Sonst kommt man ja völlig durcheinander.
Es geht um den Vorwurf, meine Anteil am Erbe etwas zügig augegeben zu haben.
Aus diesem Grund will man Geld zurück.
Da aber der Ersatz dieser Leistungen mich sowieso wieder vom SGB II bzw. XII abhängig machen würde, ist von der Rückzahlung der gewährten Leistungen derzeit abzusehen.
Einerseits könnte ich das jetzt einfach so stehen lassen.
Denn ich vermute mal, daß ich in den nächsten paar Jahren eh keinen Job mehr kriege, der es mir möglich machen würde, was zurückzuzahlen bzw. dem JC ermöglichen würde, sein Finger mit Begehrlichkeiten auf ein Gehalt zu legen.
Andererseits gibt es ja einschlägige Rechtsprechung zu dem Thema
(AZ: B 14 AS 76/12 R)
https://openjur.de/u/275953.html
http://www.heise.de/tp/news/Schonvermoe ... 78325.html
Was mir am besten gefällt:
http://www.sg-heilbronn.de/pb/,Lde/Pres ... GE=1761096Das Sozialgericht Heilbronn hat den Bescheid aufgehoben. Er sei nicht hinreichend bestimmt und widersprüchlich, weil auch nach mehrmaligem Lesen nicht verständlich sei, was das Jobcenter habe entscheiden wollen. So solle K einerseits „zum Ersatz verpflichtet“ werden, andererseits werde aber von der Rückzahlung „abgesehen“ bzw. hierauf „verzichtet“. Im Übrigen brauche nicht entschieden werden, ob das Ausgeben einer Erbschaft für Nachtclubtänzerinnen als sozialwidriges Verhalten anzusehen sei.
S 9 AS 217/12
Genau die gleiche Wortwahl!!
Gefällt mir auch deshalb, weil ich auch keine Lust habe, womöglich dem Gericht zu erläutern, wofür ich das Geld ausgegeben habe.
Außerdem geht es weder das JC noch das Gericht was an, wie ich außerhalb des Leistungsbezuges gelebt habe.
Ob auf der Überholspur oder auf dem Feldweg.