vor Leistungsbezug. Und ja ich lege mir auch lieber ein paar bessere Klamotten zu, als das ich den "Notgroschen" auf dem Konto parke.Günter hat geschrieben:Was ich damit andeuten will, ist dass es hirnrissig ist das Geld weiter nur für die Banker und Aktionäre auf dem Konto zu lassen, auf dass jeder die Geldbestände genau kontrollieren kann. Im Winter friert man, statt sich einen warmen Mantel und Stiefel zu kaufen und jammert dann auch noch wegen der verpassten PKH.
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In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: BerH, PKH und Schonvermögen
Ganz herzlichen Dank für alle Antworten! Ich werde mich nun von "standby" auf "online" bringen.
Re: BerH, PKH und Schonvermögen
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