Erbschaft verschleudert

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marsupilami
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Erbschaft verschleudert

#1

Beitrag von marsupilami »

Für den hier angesprochenen Widerspruchsbescheid mach ich mal einen eigenen Fred auf.
Sonst kommt man ja völlig durcheinander.

Es geht um den Vorwurf, meine Anteil am Erbe etwas zügig augegeben zu haben.
Aus diesem Grund will man Geld zurück.
Da aber der Ersatz dieser Leistungen mich sowieso wieder vom SGB II bzw. XII abhängig machen würde, ist von der Rückzahlung der gewährten Leistungen derzeit abzusehen.

Einerseits könnte ich das jetzt einfach so stehen lassen.
Denn ich vermute mal, daß ich in den nächsten paar Jahren eh keinen Job mehr kriege, der es mir möglich machen würde, was zurückzuzahlen bzw. dem JC ermöglichen würde, sein Finger mit Begehrlichkeiten auf ein Gehalt zu legen.

Andererseits gibt es ja einschlägige Rechtsprechung zu dem Thema
(AZ: B 14 AS 76/12 R)

https://openjur.de/u/275953.html

http://www.heise.de/tp/news/Schonvermoe ... 78325.html


Was mir am besten gefällt:
Das Sozialgericht Heilbronn hat den Bescheid aufgehoben. Er sei nicht hinreichend bestimmt und widersprüchlich, weil auch nach mehrmaligem Lesen nicht verständlich sei, was das Jobcenter habe entscheiden wollen. So solle K einerseits „zum Ersatz verpflichtet“ werden, andererseits werde aber von der Rückzahlung „abgesehen“ bzw. hierauf „verzichtet“. Im Übrigen brauche nicht entschieden werden, ob das Ausgeben einer Erbschaft für Nachtclubtänzerinnen als sozialwidriges Verhalten anzusehen sei.
http://www.sg-heilbronn.de/pb/,Lde/Pres ... GE=1761096
S 9 AS 217/12

Genau die gleiche Wortwahl!!

Gefällt mir auch deshalb, weil ich auch keine Lust habe, womöglich dem Gericht zu erläutern, wofür ich das Geld ausgegeben habe.

Außerdem geht es weder das JC noch das Gericht was an, wie ich außerhalb des Leistungsbezuges gelebt habe.
Ob auf der Überholspur oder auf dem Feldweg.
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kleinchaos
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Re: Erbschaft verschleudert

#2

Beitrag von kleinchaos »

Ich denke mal mit Bezug auf das angeführte Urteil des BSG sollte die Sache schnell gegessen sein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Erbschaft verschleudert

#3

Beitrag von Koelsch »

Denke ich auch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Erbschaft verschleudert

#4

Beitrag von Günter »

:jojo: :jojo: Erhalte deren Arbeitsplätze und beschäftige die mit Widersprüchen und Klagen. Wer nicht hören will, muss schreiben bis der Computer mausert. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Erbschaft verschleudert

#5

Beitrag von Pegasus »

Und ich dachte das ist bereits zu Deinen Gunsten erledigt. :ohnmacht: Auf das Urteil würde ich mich berufen.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Erbschaft verschleudert

#6

Beitrag von Koelsch »

Scan mal die Begründung dieses "schönen" Bescheids.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Erbschaft verschleudert

#7

Beitrag von marsupilami »

2014_11_08 WiderspruchBescheid Verschwendung anonym.pdf
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kleinchaos
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Re: Erbschaft verschleudert

#8

Beitrag von kleinchaos »

Standardablehnung. Ich würd auf jeden Fall klagen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Erbschaft verschleudert

#9

Beitrag von Günter »

Ich würde mir da keinen Kopp drum machen, Klage mit Anwalt, die müssen für soviel Frechheit bluten. Hilfebedürftigkeit grob fahrlässig herbeigeführt. Wer ist da eigentlich beweispflichtig? Kann da jeder hergelaufene Hansel aus dem JC Behauptungen aufstellen und der Hilfeberechtigte muss die widerlegen, oder müssen die Beweise für ihre Behauptung liefern? Damit muss sich jetzt ein Gericht rumschlagen.

Denn wenn das JC Recht hätte mit der fahrlässig herbeigeführten Hilfebedürftigkeit, dann wäre jeder Bürger verpflichtet aus seinem Einkommen ausreichend Geld zur Vermeidung der Sozialhilfe zu hinterlegen.

Wehret den Anfängen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Erbschaft verschleudert

#10

Beitrag von angel6364 »

Ich auch. :jojo:
Hab zwar eine Abneigung gegen zu viele Baustellen, aber das ist eine Unverschämtheit.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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tigerlaw
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Re: Erbschaft verschleudert

#11

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Standardablehnung. Ich würd auf jeden Fall klagen
:jojo: :jojo: :jojo:

Und wie Günter soeben schrieb: Lass Deinen Anwalt leichtes Geld vedienen, er hat es verdient!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Erbschaft verschleudert

#12

Beitrag von marsupilami »

@ angel: sind doch nur 2.
Wenn ich mich da Dich und kc ankukke ....


Klage ich direkt gegen den Bescheid bzw. dessen Aufhebung oder Rücknahme?

Oder gegen den Widerspruchsbescheid?
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kleinchaos
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Re: Erbschaft verschleudert

#13

Beitrag von kleinchaos »

Gegen den Widerspruchsbescheid
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Erbschaft verschleudert

#14

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, Du klagst auf Aufhebung des ursprünglichen Bescheids in der Form des Widerspruchsbescheids vom....

Aber das weiß Dein Anwalt, der hat so was nämlich schon mal gemacht. :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Erbschaft verschleudert

#15

Beitrag von tigerlaw »

:jojo: :jojo: :jojo:
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Re: Erbschaft verschleudert

#16

Beitrag von Olivia Cole »

Wo ist gesetzlich normiert, wie lange eine Erbschaft zu halten hat, damit man kein ALG II beantragen muss? Was ist, wenn man von der Erbschaft eine selbst genutzte angemessene Eigentumswohnung oder wertvolle Wohnungseinrichtung kauft? Gilt das auch als Verschleuderung? Darf man denn keine Reisen machen von dem Geld?

Wo ist gesetzlich normiert, dass man über die Ausgaben Buch führen muss, die man von der Erbschaft bestreitet?
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Re: Erbschaft verschleudert

#17

Beitrag von Koelsch »

Meines Wissens nirgends.

Ich habe derzeit einen Fall in der Beobachtung, Anwalt ist eingeschaltet: Aus vorhandenem Vermögen wird mehrere Monate vor Erstantragstellung ein lebenslanges Wohnrecht im neu gekauften Haus des Sohnes gekauft. JC meint nun, das wurde zu teuer gekauft, denn laut § 14 BewG sei das Wohnrecht nicht so viel wert. Der überschießende Betrag sei als Schenkung an den Sohn anzusehen und von diesem zurück zu fordern.

Fall liegt inzwischen beim SG.
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marsupilami
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Re: Erbschaft verschleudert

#18

Beitrag von marsupilami »

Was ist mit § 34, 3, SGB II?
(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich.
Bescheid wurde am 02.04.2013 erlassen, würde nach meiner Lesart rein theoretisch bedeuten, daß 03.04.2016 die Frist um ist und JC kann mit dem Bescheid die Hygiene-Räume tapezieren.


Nachtrag:
Rücksichten wg. Erbschaft bräuchte ich nicht zu nehmen, denn es gibt eh nix zu erben.
Schon das Begräbnis wäre ein Zuschuss-Geschäft der Öffentlichkeit.
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Günter
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Re: Erbschaft verschleudert

#19

Beitrag von Günter »

Kdv (kannste vergessen) Steht doch sinngemäß im Juristendeutsch da, wenn Bescheid, dann keine Verjährung. Der Anspruch lebt 30 Jahre, so er denn rechtskräftig wird.
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Koelsch
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Re: Erbschaft verschleudert

#20

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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marsupilami
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Re: Erbschaft verschleudert

#21

Beitrag von marsupilami »

Also doch höfliche Mail an Anwalt mit der Bitte, zu prüfen, ob er a) Vertretung vor Gericht übernehmen will und b) er direkt PKH mit der Klage beantragen kann und will.

Begründung der Klage soll auf der unklaren Formulierung des Bescheides basieren, angelehnt an das Heilbronner Urteil (S 9 AS 217/12) und an das Urteil des BSG B 14 AS 76/12 R

Außerdem gibt es da sicher noch mehr.


Im Anhang den ursprünglichen Bescheid und den Widerspruchsbescheid.
Reicht das oder müssen die Aufforderungen zur Stellungnahme und die selbigen von mir mit - die aber nix hergeben, weil ich eh nicht wusste, was die wollen und gesagt haben sie dazu auch nix weiter.
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Re: Erbschaft verschleudert

#22

Beitrag von Koelsch »

Ich denke, das reicht. Wenn Anwalt mehr braucht, wird er sich melden.
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Re: Erbschaft verschleudert

#23

Beitrag von schimmy »

Ich würde in deinem Fall Klagen mit Hilfe deines Anwaltes.

Vor allem wünsche ich dir dabei viel Kraft auf dem Weg.
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tigerlaw
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Re: Erbschaft verschleudert

#24

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben:Was ist mit § 34, 3, SGB II?
(3) Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten sinngemäß; der Erhebung der Klage steht der Erlass eines Leistungsbescheides gleich.
Bescheid wurde am 02.04.2013 erlassen, würde nach meiner Lesart rein theoretisch bedeuten, daß 03.04.2016 die Frist um ist und JC kann mit dem Bescheid die Hygiene-Räume tapezieren.
Marsu, Deine Lesart ist falsch: Die Vorschrift bedeutet nur, dass das JC nur innerhalb von 3 Jahren nach Silvester des Jahres, in dem es (trotz [angeblicher!] Verschwendung) Leistungen nach SGB II erbracht hat, diesen Ersatzanspruch geltend machen kann.

Dein AH ist, wenn ich mich richtig erinnere, 2011 gestorben. Anfang 2012 floss Dir dann der Netto-Nachlass-Anteil zu (nach Verkauf des Häuschens). Dann hast Du von diesem Geld einige Zeit gelebt, bis das Schonvermögen unterschritten war und danach wieder H-4-Antrag gestellt.

D.h. JC hätte sich bis Anfang 2016 Zeit nehmen können, den Ersatzanspruch durch Bescheid festzusetzen. Hat es aber nicht getan. Somit ist der Erssatzanspruch nicht ungergegangen.

Und wenn der VA bestandskräftig geworden wäre (ich erinnere mich noch, dass wir alle Dir damals geraten hatten, in Widerspruch zu gehen [und Du warst NICHT "beratungsresistent"!]), dann könnte JC daraus 30 Jahre lang vollstrecken.

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Günter
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Re: Erbschaft verschleudert

#25

Beitrag von Günter »

Marsu, Deine Lesart ist falsch: ......
Das erste, was angehenden Juristen im ersten Semester bei der ersten Vorlesung gesagt wird ist: "Wenn wir wollten, dass uns Normalmenschen verstehen, dann bräuchten wir nicht zu studieren. Also lernt ihr zuerst den Code und der heißt Juristendeutsch."
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